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Erwerbstätigkeit in Deutschland mit einem Hochschulabschluss

виды на жительство (ВНЖ) в Германии / види на проживання (ВНЖ) в Німеччині / Aufenthaltserlaubnis Deutschland

Bei Vorliegen eines in Deutschland erworbenen, oder mit einem in Deutschland vergleichbaren ukrainischen Hochschulabschluss ist eine Arbeitsaufnahme in dem entsprechenden Beruf, gemäß der entsprechenden Qualifikation möglich.

Rechtsgrundlage ist hier das Aufenthaltsgesetz § 18, in Verbindung mit der Beschäftigungsverordnung § 2 Abs. 3.

Die Arbeitsaufnahme ist auch zu einem niedrigeren Gehalt weit unterhalb der Blauen Karte möglich. Allerdings müssen die Arbeitsbedingungen, insbesondere das Gehalt den ortsüblichen Bedingungen entsprechen.

Die örtliche Arbeitsagentur prüft dann die Beschäftigungsbedingungen und ob bevorrechtigte Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt vorhanden sind.

Wenn das Ergebnis dieser Prüfung durch die Arbeitsagentur positiv ist, erteilt die Bundesagentur für Arbeit in der Regel eine Vorabzustimmung gemäß § 39 Abs. 3 Beschäftigungsverordnung, zur Arbeitsaufnahme für die beantragte Tätigkeit bei einem bestimmten Arbeitgeber.

Liegt die Vorabzustimmung vor, muss weder die Botschaft noch die Ausländerbehörde die Arbeitsagentur einschalten. Dadurch findet eine erhebliche Zeitersparnis im Visumsverfahren statt.

Dabei müssen im wesentlichen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  1. abgeschlossenes, in Deutschland absolviertes oder in Deutschland anerkanntes Hochschulstudium
  2. Arbeitsvertrag mit einem in Deutschland ansässigen Unternehmen
  3. ortsübliche Arbeitsbedingungen, insbesondere Gehalt
  4. positives Ergebnis der Vorrangprüfung. D.H. es dürfen für diese Tätigkeit keine bevorrechtigten Personen auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland zur Verfügung stehen
  5. Nachweis der Vergleichbarkeit mit einem deutschen Hochschulabschluss
  6. der Lebensunterhalt muss gesichert sein.

Deutsche Sprachkenntnisse sind nicht erforderlich.

In den ersten zwei Jahren muss vor jedem Wechsel des Arbeitsplatzes die Zustimmung der Ausländerbehörde eingeholt werden.

In den beiden ersten beiden Jahren ist die Erlaubnis zur Beschäftigung an eine konkrete Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber gebunden.

Ehegatten und Kindernachzug sind möglich. Der Ehepartner oder die Kinder brauchen keine Sprachkenntnisse (A1-Test) nachweisen.

Ehegatten haben dann uneingeschränkten Zugang zur unselbstständigen und selbstständigen Erwerbstätigkeit (§ 27 Abs. 5 AufenthG).

Exkurs: Anerkennung der Vergleichbarkeit mit einem deutschen Hochschulabschluss

Zuständig ist hierfür die Kultusministerkonferenz, Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Diese unterhält die Onlinedatenbank „Anabin“.

Zunächst kann hier länderspezifisch für die Ukraine selbst recherchiert werden, ob der Abschluss und die Hochschule des Erwerbs in Deutschland anerkannt sind.

Die ukrainischen Hochschulabschlüsse werden in Deutschland für das „Blaue Karte“ Verfahren in der Regel anerkannt, wenn sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität erworben wurden. Diese Hochschulen sind in der Datenbank anabin mit dem Status H+ versehen.

Die anabin-Datenbank ist derzeit nicht vollständig. Nicht alle ukrainischen Universitäten und Abschlüsse sind aufgeführt.

Ist der Abschluss und die Hochschule/Universität, an welcher der ukrainische Abschluss erworben wurde vorhanden, entsprechend bewertet und mit H+ gekennzeichnet kann dies ausgedruckt werden.

Dies reicht der deutschen Botschaft im Visumsverfahren als Nachweis der Gleichwertigkeit mit einem in Deutschland erworbenen Abschluss für das Blaue Karte Visumsverfahren aus.

Wenn dies nicht der Fall ist oder Unklarheiten vorhanden sind, empfiehlt es sich eine förmliche Anerkennung bei der Kultusministerkonferenz, Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zu beantragen.

Die Dauer beträgt derzeit etwa ein bis zwei Monate.

Dann ist hier eindeutige Klarheit geschaffen und es kommt im Visumsverfahren dann nicht mehr zu Verzögerungen und Rückragen aus diesem Grund.

Der Ablauf ist wie folgt:

Ausfüllen des Bewertungsantrags

Beigefügt werden müssen folgende Unterlagen:

  1. unterschriebener Antrag
  2. einfache Kopie des Arbeitsvertrages (nicht zwingend Voraussetzung, aber zu empfehlen)
  3. einfache Kopie des Attestats mit Anhang
  4. amtlich beglaubigte Kopie des Diploms mit Übersetzung durch beeidigte Dolmetscher
  5. amtlich beglaubigte Kopie des Anhangs zum Diplom mit Übersetzung durch beeidigte Dolmetscher
  6. einfache Reisepasskopie

Danach werden alle Unterlagen zusammen mit dem Antrag in elektronischer Form per E-Mail vorab an Anabin versandt.

Danach werden die Unterlagen im Original per Post, zu empfehlen ist DHL, versandt.

Anabin versendet dann per E-Mail einen Gebührenbescheid. Für einen Abschluss werden 200.- Euro berechnet, für jeden weiteren 100.- Euro.

Nach Überweisung der Gebühren wird die Bewertung vorgenommen, ein Bewertungsbescheid erlassen und per Post versandt. Das Original ist bei Visumsantragstellung erforderlich.

Die Bewertung dauert derzeit circa ein bis zwei Monate.

Die förmliche Anerkennung der Gleichwertigkeit des Hochschulabschlusses ist beim Aufenthaltszweck Arbeitsaufnahme immer zu empfehlen, damit es hier nicht zu Verzögerungen oder gar Visumsablehnungen kommt.

Ablauf der Beantragung und Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Arbeitsaufnahme für Ukrainer

Zunächst muss ein Termin bei der deutschen Botschaft in Kiew zur Beantragung des Visums gebucht werden.

Es handelt sich hier um ein nationales Visum der Kategorie zum Daueraufenthalt.

Bei der Visumsantragstellung muss persönlich vorgesprochen werden.

Vertretung ist nicht möglich.

Zum Termin sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumsantrag in zwei Exemplaren
  • Reisepass mit zwei Kopien
  • drei Passbilder
  • Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage mit zwei Kopien
  • Diplom mit Anhang +Übersetzung mit zwei Kopien
  • Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher mit zwei Kopien
  • Ausdruck aus der Anabindatenbank, wenn der Abschluss mit H+bewertet ist
  • bei Nichtvorhandensein des Abschlusses in der Datenbank, Anerkennungsbescheid der KMK mit zwei Kopien (immer zu empfehlen)
  • Vorabzustimmung der Arbeitsagentur zur Arbeitsaufnahme
  • Krankenversicherung zur Einreise

Wenn die Zustimmung der Arbeitsagentur zur Visumserteilung nicht nötig ist, wird über den Antrag allein durch die Botschaft entschieden. Dies dauert derzeit etwa zwei Wochen.

Wenn die Zustimmung erforderlich ist, wird diese eingeholt. In diesem Fall dauert die Visumserteilung etwa vier bis acht Wochen.

Wenn das Visum erteilt ist, handelt es sich in der Regel um ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. Damit wird dann nach Deutschland eingereist.

Anschließend muss die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen.

Danach kann dann der Arbeitgeber die Anmeldung zur Sozialversicherung veranlassen.

Ebenfalls erforderlich ist eine Krankenversicherung.

Ist dies geschehen, wird bei der zuständigen Ausländerbehörde der Daueraufenthaltstitel beantragt.

Dies kann derzeit unterschiedlich lange dauern, die Ausländerbehörden haben aber die Möglichkeit vorläufige Aufenthaltsgenehmigungen, (sogenannte Fiktionsbescheinigungen) sofort auszustellen.

(8 Leute, durchschnittlich: 4.50/5)

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