Deutsches Zentrum Ahrens & Schwarz

Rechtshilfe in allen Belangen

+380 97 947 0991

Firmengründung in der Ukraine: Gründung einer ukrainischen GmbH (TOV / OOO)

Учреждение фирм в Германии или в Украине / Установа фірм в Німеччині чи в Україні / Firmengründungen in der Ukraine oder in Deutschland

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist in der Ukraine recht ausführlich geregelt und ähnelt, mit wenigen Ausnahmen, dem deutschen Regelwerk.

Eine der häufigsten Rechtsformen für wirtschaftliche Tätigkeiten in der Ukraine ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (tovarystvo z obmezhenoju vidpovidal’nistju, TOV, oder OOO)

Dies hat mehrere Gründe. Einerseits haften die Gesellschafter nur mit ihrer Stammeinlage. Ein Mindestkapital ist zudem nicht erforderlich. Andererseits ist der Gründungsaufwand überschaubar und die Gründung ist relativ schnell möglich. Außerdem ist die Firma auch schnell und einfach zu übertragen. Die Gründung einer GmbH kann durch eine oder mehrere natürliche oder auch juristische Personen stattfinden.

Besonders für Ausländer eignet sich diese Rechtsform, weil dazu weder ein Wohnsitz oder eine Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine nötig ist, und man weder steuer- noch aufenthaltsrechtlicher Resident sein muss.

Gründungsablauf

Die Gründung einer GmbH in der Ukraine kann auch durch im Ausland ansässige Beteiligte und aufgrund Stellvertretung mit Vollmacht erfolgen.

In der Praxis besteht der Gründungsablauf einer ukrainischen GmbH durch Ausländer grundsätzlich aus folgenden Schritten:

  1. Erstellung einer in der Ukraine gültigen notariell beglaubigten Übersetzung des Reisepasses aller Gründer.
  2. Beantragung eines Identifikationscodes Steuernummer für alle Gesellschafter, bei der Steuerinspektion. Dies dauert circa einen Tag bis zu einer Woche.
  3. Erstellung einer Satzung der GmbH. Diese muss durch alle Gesellschafter unterschrieben werden. Die Unterschriften müssen dann durch einen Notar beglaubigt werden in welcher Firmenname, Adresse, Geschäftstätigkeiten, Rechte und Pflichten der Gesellschafter, Nennwerte der Geschäftsanteile, Aufgaben des Geschäftsführers, Stammkapital und Gewinnausschüttung geregelt sind.
  4. Erstellen eines Gründungsprotokolls. Hierin bestellen die Gründer einen Geschäftsführer und bestimmen eine Person, welche für die Anmeldung der Gesellschaft zuständig ist.
  5. Bestimmung einer juristischen Adresse; In der Ukraine ist es legale und gängige Praxis, dass die juristische Adresse unter der die Firma angemeldet und registriert ist, aus verschiedenen Gründen vom tatsächlichen Geschäftssitz abweicht. Hier ist dann noch zusätzlich ein Mietvertrag über die Nutzung einer juristischen Firmenadresse erforderlich.
  6. Bestimmung eines Geschäftsführers/Direktors; Geschäftsführer einer GmbH kann nur sein, wer einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt und über eine entsprechende Arbeitserlaubnis verfügt, falls es sich um einen Ausländer handelt. Der Geschäftsführer ist ein Organ der GmbH, er handelt in Vertretung führt die GmbH, Aufgrund der Satzung, einer Vollmacht und Arbeitsanweisung, bzw. Vertrag, in dem seine Kompetenzen festgelegt werden.
  7. Anmeldung/Registrierung der GmbH
    Dies geschieht bei folgenden Stellen:
    • Amt für Statistik
    • Rentenfonds
    • Arbeitsamt
    • Unfallversicherungsfonds
    • Arbeitsunfähigkeitsfonds
    • Einholen einer Genehmigung für Stempel- und Siegelanfertigung
    • Registrierung beim Finanzamt
    • Einholung von Steuergenehmigungen beim Finanzamt zur Nutzung des Bankkontos
    • Unterlagenerstellung und Registrierung beim Zollamt. Wenn vorgeschrieben.

Alle Unterlagen, inklusive Satzung/Statut, sind in der Amtssprache Ukrainisch zu erstellen. Die Satzung der GmbH kann auch zweisprachig erstellt werden, wobei eine ukrainisch sein muss.

Die staatliche Registrierung wird durch den Wirtschaftsregistrator im Handelsregister bei der zuständigen Stadt- oder Bezirksverwaltung am Sitz der GmbH vorgenommen und erfolgt sofort am Tag der Antragstellung.

Die Handelsregisterdaten werden dem zuständigen Statistikamt, Finanzamt und Rentenversicherungsfonds am Tag der staatlichen Registrierung der GmbH auf elektronischem Wege mitgeteilt.

Dennoch dauert der gesamte beschriebene Gründungsprozess in der Regel praktisch 2-3 Wochen, kann aber auch beschleunigt werden.

Zur Anmeldung erforderliche Unterlagen

Für die Anmeldung der GmbH müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • gegebenenfalls Antrag auf Veranlagung zum vereinfachten Besteuerungssystems. (Flat-Tax)
  • gegebenenfalls Antrag auf freiwillige Veranlagung der GmbH als Umsatzsteuerzahler
  • Original des Statuts/Satzung
  • ist ein Gesellschafter der GmbH eine ausländische juristische Person, ist zusätzlich ein Handelsregisterauszug vorzulegen.

Alle ausländischen Unterlagen sind mit Apostille und in der Ukraine gefertigter notariell beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Die Registrierung der GmbH erfolgt am Tag der Antragstellung.

8. Eröffnung eines Geschäftskontos bei beliebigen Banken
9. Erstellung eines Firmenstempels

Kosten der Gründung

Bei der Unterschriftsbeglaubigung der Satzung werden die Unterschriften des Gründers notariell beglaubigt. Die Kosten hierbei hängen von der Anzahl der Gründer ab. Weiter fallen gegebenenfalls. Kosten für Übersetzungen an. Hierfür gibt es keine Gebührenordnung und die Honorare für Übersetzer und Notare sind frei verhandelbar. Erfahrungsgemäß gibt es hier- auch regional, sehr große Unterschiede.

Gegebenenfalls fallen noch Mietkosten für eine juristische Adresse an.

Weiter kommt es häufig vor, dass ein Geschäftsführer/Direktor erforderlich ist.

Wird dies durch Dritte erfüllt, sind auch diese Kosten zu berücksichtigen.

Außerdem ist es praktikabel den Besuch bei Ämtern und Behörden, durch Dienstleister mit Hilfe einer Vollmacht abwickeln zu lassen. Da dies durch Wartezeiten sehr aufwendig ist.

In der Regel ist für Ausländer eine Rechtsberatung- und Begleitung des Gründungsprozesses durch fachkundige Dienstleister und Rechtsanwälte anzuraten.

Viele Dienstleister bieten GmbH-Gründungen zu Pauschalpreisen aus einer Hand an.

Buchhaltung

Die GmbH unterliegt der Buchführungspflicht ab dem Tag der Registrierung bis zur Liquidation. Die Besteuerung basiert auf der unternehmerischen Buchführung.

Für die ordnungsgemäße Buchhaltung und Unternehmensführung haftet der Geschäftsführer, gegenüber Behörden und Gesellschaftern.

Gesellschafter

Ein Anteilseigner einer GmbH, welchem 100 Prozent einer GmbH gehören, welcher also alleiniger Gesellschafter ist, kann kein alleiniger Anteilseigner einer oder mehrerer weiterer GmBHs sein.

Eine GmbH kann höchstens 100 Gesellschafter haben. Wenn die Anzahl der Gesellschafter 100 überschreitet, muss sie innerhalb eines Jahres in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Eine GmbH, welche aus einem Gesellschafter besteht, kann keinen Gesellschafter haben, der wiederum aus einer GmbH mit einem Anteilseigner besteht.

Geschäftsführer

Der Geschäftsführer ist das handelnde Organ der GmbH. Er ist berechtigt, im Namen der Gesellschaft Verträge abzuschließen. Die Befugnisse des Geschäftsführers werden in der Satzung und im Arbeitsvertrag festgelegt. Um Missbrauch zu verhindern, müssen sein Tätigkeitsfeld und seine Befugnisse genau umrissen sein. Geschäftsführer einer GmbH kann auch ein Ausländer und / oder Nichtresident sein.

Stammkapital

Das ukrainische Gesellschaftsrecht schreibt kein Mindeststammkapital mehr vor.

Es ist also in der Höhe frei festlegbar. Man sollte sich dabei also von praktischen Erwägungen leiten lassen.

Das Stammkapital kann aus Sacheinlagen, Wertpapieren, Rechten, Immobilien oder Barmitteln usw., bestehen und muss innerhalb eines Jahres eingebracht werden.

Kreditmittel oder sonstige Forderungen können kein Stammkapital sein.

Kapitalerhöhungen müssen ins Statut eingetragen werden und sind nur nach Einzahlung des gesamten Stammkapitals möglich.

Über Kapitalerhöhungen muss die Gesellschafterversammlung gemäß Statut entscheiden.

Die Kapitalerhöhung wird in das Handelsregister eingetragen.

Veräußerung/Übertragung von Geschäftsanteilen

Geschäftsanteile können verkauft oder auf andere Weise zu übertragen werden. Eine Zustimmung der anderen Gesellschafter ist dazu gesetzlich nicht nötig. Die übrigen Gesellschafter besitzen allerdings ein Vorkaufsrecht.

Auch eine Vererbung ist möglich.

Austritt eines Gesellschafters aus der GmbH

Ein Gesellschafter kann mit Dreimonatsfrist ab Kündigung aus der Gesellschaft austreten, sofern im Statut nichts anderes geregelt ist. Die Frist kann jedoch nicht länger als ein Jahr betragen.

Das Recht auf Austritt bedarf nicht der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.

Ausschluss eines Gesellschafters

Wenn ein Gesellschafter geschäftsschädigend handelt oder seinen sonstigen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er von der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Dazu ist ein Beschluss von mehr als 50 Prozent der Gesellschafter gemäß Firmenanteilen nötig.

Sozialversicherung/Abgaben/ Lohnsteuer

Das Abgabensystem in Verbindung mit Arbeitsverhältnissen stellt sich wie folgt dar:
Der Arbeitgeber behält vom Lohn/Gehalt des Arbeitnehmers 15 Prozent Lohnsteuer ein und führt diese an das Finanzamt ab. Zusätzlich werden 2 Prozent Beitrag des Arbeitnehmers ebenfalls zum Renten- und Pensionsfonds abgeführt. Außerdem 0,6 Prozent zur Arbeitslosenversicherung sowie 0,5-1 Prozent zur Arbeitsunfähigkeits- bzw. Unfallversicherung.

Diese Beiträge werden ausschließlich vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen und durch den Arbeitgeber an die entsprechenden Stellen abgeführt.

Diese Abgaben werden etwas verwirrend als Steuern von Einnahmen der physischen Personen bezeichnet, obwohl es sich ja nicht nur um Steuern im Wortsinn handelt.

Zusammen entspricht dies einer Gesamtabgabe der Arbeitnehmer in Höhe von 18,1-18,6 Prozent.

In der Literatur ist landläufig von einer Einkommenssteuer in Höhe von 18 Prozent die Rede, obwohl das formal und in der Höhe nicht ganz richtig ist.

Dazu kommt derzeit noch die Millitärabgabe von 1,5 Prozent.

Die für den Arbeitnehmer anfallenden Abgaben liegen also insgesamt zwischen 19,6 und 20,1 Prozent vom Gehalt.

Der Arbeitgeber zahlt für den Arbeitnehmer einen einheitlichen Arbeitgeberanteil (Sozialbeitrag) in Höhe von 22 Prozent.

Unter bestimmten Voraussetzungen und Umständen kann dieser Beitrag wie auch die Sozialbeiträge des Arbeitnehmers in der Höhe noch variieren.

Kleinunternehmer in der 2. und 3. Steuergruppe zahlen für sich selbst einheitliche Sozialbeiträge in Höhe von 22 Prozent vom Mindestgehalt, was etwa 800,- UAH entspricht.

In der 1. Steuergruppe ist dieser Beitrag auf die Hälfte, also auf elf Prozent reduziert.

(14 Leute, durchschnittlich: 4.36/5)

^