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Ukrainische Staatsangehörigkeitsfragen, Erwerb der ukrainischen Staatsangehörigkeit, häufigste Gründe

Wir sind Ihnen gerne bei allen Fragen behilflich, welche die ukrainische Staatsbürgerschaft betreffen, wie z.B. Nachweis der ukrainischen Staatsangehörigkeit, Erwerb der ukrainischen Staatsangehörigkeit, usw.

Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft durch Geburt

Die aufgeführten Bedingungen gelten seit dem 1. März 2001 (dem Inkrafttreten des Gesetzes der Ukraine „Über die Staatsbürgerschaft der Ukraine“.

Voraussetzungen für den Erwerb der ukrainischen Staatsangehörigkeit durch Geburt:

Gemäß Artikel 7 des Gesetzes der Ukraine „Über die Staatsbürgerschaft der Ukraine“ ist eine Person ukrainischer Staatsbürger, wenn mindestens einer der Punkte erfüllt ist:

  • Die Eltern oder ein Elternteil zum Zeitpunkt ihrer Geburt ukrainische Staatsbürger war/waren;
  • Das Kind auf dem Territorium der Ukraine, als Kind von staatenlosen Eltern geboren wurde, die sich rechtmäßig auf dem Territorium der Ukraine aufhielten;
  • Das Kind von Staatenlosen, außerhalb der Ukraine geboren wurde, die sich legal dauerhaft auf dem Territorium der Ukraine aufhalten, und nicht durch Geburt die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates erworben hat;
  • Als Kind auf dem Territorium der Ukraine von Ausländern geboren wurde, die sich legal auf dem Territorium der Ukraine aufhalten, und nicht die Staatsbürgerschaft eines der Elternteile durch Geburt erworben hat;
  • Das Kind auf dem Territorium der Ukraine geboren wurde, einem Elternteil in der Ukraine der Flüchtlingsstatus oder Asyl in der Ukraine zuerkannt wurde, und es nicht die Staatsbürgerschaft eines Elternteils durch Geburt erwarb.
  • Das Kind auf dem Territorium der Ukraine von einem Ausländer und einem Staatenlosen geboren wurde, der rechtmäßig auf dem Territorium der Ukraine lebt, und nicht die Staatsbürgerschaft des Elternteils erworben hat, der durch Geburt Ausländer ist;
  • Ein neugeborenes Kind, das auf dem Territorium der Ukraine gefunden wurde, dessen Eltern beide unbekannt sind (Findelkind);

Eine Person, die das Recht hat, die ukrainische Staatsbürgerschaft durch Geburt zu erwerben, ist ab dem Zeitpunkt der Geburt ukrainischer Staatsbürger.

Wie wird die Staatsbürgerschaft beantragt?

Zunächst muss eine Bescheinigung über die Registrierung einer Person als Bürger der Ukraine beim Staatlichen Migrationsdienst beantragt werden.

Danach kann ein innerer und Reisepass beantragt werden.

Wer kann den Antrag stellen?

Beide Elternteile zusammen oder einzeln oder sonstige Erziehungsberechtigte.

Erforderliche Unterlagen:

Pass, Reisepass, oder Passersatz, welcher die Identität des Antragstellers bestätigt, sowie ein Dokument über den Wohnsitz des Antragstellers in der Ukraine oder seinen ständigen Wohnsitz im Ausland vorgelegt. (Meldebescheinigung) Bei Bedarf wird eine beglaubigte Übersetzung des Urkundentextes ins Ukrainische verlangt.

Zusätzlich werden je nach Einbürgerungsgrund eingereicht:

1. Eine Person, deren Eltern oder einer ihrer Eltern zum Zeitpunkt ihrer Geburt ukrainische Staatsbürger waren (Teil 1 von Artikel 7 des Gesetzes), einer ihrer Eltern reicht die folgenden Dokumente ein:

  • ein Antrag auf Registrierung des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft durch Geburt einer Person;
  • eine Kopie der Geburtsurkunde der Person;
  • Kopien von Bescheinigungen über den ständigen Aufenthalt in der Ukraine für Staatenlose oder andere Dokumente, die bestätigen, dass seine Eltern zum Zeitpunkt der Geburt der Person Staatenlose waren und legal auf dem Territorium der Ukraine lebten.

2. Eine Person, die außerhalb der Ukraine als Kind von Staatenlosen geboren wurde, die sich aus rechtlichen Gründen dauerhaft auf dem Territorium der Ukraine aufhalten und die nicht durch Geburt die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates erworben haben (Teil drei von Artikel 7 des Gesetzes), durch mindestens einen Elternteil:

  • ein Antrag auf Registrierung des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft durch mindestens einen Elternteil;
  • eine Kopie der Geburtsurkunde oder eines anderen Dokuments, das die Tatsache der Geburt der Person außerhalb der Ukraine bestätigt;
  • Kopien der Bescheinigungen über den ständigen Aufenthalt in der Ukraine für Staatenlose oder andere Dokumente, die bestätigen, dass zum Zeitpunkt der Geburt der Person ihre Eltern Staatenlose waren und sich rechtmäßig dauerhaft im Hoheitsgebiet der Ukraine aufhielten;
  • eine Erklärung, dass eine Person die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates nicht durch Geburt erworben hat.

3. Eine Person, die außerhalb der Ukraine als Kind von Staatenlosen geboren wurde, die sich aus rechtlichen Gründen dauerhaft auf dem Territorium der Ukraine aufhalten und die nicht durch Geburt die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates erworben haben (Teil drei von Artikel 7 des Gesetzes), Beantragung durch mindestens einen Elternteil:

  • ein Antrag auf Registrierung des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft durch einen Elternteil;
  • eine Kopie der Geburtsurkunde der Person oder eines anderen Dokuments, das die Tatsache der Geburt der Person außerhalb der Ukraine bestätigt;
  • Kopien der Bescheinigungen über den ständigen Aufenthalt in der Ukraine für Staatenlose oder andere Dokumente, die bestätigen, dass zum Zeitpunkt der Geburt der Person ihre Eltern Staatenlose waren und sich rechtmäßig dauerhaft im Hoheitsgebiet der Ukraine aufhielten;
  • eine Erklärung, dass eine Person die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates nicht durch Geburt erworben hat.

4. Eine Person, die auf dem Territorium der Ukraine als Sohn von Ausländern geboren wurde, die sich rechtmäßig auf dem Territorium der Ukraine aufhalten, und nicht die Staatsbürgerschaft eines ihrer Elternteile durch Geburt erworben hat (Teil 4 von Artikel 7 des Gesetzes), einer ihrer Elternteile reicht ein:

  • ein Antrag auf Registrierung des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft durch Geburt einer Person;
  • eine Kopie der Geburtsurkunde der Person;
  • Kopien von Dokumenten, die bestätigen, dass die Eltern der Person zum Zeitpunkt ihrer Geburt Staatsbürger eines anderen Staates (anderer Staaten) sind;
  • Kopien von Dokumenten, die den rechtmäßigen Aufenthalt der Eltern der Person auf dem Territorium der Ukraine zum Zeitpunkt ihrer Geburt bestätigen;
  • eine Erklärung, dass eine Person nicht die Staatsbürgerschaft eines ihrer Elternteile durch Geburt erworben hat.

5. Eine Person, die auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine geboren wurde, einem Elternteil, dem in der Ukraine der Flüchtlingsstatus oder Asyl in der Ukraine zuerkannt wurde, und die nicht die Staatsbürgerschaft eines Elternteils durch Geburt oder die Staatsbürgerschaft des Elternteils, dem der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde, erworben hat in der Ukraine oder Asyl in der Ukraine (Teil 5 von Artikel 7 des Gesetzes), reicht einer ihrer Elternteile ein:

  • ein Antrag auf Registrierung des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft durch Geburt einer Person;
  • eine Kopie der Geburtsurkunde der Person;
  • eine Kopie der Flüchtlingsbescheinigung, die einem der Elternteile der Person ausgestellt wurde, der in der Ukraine der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde, oder eine Kopie des Dokuments, das die Tatsache bestätigt, dass einem der Elternteile der Person in der Ukraine Asyl gewährt wurde;
  • eine Erklärung über den Nichterwerb der Staatsbürgerschaft durch Geburt eines Elternteils oder eine Erklärung über den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Geburt des Elternteils, dem der Flüchtlingsstatus in der Ukraine oder Asyl in der Ukraine zuerkannt wurde.

6. Eine Person, die auf dem Territorium der Ukraine von einem Ausländer und einem Staatenlosen geboren wurde, der sich legal auf dem Territorium der Ukraine aufhält und nicht die Staatsbürgerschaft des Elternteils erworben hat, der durch Geburt ein Ausländer ist, (Teil 6 von Artikel 7 des Gesetzes) reicht einer seiner Elternteile folgende Dokumente ein:

  • ein Antrag auf Registrierung des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft durch Geburt einer Person;
  • eine Kopie der Geburtsurkunde der Person;
  • Dokumente, die bestätigen, dass zum Zeitpunkt der Geburt einer Person ein Elternteil Staatsbürger eines anderen Staates (anderer Staaten) und der andere ein Staatenloser war;
  • Dokumente, die den legalen Aufenthalt der Eltern der Person auf dem Territorium der Ukraine zum Zeitpunkt ihrer Geburt bestätigen;
  • eine Erklärung über den Nichterwerb der Staatsangehörigkeit des ausländischen Elternteils durch Geburt.

7. Um den Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft durch die Geburt eines auf dem Territorium der Ukraine gefundenen Neugeborenen zu registrieren, dessen beide Elternteile unbekannt (Findelkind) sind (Teil sieben von Artikel 7 des Gesetzes), reicht der gesetzliche Vertreter des Kindes die folgende Dokumente:

  • Antrag auf Registrierung des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft des Kindes durch Geburt;
  • eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes.

Bearbeitungszeit: bis drei Monate

Gesetzliche Grundlagen:

  • Gesetz der Ukraine vom 18. Januar 2001 Nr. 2235-ІІІ „Über die Staatsbürgerschaft der Ukraine“
  • Das Verfahren für Anträge und Eingaben zu Staatsbürgerschaftsfragen und die Umsetzung von Entscheidungen, genehmigt durch das Dekret des Präsidenten der Ukraine vom 27. März 2001 Nr. 215 «(in der geänderten Fassung des Dekrets des Präsidenten der Ukraine vom 27. Juni 2006 Nr. 588)
  • Beschluss der CMU vom 4. Juni 2007 Nr. 795 «Über die Genehmigung der Liste der von den Einheiten des Innenministeriums und des Staatlichen Migrationsdienstes erbrachten kostenpflichtigen Dienstleistungen und der Höhe der Gebühren für ihre Erbringung»
  • Verordnung des Innenministeriums vom 16.08.2012 Nr. 715 „Über die Genehmigung von Mustern der eingereichten Dokumente zur Feststellung der Zugehörigkeit zur ukrainischen Staatsbürgerschaft, Annahme der ukrainischen Staatsbürgerschaft, Registrierung des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft, Beendigung der ukrainischen Staatsbürgerschaft, Aufhebung von Entscheidungen über Registrierung des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft und Buchhaltungsjournale

Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft nach territorialer Herkunft

Voraussetzungen: Gemäß Artikel 8 des ukrainischen Gesetzes „Über die Staatsbürgerschaft der Ukraine“ sind ein Staatenloser oder ein Ausländer, der sich verpflichtet hat, die ausländische Staatsbürgerschaft zu beenden und einen Antrag auf Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft gestellt hat, sowie seine minderjährigen Kinder als Bürger der Ukraine registriert, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • sie selbst oder mindestens einer ihrer Elternteile, Großvater oder Großmutter, Verwandte (blutsverwandte und nicht blutsverwandte) Bruder oder Schwester, Sohn oder Tochter, Enkel oder Enkelin vor 1991 in der Ukraine Ukraine in Übereinstimmung mit dem Gesetz der Ukraine das Gesetz der Ukraine „Über die Rechtsnachfolge der Ukraine“, gelebt haben;
  • mindestens einer ihrer Elternteile, Großeltern, Verwandten (blutsverwandte und nicht blutsverwandte) Brüder oder Schwestern sind in anderen Gebieten geboren wurden, oder dort dauerhaft gelebt haben, die zum Zeitpunkt ihrer Geburt Teil der Ukrainischen Volksrepublik, der Westukrainischen Volksrepublik waren oder während ihres ständigen Aufenthalts Republik, Ukrainischer Staat, Ukrainische Sozialistische Sowjetrepublik, Transkarpatische Ukraine, Ukrainische Sozialistische Sowjetrepublik (UdSSR).

Ablauf der Beantragung:

Zuständig ist der Staatliche Migrationsdienst am Wohnort.

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausgefüllter Antrag
  • Lichtbild
  • Bescheinigung über die Registrierung als Bürger der Ukraine
  • Der Antrag wird persönlich, von einem Elternteil des Kindes oder einem anderen gesetzlichen Vertreter des Kindes gestellt.

Bearbeitungszeit: circa drei Monate

Rechtliche Grundlagen:

  • Gesetz der Ukraine vom 18. Januar 2001 Nr. 2235-ІІІ „Über die Staatsbürgerschaft der Ukraine“
  • Das Verfahren für Anträge und Eingaben zu Staatsbürgerschaftsfragen und die Umsetzung von Entscheidungen, genehmigt durch das Dekret des Präsidenten der Ukraine vom 27. März 2001 Nr. 215 «(in der geänderten Fassung des Dekrets des Präsidenten der Ukraine vom 27. Juni, 2006 Nr. 588)
  • Beschluss vom 4. Juni 2007 Nr. 795 «Über die Genehmigung der Liste der von den Einheiten des Innenministeriums und des Staatlichen Migrationsdienstes erbrachten kostenpflichtigen Dienstleistungen und der Höhe der Gebühren für ihre Erbringung»
  • Verordnung des Innenministeriums vom 16.08.2012 Nr. 715 „Über die Genehmigung von Mustern der eingereichten Dokumente zur Feststellung der Zugehörigkeit zur ukrainischen Staatsbürgerschaft, Annahme der ukrainischen Staatsbürgerschaft, Registrierung des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft, Beendigung der ukrainischen Staatsbürgerschaft, Aufhebung von Entscheidungen über Registrierung des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft und Formulare»

Zulassung zur ukrainischen Staatsbürgerschaft (Einbürgerung)

Gemäß Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über die Staatsbürgerschaft der Ukraine“ kann einem Ausländer oder einem Staatenlosen die Staatsbürgerschaft der Ukraine auf deren Antrag zuerkannt werden. Voraussetzungen für die Aufnahme in die ukrainische Staatsbürgerschaft sind (gleichzeitige Erfüllung)*:

  • Anerkennung und Einhaltung der Verfassung der Ukraine und der Gesetze der Ukraine;
  • Abgabe einer Erklärung über das Fehlen einer ausländischen Staatsangehörigkeit (bei Staatenlosen) oder einer Verpflichtung zur Beendigung der ausländischen Staatsangehörigkeit (bei Ausländern);
  • ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt auf dem Territorium der Ukraine in den letzten fünf Jahren (ausgenommen Personen, die seit mehr als 2 Jahren mit ukrainischen Staatsbürgern verheiratet sind; Personen, die seit mehr als 2 Jahren mit einem ukrainischen Staatsbürger verheiratet sind, die durch seinen Tod beendeten Personen, die als Flüchtlinge anerkannt sind, Personen, die unter Vertrag bei den Streitkräften der Ukraine dienen; Personen, die bei den Streitkräften der Ukraine im Rahmen eines Vertrags Militärdienst leisten und eine staatliche Auszeichnung erhalten; Personen, die der Ukraine hervorragende Dienste geleistet haben; Personen, deren Zulassung zur ukrainischen Staatsbürgerschaft im staatlichen Interesse der Ukraine liegt; Personen, die eine befristete Aufenthaltserlaubnis gemäß Artikel 4 Teil 20 des Gesetzes der Ukraine „Über die Rechtsstellung von Ausländern und Staatenlosen“ erhalten haben;
  • Erlangung einer Einwanderungserlaubnis (mit Ausnahme von Personen, die im Rahmen eines Vertrags Militärdienst in den Streitkräften der Ukraine leisten; Personen, die im Rahmen eines Vertrags Militärdienste in den Streitkräften der Ukraine leisten und eine staatliche Auszeichnung erhalten; Personen, die herausragende Verdienste um die Ukraine haben; Personen, deren die Zulassung zur ukrainischen Staatsbürgerschaft ist von staatlichem Interesse für die Ukraine; Personen, die eine befristete Aufenthaltserlaubnis gemäß Artikel 4 Teil 20 des Gesetzes der Ukraine „Über die Rechtsstellung von Ausländern und Staatenlosen“ erhalten haben;
  • Beherrschung der Staatssprache gemäß dem durch die Gesetzgebung der Ukraine festgelegten Niveau – wird durch ein Zertifikat über das Niveau der Beherrschung der Staatssprache bestätigt, das von der Nationalen Kommission für Standards der Staatssprache auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfung ausgestellt wird (mit Ausnahme von Personen mit herausragenden Verdiensten für die Ukraine oder Personen, deren Annahme in die ukrainische Staatsbürgerschaft ein staatliches Interesse für die Ukraine darstellt, und Personen, die eine befristete Aufenthaltserlaubnis gemäß Artikel 4 Teil 20 des Gesetzes der Ukraine „Über den rechtlichen Status von Ausländer und Staatenlose»);
  • Das Vorhandensein legaler Lebensgrundlagen (mit Ausnahme von Personen, die als Flüchtlinge anerkannt sind; Personen, die im Rahmen eines Vertrags Wehrdienst in den Streitkräften der Ukraine leisten und eine staatliche Auszeichnung erhalten haben; Personen, die sich um die Ukraine verdient gemacht haben; Personen, deren Aufnahme in die ukrainische Staatsbürgerschaft liegt im staatlichen Interesse von ukrainischen Personen, die eine befristete Aufenthaltserlaubnis gemäß Artikel 4 Teil 20 des ukrainischen Gesetzes „Über die Rechtsstellung von Ausländern und Staatenlosen“ erhalten haben.

Ablauf der Beantragung:

Zuständig ist der Staatliche Migrationsdienst am Wohnort.

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausgefüllter Antrag
  • Lichtbild
  • Bescheinigung über die Registrierung als Bürger der Ukraine
  • Bei der Einreichung eines Antrags und anderer Dokumente im Zusammenhang mit der Staatsbürgerschaft wird ein Passdokument oder ein Dokument, das es ersetzt und die Identität des Antragstellers bestätigt, sowie ein Dokument über den Wohnsitz des Antragstellers in der Ukraine vorgelegt. Gleichzeitig wird eine beglaubigte ukrainische Übersetzung des Passdokuments gemäß dem festgelegten Verfahren eingereicht.
  • Quittung über die Zahlung der staatlichen Abgabe oder ein Dokument, das die Gründe für die Befreiung von ihrer Zahlung bestätigt (zusammen mit einer Kopie).
  • Der Antrag wird persönlich, von einem Elternteil des Kindes oder einem anderen gesetzlichen Vertreter des Kindes gestellt.

Bearbeitungszeit: Die allgemeine Bearbeitungszeit von Anträgen auf Annahme der Staatsbürgerschaft der Ukraine sollte ein Jahr ab dem Datum ihres Eingangs nicht überschreiten. Für Kinder, Personen, die als Flüchtlinge anerkannt wurden oder denen in der Ukraine Asyl gewährt wurde, und Personen ohne Staatsbürgerschaft sollte die Gesamtdauer der Prüfung der Anträge neun Monate ab dem Datum ihres Eingangs nicht überschreiten.

Gesetzliche Grundlagen:

  • Gesetz der Ukraine vom 18. Januar 2001 Nr. 2235-ІІІ „Über die Staatsbürgerschaft der Ukraine“
  • Das Verfahren für Anträge und Eingaben zu Staatsbürgerschaftsfragen und die Umsetzung von Entscheidungen, genehmigt durch das Dekret des Präsidenten der Ukraine vom 27. März 2001 Nr. 215 «(in der geänderten Fassung des Dekrets des Präsidenten der Ukraine vom 27. Juni, 2006 Nr. 588)
  • Beschluss vom 4. Juni 2007 Nr. 795 «Über die Genehmigung der Liste der von den Einheiten des Innenministeriums und des Staatlichen Migrationsdienstes erbrachten kostenpflichtigen Dienstleistungen und der Höhe der Gebühren für ihre Erbringung»
  • Dekret des Ministerkabinetts der Ukraine «Im Staatsdienst» vom 21.01.93 N 7-93

Erneuerung / Widererlangung der ukrainischen Staatsbürgerschaft

Die Erneuerung der ukrainischen Staatsbürgerschaft gilt für Personen, deren Staatsbürgerschaft durch entsprechende Dekrete des Präsidenten der Ukraine beendet wurde.

Ablauf der Beantragung:

Zuständig ist der Staatliche Migrationsdienst am Wohnort.

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausgefüllter Antrag
  • Lichtbild
  • Bescheinigung über die Registrierung als Bürger der Ukraine

Der Antrag wird persönlich, von einem Elternteil des Kindes oder einem anderen gesetzlichen Vertreter des Kindes gestellt

Erforderliche Unterlagen:

Um die ukrainische Staatsbürgerschaft wiederzuerlangen, reicht eine Person, die die ukrainische Staatsbürgerschaft verloren hat und ein Staatenloser ist (Teil 1 von Artikel 10 des Gesetzes), folgendes ein:

  • Antrag auf Erneuerung der ukrainischen Staatsbürgerschaft (in zweifacher Ausfertigung);
  • drei Fotografien (Größe 35 × 45 mm);
  • eine Bescheinigung über die Entlassung aus der ukrainischen Staatsbürgerschaft oder ein anderes Dokument, das den austritt aus der ukrainischen Staatsbürgerschaft bestätigt;
  • Erklärung über das Fehlen der ausländischen Staatsbürgerschaft.

Um die ukrainische Staatsbürgerschaft wiederzuerlangen, reicht eine Person, die nach Austritt aus der ukrainischen Staatsbürgerschaft eine ausländische Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaft) oder ausländische Staatsbürgerschaften (Bürger) erworben hat und in die Ukraine für einen dauerhaften Aufenthalt zurückgekehrt ist (Teil 2 von Artikel 10 des Gesetzes) folgende Unterlagen ein:

  • Antrag auf Erneuerung der ukrainischen Staatsbürgerschaft (in zweifacher Ausfertigung);
  • drei Fotografien (Größe 35 × 45 mm);
  • eine Bescheinigung über die Beendigung der ukrainischen Staatsbürgerschaft oder ein anderes Dokument, das die Beendigung der ukrainischen Staatsbürgerschaft bestätigt;
  • eine Kopie des Dokuments, das den ständigen Wohnsitz der Person auf dem Territorium der Ukraine bestätigt;

Außerdem eines der folgenden Dokumente:

  • Verpflichtung zur Beendigung der ausländischen Staatsbürgerschaft.
  • eine Erklärung über den Verzicht auf die ausländische Staatsbürgerschaft durch eine Person, der in der Ukraine der Flüchtlingsstatus oder in der Ukraine Asyl zuerkannt wurde.
  • Antrag auf Änderung der Staatsbürgerschaft

Bearbeitungsdauer: drei Monate

Gesetzliche Grundlagen:

  • Gesetz der Ukraine vom 18. Januar 2001 Nr. 2235-ІІІ „Über die Staatsbürgerschaft der Ukraine“
  • Das Verfahren für Anträge und Eingaben zu Staatsbürgerschaftsfragen und die Umsetzung von Entscheidungen, genehmigt durch das Dekret des Präsidenten der Ukraine vom 27. März 2001 Nr. 215 «(in der geänderten Fassung des Dekrets des Präsidenten der Ukraine vom 27. Juni, 2006 Nr. 588)
  • Beschluss der CMU vom 4. Juni 2007 Nr. 795 «Über die Genehmigung der Liste der von den Einheiten des Innenministeriums und des Staatlichen Migrationsdienstes erbrachten kostenpflichtigen Dienstleistungen und der Höhe der Gebühren für ihre Erbringung»

Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft durch Kinder infolge Adoption

Gemäß Artikel 11 des Gesetzes der Ukraine „Über die Staatsbürgerschaft der Ukraine“ wird ein Kind, das ein Ausländer oder ein Staatenloser ist, ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Adoptionsbeschlusses Staatsbürger der Ukraine, unabhängig davon, ob es dauerhaft in der Ukraine lebt oder im Ausland.

Ein staatenloser Erwachsener, der seinen ständigen Wohnsitz auf dem Territorium der Ukraine hat, wird zum ukrainischen Staatsbürger, sobald die gerichtliche Entscheidung über die Adoption in Kraft tritt.

Ablauf der Beantragung:

Zuständig ist der Staatliche Migrationsdienst am Wohnort.

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausgefüllter Antrag
  • Lichtbild
  • Bescheinigung über die Registrierung als Bürger der Ukraine
  • Der Antrag wird persönlich, von einem Elternteil des Kindes oder einem anderen gesetzlichen Vertreter des Kindes gestellt

Bearbeitungszeit: drei Monate

Gesetzliche Grundlagen:

  • Gesetz der Ukraine vom 18. Januar 2001 Nr. 2235-ІІІ „Über die Staatsbürgerschaft der Ukraine“
  • Das Verfahren für Anträge und Eingaben zu Staatsbürgerschaftsfragen und die Umsetzung von Entscheidungen, genehmigt durch das Dekret des Präsidenten der Ukraine vom 27. März 2001 Nr. 215 «(in der geänderten Fassung des Dekrets des Präsidenten der Ukraine vom 27. Juni, 2006 Nr. 588)
  • Beschluss der CMU vom 4. Juni 2007 Nr. 795 «Über die Genehmigung der Liste der von den Einheiten des Innenministeriums und des Staatlichen Migrationsdienstes erbrachten kostenpflichtigen Dienstleistungen und der Höhe der Gebühren für ihre Erbringung»

Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft durch ein Kind im Zusammenhang mit dem Verbleib der ukrainischen Staatsbürgerschaft seiner Eltern oder eines von ihnen

Einreichung eines Antrags auf Registrierung des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft durch einen Elternteil des Kindes, der ukrainischer Staatsbürger ist.

Gemäß Artikel 14 des Gesetzes der Ukraine „Über die Staatsbürgerschaft der Ukraine“ ist das Datum des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft in diesem Fall das Datum der Eintragung des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft.

Ablauf der Beantragung:

Zuständig ist der Staatliche Migrationsdienst am Wohnort eines Elternteils.

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausgefüllter Antrag
  • Lichtbild
  • Bescheinigung über die Registrierung als Bürger der Ukraine

Der Antrag wird persönlich, von einem Elternteil des Kindes oder einem anderen gesetzlichen Vertreter des Kindes gestellt.

Bearbeitungsdauer: bis drei Monate

Erforderliche Unterlagen:

1. Registrierung des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft durch ein Kind, das ein Ausländer oder ein Staatenloser ist und von dessen einem Elternteil einer ein ukrainischer Staatsbürger und der andere ein Staatenloser ist (Teil 1 von Artikel 14 des Gesetzes) :

  • eine Erklärung über die Registrierung des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft des Kindes im Zusammenhang mit dem Verbleib der ukrainischen Staatsbürgerschaft seiner Eltern oder eines von ihnen;
  • zwei Fotos (Größe 35 × 45 mm) des Kindes, wenn es älter als 7 Jahre ist;
  • eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes;
  • eine Erklärung, dass das Kind Ausländer oder Staatenloser ist;
  • eine Kopie des Reisepasses eines ukrainischen Staatsbürgers oder eines anderen in Artikel 5 des Gesetzes vorgesehenen Dokuments, das den Verbleib eines Elternteils des Kindes in der ukrainischen Staatsbürgerschaft bestätigt;
  • eine Kopie des Dokuments, aus dem hervorgeht, dass der zweite Elternteil des Kindes ein Staatenloser ist;
  • Erklärung eines Kindes im Alter von 14 bis 18 Jahren über die Zustimmung zum Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft.

2. Um den Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft durch ein staatenloses Kind zu registrieren, von dem ein Elternteil ein ukrainischer Staatsbürger und der andere ein Ausländer ist (Teil 2 von Artikel 14 des Gesetzes), muss Folgendes vorgelegt werden:

  • eine Erklärung über die Registrierung des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft des Kindes im Zusammenhang mit dem Verbleib der ukrainischen Staatsbürgerschaft seiner Eltern oder einem von ihnen;
  • zwei Fotos (Größe 35 × 45 mm) des Kindes, wenn es älter als 7 Jahre ist;
  • eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes;
  • eine Kopie des Reisepasses eines ukrainischen Staatsbürgers oder eines anderen in Artikel 5 des Gesetzes vorgesehenen Dokuments, das den Verbleib eines Elternteils des Kindes in der ukrainischen Staatsbürgerschaft bestätigt;
  • Erklärung eines Kindes im Alter von 14 bis 18 Jahren über die Zustimmung zum Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft;
  • eine Erklärung, dass das Kind staatenlos ist;
  • eine Kopie des Dokuments, das den Aufenthalt eines Elternteils des Kindes in der Staatsbürgerschaft eines anderen Staates (andere Staaten) bestätigt.

3. Zur Registrierung des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft durch ein Kind, das ein Ausländer oder eine Person ohne Staatsbürgerschaft ist und dessen Eltern ukrainische Staatsbürger sind (Teil 3 von Artikel 14 des Gesetzes), muss folgendes eingereicht werden:

  • eine Erklärung über die Registrierung des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft des Kindes im Zusammenhang mit dem Verbleib der ukrainischen Staatsbürgerschaft seiner Eltern oder eines von ihnen;
  • zwei Fotos (Größe 35 × 45 mm) des Kindes, wenn es älter als 7 Jahre ist;
  • eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes;
  • eine Erklärung, dass das Kind Ausländer oder Staatenloser ist;
  • Erklärung eines Kindes im Alter von 14 bis 18 Jahren über die Zustimmung zum Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft;
  • Kopien von Pässen von Bürgern der Ukraine oder andere in Artikel 5 des Gesetzes vorgesehene Dokumente, die den Aufenthalt beider Elternteile des Kindes in der Staatsbürgerschaft der Ukraine bestätigen.

4. Registrierung des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft durch ein Kind, das ein Ausländer ist, von dem ein Elternteil ein ukrainischer Staatsbürger und der andere ein Ausländer ist (Teil 4 von Artikel 14 des Gesetzes), muss folgendes eingereicht werden:

  • eine Erklärung über die Registrierung des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft des Kindes im Zusammenhang mit dem Verbleib der ukrainischen Staatsbürgerschaft seiner Eltern oder eines von ihnen;
  • zwei Fotos (Größe 35 × 45 mm) des Kindes, wenn es älter als 7 Jahre ist;
  • eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes;
  • eine Erklärung, dass das Kind Ausländer oder Staatenloser ist;
  • eine Kopie des Reisepasses eines ukrainischen Staatsbürgers oder eines anderen in Artikel 5 des Gesetzes vorgesehenen Dokuments, das den Verbleib eines Elternteils des Kindes in der ukrainischen Staatsbürgerschaft bestätigt;
  • Erklärung eines Kindes im Alter von 14 bis 18 Jahren über die Zustimmung zum Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft;
  • eine Kopie des Dokuments, das den Aufenthalt eines Elternteils des Kindes in der Staatsbürgerschaft eines anderen Staates (Staaten) bestätigt.

Gesetzliche Grundlagen:

  • Gesetz der Ukraine vom 18. Januar 2001 Nr. 2235-ІІІ „Über die Staatsbürgerschaft der Ukraine“
  • Das Verfahren für Anträge und Eingaben zu Staatsbürgerschaftsfragen und die Umsetzung von Entscheidungen, genehmigt durch das Dekret des Präsidenten der Ukraine vom 27. März 2001 Nr. 215 «(in der geänderten Fassung des Dekrets des Präsidenten der Ukraine vom 27. Juni, 2006 Nr. 588)
  • Beschluss der CMU vom 4. Juni 2007 Nr. 795 «Über die Genehmigung der Liste der von den Einheiten des Innenministeriums und des Staatlichen Migrationsdienstes erbrachten kostenpflichtigen Dienstleistungen und der Höhe der Gebühren für ihre Erbringung»

Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft infolge Anerkennung der Vaterschaft oder Mutterschaft oder Feststellung der Tatsache der Vaterschaft oder Mutterschaft

Gemäß Artikel 15 des Gesetzes der Ukraine „Über die Staatsbürgerschaft der Ukraine“ im Falle der Anerkennung der Vaterschaft (Mutterschaft) oder Feststellung der Vaterschaft (Mutterschaft) eines Kindes, dessen Mutter (Vater) Ausländerin oder Staatenlose ist Person, und deren Vater (Mutter) als Staatsbürger der Ukraine anerkannt ist, erwirbt ein Kind unabhängig von seinem Geburtsort und ständigen Wohnsitz die Staatsbürgerschaft der Ukraine.

Wenn die Anerkennung der Vaterschaft oder Mutterschaft oder die Feststellung der Tatsache der Vaterschaft oder Mutterschaft nach Erreichen der Volljährigkeit des Kindes erfolgt ist, erwirbt ein solcher Staatenloser unter den oben genannten Bedingungen auch die Staatsbürgerschaft der Ukraine.

Das Datum des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft ist in solchen Fällen das Geburtsdatum des Kindes (der Person) oder das Datum des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft durch den Vater oder die Mutter, wenn sie die ukrainische Staatsbürgerschaft nach der Geburt des Kindes (der Person) erworben haben.

Wenn die Anerkennung der Vaterschaft oder Mutterschaft oder die Feststellung der Tatsache der Vaterschaft oder Mutterschaft nach Erreichen der Volljährigkeit des Kindes erfolgt ist, erwirbt ein solcher Ausländer die ukrainische Staatsbürgerschaft unter den oben genannten Bedingungen, wenn er einen Antrag gestellt hat für den Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft und die Verpflichtung, die ausländische Staatsbürgerschaft zu beenden.

In diesem Fall ist das Datum des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft das Datum der Registrierung des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft.

Ablauf der Beantragung:
Zuständig ist der Staatliche Migrationsdienst am Wohnort.

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausgefüllter Antrag
  • Lichtbild
  • Bescheinigung über die Registrierung als Bürger der Ukraine

Erforderliche Unterlagen:

Fallkonstellationen

1. Zur Registrierung des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft durch ein Kind, dessen Mutter eine Ausländerin oder Staatenlose ist und dessen Vater als Staatsbürger der Ukraine anerkannt ist (Teil 1 von Artikel 15 des Gesetzes), muss ein Elternteil oder ein anderer gesetzlicher Vertreter des Kind folgende Unterlagen einreichen:

  • einen Antrag auf Registrierung des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft des Kindes infolge der Vaterschaftsanerkennung;
  • zwei Fotos (Größe 35 × 45 mm) des Kindes, wenn es älter als 7 Jahre ist;
  • eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes;
  • eine Kopie des Reisepasses eines Bürgers der Ukraine oder ein anderes in Artikel 5 des Gesetzes vorgesehenes Dokument, das den Verbleib des Vaters des Kindes in der ukrainischen Staatsbürgerschaft bestätigt. Wenn Dokumente für die Registrierung des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft durch ein Kind aufgrund der Vaterschaftsanerkennung von der Mutter oder einem anderen gesetzlichen Vertreter des Kindes eingereicht werden, die keine Möglichkeit haben, eine Kopie des Dokuments zu erhalten, das den Aufenthalt des Vaters des Kindes bestätigt bei ukrainischer Staatsbürgerschaft können sie eine Erklärung abgeben, dass der Vater des Kindes der ukrainischen Staatsbürgerschaft angehört;
  • eine Kopie der gerichtlichen Entscheidung über die Anerkennung der Vaterschaft;
  • eine Kopie des Dokuments, das bestätigt, dass die Mutter des Kindes Ausländerin oder Staatenlose ist;
  • Erklärung eines Kindes im Alter von 14 bis 18 Jahren über die Zustimmung zum Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft.

2. Zur Registrierung des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft durch ein Kind, dessen Vater ein Ausländer oder Staatenloser ist und dessen Mutter als ukrainische Staatsbürgerin anerkannt ist (Teil 2 von Artikel 15 des Gesetzes), muss einer der Elternteile oder ein anderer gesetzlicher Vertreter des Kindes folgende Unterlagen vorlegen:

  • einen Antrag auf Registrierung des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft des Kindes infolge der Vaterschaftsanerkennung;
  • zwei Fotos (Größe 35 × 45 mm) des Kindes, wenn es älter als 7 Jahre ist;
  • eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes;
  • Erklärung eines Kindes im Alter von 14 bis 18 Jahren über die Zustimmung zum Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft;
  • eine Kopie des Reisepasses eines Bürgers der Ukraine oder ein anderes in Artikel 5 des Gesetzes vorgesehenes Dokument, das den Verbleib der Mutter des Kindes in der ukrainischen Staatsbürgerschaft bestätigt. Wenn die Dokumente für den Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft durch ein Kind aufgrund der Vaterschaftsanerkennung vom Vater oder einem anderen gesetzlichen Vertreter des Kindes vorgelegt werden, der keine Möglichkeit hat, eine Kopie des Dokuments zu erhalten, das den Aufenthalt des Kindes bestätigt Mutter mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, kann er eine Erklärung abgeben, dass die Mutter des Kindes die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzt;
  • eine Kopie der gerichtlichen Entscheidung über die Anerkennung der Mutterschaft;
  • eine Kopie des Dokuments, das bestätigt, dass der Vater des Kindes ein Ausländer oder Staatenloser ist.

3. Zur Registrierung des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft durch ein Kind, dessen Mutter Ausländerin oder Staatenlose ist, wenn die Tatsache der Vaterschaft eines Kindes, dessen Vater Staatsbürger der Ukraine war, festgestellt wird (Teil 3 von Artikel 15 des Gesetzes), die Mutter oder ein anderer gesetzlicher Vertreter des Kindes reichen folgende Unterlagen ein:

  • einen Antrag auf Registrierung des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft des Kindes infolge der Vaterschaftsanerkennung;
  • zwei Fotos (Größe 35 × 45 mm) des Kindes, wenn es älter als 7 Jahre ist;
  • eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes;
  • eine Kopie des Dokuments, das bestätigt, dass die Mutter des Kindes Ausländerin oder Staatenlose ist;
  • Erklärung eines Kindes im Alter von 14 bis 18 Jahren über die Zustimmung zum Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft;
  • eine Bescheinigung der Gebietseinheit des staatlichen Migrationsdienstes der Ukraine, aus der hervorgeht, dass der Vater des Kindes ukrainischer Staatsbürger war, und falls es nicht möglich ist, eine solche Bescheinigung zu erhalten, eine Erklärung, dass der Vater des Kindes ukrainischer Staatsbürger ist;
  • eine Kopie der gerichtlichen Entscheidung über die Tatsache der Vaterschaft.

4. Zur Registrierung des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft durch ein Kind, dessen Vater ein Ausländer oder Staatenloser ist, wenn die Tatsache der Mutterschaft eines Kindes, dessen Mutter ukrainische Staatsbürgerin war, feststeht (Teil 4 von Artikel 15 des Gesetzes), der Vaters des Kindes oder ein anderer gesetzlicher Vertreter reicht folgende Unterlagen ein:

  • einen Antrag auf Registrierung des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft des Kindes infolge der Vaterschaftsanerkennung;
  • zwei Fotos (Größe 35 × 45 mm) des Kindes, wenn es älter als 7 Jahre ist;
  • eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes;
  • Erklärung eines Kindes im Alter von 14 bis 18 Jahren über die Zustimmung zum Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft;
  • eine Bescheinigung der Gebietseinheit des staatlichen Migrationsdienstes der Ukraine, aus der hervorgeht, dass die Mutter des Kindes ukrainische Staatsbürgerin war, und falls es nicht möglich ist, eine solche Bescheinigung zu erhalten, eine Erklärung, dass die Mutter des Kindes ukrainische Staatsbürgerin ist;
  • eine Kopie der gerichtlichen Entscheidung, die die Tatsache der Mutterschaft feststellt;
  • eine Kopie des Dokuments, das bestätigt, dass der Vater des Kindes ein Ausländer oder Staatenloser ist.

5. Zur Registrierung des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft durch einen Erwachsenen, der ein Staatenloser oder Ausländer ist, dessen Mutter Ausländerin oder Staatenlose ist und dessen Vater als Staatsbürger der Ukraine anerkannt wird, nachdem das Kind die Volljährigkeit erreicht hat ( Teile fünf und sechs von Artikel 15 des Gesetzes), reicht die Person die folgenden Dokumente ein:

  • Antrag auf Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft infolge Vaterschaftsanerkennung;
  • zwei Fotografien (Größe 35 × 45 mm);
  • eine Kopie der Geburtsurkunde der Person;
  • eine Kopie des Reisepasses eines Bürgers der Ukraine oder ein anderes in Artikel 5 des Gesetzes vorgesehenes Dokument, das bestätigt, dass der Vater der Person ein Bürger der Ukraine ist. Wenn es nicht möglich ist, eine Kopie des Dokuments zu erhalten, das den Aufenthalt des Vaters der Person in der Ukraine bestätigt, kann eine Erklärung über die Staatsbürgerschaft seines Vaters in der Ukraine eingereicht werden;
  • eine Kopie der gerichtlichen Entscheidung über die Anerkennung der Vaterschaft;
  • eine Kopie des Dokuments, das bestätigt, dass die Mutter der Person Ausländerin oder Staatenlose ist;
  • eines der folgenden Dokumente:
  • Erklärung über das Fehlen der ausländischen Staatsbürgerschaft – für Staatenlose;
  • Verpflichtung zur Beendigung der ausländischen Staatsbürgerschaft – für Ausländer. Ein Ausländer, der Staatsbürger mehrerer Staaten ist, verpflichtet sich, die Staatsbürgerschaft aller dieser Staaten zu beenden. Die Vorlage einer Verpflichtung zur Beendigung der ausländischen Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich von Bürgern (Untertanen) von Staaten, deren Gesetzgebung die automatische Beendigung der Staatsbürgerschaft (Unterwerfung) dieser Staaten gleichzeitig mit dem Erwerb der Staatsbürgerschaft eines anderen Staates vorsieht, oder wenn die internationale Verträge der Ukraine mit anderen Staaten, deren Bürger Ausländer sind, sehen die Beendigung der Staatsbürgerschaft dieser Staaten durch Einzelpersonen gleichzeitig mit dem Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft vor;
  • eine Erklärung über den Verzicht auf die ausländische Staatsbürgerschaft durch eine Person, der der Flüchtlingsstatus in der Ukraine oder Asyl in der Ukraine zuerkannt wurde, zusammen mit einem Dokument, das bestätigt, dass einer Person der Flüchtlingsstatus in der Ukraine oder Asyl in der Ukraine zuerkannt wurde – für Ausländer, denen zuerkannt wurde Flüchtlingsstatus in der Ukraine oder Asyl in der Ukraine;
  • eine Erklärung über den Verzicht auf die ausländische Staatsbürgerschaft durch eine Person, die Staatsbürger der Russischen Föderation ist und im Land ihrer Staatsbürgerschaft aufgrund politischer Überzeugungen verfolgt wurde, zusammen mit einem Dokument, das die Verfolgung aufgrund politischer Überzeugungen bestätigt (Bescheinigung ausgestellt von dem Außenministerium der Ukraine, einer diplomatischen Vertretung oder konsularischen Einrichtung der Ukraine gemäß dem vom Ministerkabinett der Ukraine festgelegten Verfahren), – für Ausländer, die Bürger der Russischen Föderation sind und aufgrund politischer Überzeugungen verfolgt wurden das Land ihrer Staatsbürgerschaft;
  • ein Antrag auf Änderung der Staatsbürgerschaft – für Ausländer, die Staatsbürger von Staaten sind, internationale Verträge der Ukraine, mit denen die Beendigung der Staatsbürgerschaft dieser Staaten durch Personen gleichzeitig mit dem Erwerb der Staatsbürgerschaft der Ukraine vorgesehen ist.

6. Zur Registrierung des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft durch eine erwachsene Person, die ein Staatenloser oder Ausländer ist, deren Vater ein Ausländer oder Staatenloser ist und deren Mutter als ukrainische Staatsbürgerin anerkannt wird, nachdem das Kind die Volljährigkeit erreicht hat (Teile fünf und sechs von Artikel 15 des Gesetzes, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Antrag auf Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft infolge Vaterschaftsanerkennung;
  • zwei Fotografien (Größe 35 × 45 mm);
  • eine Kopie der Geburtsurkunde der Person;
  • eine Kopie des Reisepasses eines Bürgers der Ukraine oder ein anderes in Artikel 5 des Gesetzes vorgesehenes Dokument, das den Verbleib der Mutter der Person in der ukrainischen Staatsbürgerschaft bestätigt. Wenn es nicht möglich ist, eine Kopie des Dokuments zu erhalten, das den Aufenthalt der Mutter der Person in der ukrainischen Staatsbürgerschaft bestätigt, kann eine Zugehörigkeitserklärung eingereicht werden
  • eine Kopie der gerichtlichen Entscheidung über die Anerkennung der Mutterschaft;
  • eine Kopie des Dokuments, das bestätigt, dass der Vater der Person Ausländer oder Staatenloser ist.

eines der folgenden Dokumente:

  • Erklärung über das Fehlen der ausländischen Staatsbürgerschaft – für Staatenlose;
  • Verpflichtung zur Beendigung der ausländischen Staatsbürgerschaft – für Ausländer. Ein Ausländer, der Staatsbürger mehrerer Staaten ist, verpflichtet sich, die Staatsbürgerschaft aller dieser Staaten zu beenden. Die Vorlage einer Verpflichtung zur Beendigung der ausländischen Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich von Bürgern (Untertanen) von Staaten, deren Gesetzgebung die automatische Beendigung der Staatsbürgerschaft (Unterwerfung) dieser Staaten gleichzeitig mit dem Erwerb der Staatsbürgerschaft eines anderen Staates vorsieht, oder wenn die internationale Verträge der Ukraine mit anderen Staaten, deren Bürger Ausländer sind, sehen die Beendigung der Staatsbürgerschaft dieser Staaten durch Einzelpersonen gleichzeitig mit dem Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft vor;
  • eine Erklärung über den Verzicht auf die ausländische Staatsbürgerschaft durch eine Person, der der Flüchtlingsstatus in der Ukraine oder Asyl in der Ukraine zuerkannt wurde, zusammen mit einem Dokument, das bestätigt, dass einer Person der Flüchtlingsstatus in der Ukraine oder Asyl in der Ukraine zuerkannt wurde – für Ausländer, denen zuerkannt wurde Flüchtlingsstatus in der Ukraine oder Asyl in der Ukraine;
  • eine Erklärung über den Verzicht auf die ausländische Staatsbürgerschaft durch eine Person, die Staatsbürger der Russischen Föderation ist und im Land ihrer Staatsbürgerschaft aufgrund politischer Überzeugungen verfolgt wurde, zusammen mit einem Dokument, das die Verfolgung aufgrund politischer Überzeugungen bestätigt (Bescheinigung ausgestellt von dem Außenministerium der Ukraine, einer diplomatischen Vertretung oder konsularischen Einrichtung der Ukraine gemäß dem vom Ministerkabinett der Ukraine festgelegten Verfahren), – für Ausländer, die Bürger der Russischen Föderation sind und aufgrund politischer Überzeugungen verfolgt wurden das Land ihrer Staatsbürgerschaft;
  • ein Antrag auf Änderung der Staatsbürgerschaft – für Ausländer, die Staatsbürger von Staaten sind, internationale Verträge der Ukraine, mit denen die Beendigung der Staatsbürgerschaft dieser Staaten durch Personen gleichzeitig mit dem Erwerb der Staatsbürgerschaft der Ukraine vorgesehen ist.

7. Registrierung des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft durch einen Erwachsenen, der ein Staatenloser oder Ausländer ist, dessen Mutter Ausländerin oder Staatenlose ist, wenn nach Erreichen der Volljährigkeit des Kindes die Tatsache der Vaterschaft einer Person, deren Vater als Ukrainischer Staatsbürger niedergelassen ist (Teile fünf und sechs von Artikel 15 des Gesetzes):

  • Antrag auf Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft infolge Vaterschaftsanerkennung;
  • zwei Fotografien (Größe 35 × 45 mm);
  • eine Kopie der Geburtsurkunde der Person;
  • eine Bescheinigung der Gebietseinheit des staatlichen Migrationsdienstes der Ukraine, aus der hervorgeht, dass der Vater der Person ein ukrainischer Staatsbürger war, und falls es nicht möglich ist, eine solche Bescheinigung zu erhalten, eine Erklärung, dass der Vater der Person ein ukrainischer Staatsbürger ist;
  • eine Kopie der gerichtlichen Entscheidung über die Tatsache der Vaterschaft;
  • eine Kopie des Dokuments, das bestätigt, dass die Mutter der Person Ausländerin oder Staatenlose ist;

eines der folgenden Dokumente:

  • Erklärung über das Fehlen der ausländischen Staatsbürgerschaft – für Staatenlose;
  • Verpflichtung zur Beendigung der ausländischen Staatsbürgerschaft – für Ausländer. Ein Ausländer, der Staatsbürger mehrerer Staaten ist, verpflichtet sich, die Staatsbürgerschaft aller dieser Staaten zu beenden. Die Vorlage einer Verpflichtung zur Beendigung der ausländischen Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich von Bürgern (Untertanen) von Staaten, deren Gesetzgebung die automatische Beendigung der Staatsbürgerschaft (Unterwerfung) dieser Staaten gleichzeitig mit dem Erwerb der Staatsbürgerschaft eines anderen Staates vorsieht, oder wenn die internationale Verträge der Ukraine mit anderen Staaten, deren Bürger Ausländer sind, sehen die Beendigung der Staatsbürgerschaft dieser Staaten durch Einzelpersonen gleichzeitig mit dem Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft vor;
  • eine Erklärung über den Verzicht auf die ausländische Staatsbürgerschaft durch eine Person, der der Flüchtlingsstatus in der Ukraine oder Asyl in der Ukraine zuerkannt wurde, zusammen mit einem Dokument, das bestätigt, dass einer Person der Flüchtlingsstatus in der Ukraine oder Asyl in der Ukraine zuerkannt wurde – für Ausländer, denen zuerkannt wurde Flüchtlingsstatus in der Ukraine oder Asyl in der Ukraine;
  • eine Erklärung über den Verzicht auf die ausländische Staatsbürgerschaft durch eine Person, die Staatsbürger der Russischen Föderation ist und im Land ihrer Staatsbürgerschaft aufgrund politischer Überzeugungen verfolgt wurde, zusammen mit einem Dokument, das die Verfolgung aufgrund politischer Überzeugungen bestätigt (Bescheinigung ausgestellt von dem Außenministerium der Ukraine, einer diplomatischen Vertretung oder konsularischen Einrichtung der Ukraine gemäß dem vom Ministerkabinett der Ukraine festgelegten Verfahren), – für Ausländer, die Bürger der Russischen Föderation sind und aufgrund politischer Überzeugungen verfolgt wurden das Land ihrer Staatsbürgerschaft;
  • ein Antrag auf Änderung der Staatsbürgerschaft – für Ausländer, die Staatsbürger von Staaten sind, internationale Verträge der Ukraine, mit denen die Beendigung der Staatsbürgerschaft dieser Staaten durch Personen gleichzeitig mit dem Erwerb der Staatsbürgerschaft der Ukraine vorgesehen ist.

8. Registrierung des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft durch einen Erwachsenen, der ein Staatenloser oder ein Ausländer ist, dessen Vater ein Ausländer oder ein Staatenloser ist, wenn nach Erreichen der Volljährigkeit des Kindes die Tatsache der Mutterschaft einer Person, deren Mutter war Ukrainischer Staatsbürger ist niedergelassen (Teile fünf und sechs von Artikel 15 des Gesetzes), :

  • Antrag auf Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft infolge Vaterschaftsanerkennung;
  • zwei Fotografien (Größe 35 × 45 mm);
  • eine Kopie der Geburtsurkunde der Person;
  • eine Bescheinigung der territorialen Abteilung des staatlichen Migrationsdienstes der Ukraine, aus der hervorgeht, dass die Mutter der Person ukrainische Staatsbürgerin war, und falls es nicht möglich ist, eine solche Bescheinigung zu erhalten, eine Erklärung, dass die Mutter der Person ukrainische Staatsbürgerin ist;
  • eine Kopie der gerichtlichen Entscheidung, die die Tatsache der Mutterschaft feststellt;
  • eine Kopie des Dokuments, das bestätigt, dass der Vater der Person Ausländer oder Staatenloser ist;

eines der folgenden Dokumente:

  • Erklärung über das Fehlen der ausländischen Staatsbürgerschaft – für Staatenlose;
  • Verpflichtung zur Beendigung der ausländischen Staatsbürgerschaft – für Ausländer. Ein Ausländer, der Staatsbürger mehrerer Staaten ist, verpflichtet sich, die Staatsbürgerschaft aller dieser Staaten zu beenden. Die Vorlage einer Verpflichtung zur Beendigung der ausländischen Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich von Bürgern (Untertanen) von Staaten, deren Gesetzgebung die automatische Beendigung der Staatsbürgerschaft (Unterwerfung) dieser Staaten gleichzeitig mit dem Erwerb der Staatsbürgerschaft eines anderen Staates vorsieht, oder wenn die internationale Verträge der Ukraine mit anderen Staaten, deren Bürger Ausländer sind, sehen die Beendigung der Staatsbürgerschaft dieser Staaten durch Einzelpersonen gleichzeitig mit dem Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft vor;
  • eine Erklärung über den Verzicht auf die ausländische Staatsbürgerschaft durch eine Person, der der Flüchtlingsstatus in der Ukraine oder Asyl in der Ukraine zuerkannt wurde, zusammen mit einem Dokument, das bestätigt, dass einer Person der Flüchtlingsstatus in der Ukraine oder Asyl in der Ukraine zuerkannt wurde – für Ausländer, denen zuerkannt wurde Flüchtlingsstatus in der Ukraine oder Asyl in der Ukraine;
  • eine Erklärung über den Verzicht auf die ausländische Staatsbürgerschaft durch eine Person, die Staatsbürger der Russischen Föderation ist und im Land ihrer Staatsbürgerschaft aufgrund politischer Überzeugungen verfolgt wurde, zusammen mit einem Dokument, das die Verfolgung aufgrund politischer Überzeugungen bestätigt (Bescheinigung ausgestellt von dem Außenministerium der Ukraine, einer diplomatischen Vertretung oder konsularischen Einrichtung der Ukraine gemäß dem vom Ministerkabinett der Ukraine festgelegten Verfahren), – für Ausländer, die Bürger der Russischen Föderation sind und aufgrund politischer Überzeugungen verfolgt wurden das Land ihrer Staatsbürgerschaft;
  • ein Antrag auf Änderung der Staatsbürgerschaft – für Ausländer, die Staatsbürger von Staaten sind, internationale Verträge der Ukraine, mit denen die Beendigung der Staatsbürgerschaft dieser Staaten durch Personen gleichzeitig mit dem Erwerb der Staatsbürgerschaft der Ukraine vorgesehen ist.

Bearbeitungsdauer: drei Monate

Gesetzliche Grundlagen:

  • Gesetz der Ukraine vom 18. Januar 2001 Nr. 2235-ІІІ „Über die Staatsbürgerschaft der Ukraine“
  • Das Verfahren für Anträge und Eingaben zu Staatsbürgerschaftsfragen und die Umsetzung von Entscheidungen, genehmigt durch das Dekret des Präsidenten der Ukraine vom 27. März 2001 Nr. 215 «(in der geänderten Fassung des Dekrets des Präsidenten der Ukraine vom 27. Juni, 2006 Nr. 588)
  • Beschluss der CMU vom 4. Juni 2007 Nr. 795 „Über die Genehmigung der Liste der kostenpflichtigen Dienstleistungen, die von den Einheiten des Innenministeriums und des staatlichen Migrationsdienstes erbracht werden, und der Höhe der Gebühren für ihre Erbringung

Ausstellung einer Registrierungsbescheinigung einer Person als Bürger der Ukraine

Antragsberechtigt sind Personen, die gemäß dem Gesetz der Ukraine „Über die Staatsbürgerschaft der Ukraine“ die Voraussetzungen für die Feststellung der Zugehörigkeit zur ukrainischen Staatsbürgerschaft und den Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft erfüllen und die einen Antrag bei der zuständigen Gebietskörperschaft gestellt haben oder Unterabteilung des Innenministeriums.

Persönliche Antragstellung beim Staatlichen Migrationsdienst mit folgenden Unterlagen:

  • Ausgefülltes schriftliches Antragsformular.
  • Bei der Einreichung eines Antrags und anderer Dokumente im Zusammenhang mit der Staatsbürgerschaft wird ein Passdokument oder ein Dokument, das es ersetzt und die Identität des Antragstellers bestätigt, sowie ein Dokument über den Wohnsitz des Antragstellers in der Ukraine oder seinen ständigen Wohnsitz im Ausland vorgelegt. Bei Bedarf wird eine beglaubigte Übersetzung des Urkundentextes ins Ukrainische vorgelegt.
    *Außerdem Gebührenquittung

Bearbeitungsdauer: Die Bescheinigung wird erstellt und dem Antragsteller ausgestellt, nachdem eine Entscheidung über die Registrierung der Staatsbürgerschaft der Ukraine getroffen wurde oder nachdem die Benachrichtigung über die Annahme der Staatsbürgerschaft der Ukraine durch den entsprechenden Erlass des Präsidenten der Ukraine spätestens zehn Tage nach der entsprechenden Entscheidung erhalten wurde.

Rechtsgrundlagen:

  • Verfassung der Ukraine (mit Änderungen);
  • Gesetz der Ukraine „Über die Staatsbürgerschaft der Ukraine“ (in der geänderten Fassung);
  • Dekret des Präsidenten der Ukraine vom 27. März 2001 Nr. 215 „Fragen der Organisation der Umsetzung des Gesetzes der Ukraine „Über die Staatsbürgerschaft der Ukraine“ (mit Änderungen);
  • Dekret des Präsidenten der Ukraine vom 04.06.2011 Nr. 405 „Fragen des Staatlichen Migrationsdienstes der Ukraine“;
  • Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine vom 04.06.2007 Nr. 795 „Über die Genehmigung der Liste der bezahlten Dienstleistungen, die von Einheiten des Innenministeriums und des staatlichen Migrationsdienstes erbracht werden, und der Höhe der Gebühren für ihre Erbringung“ (mit Änderungen);
  • Entschließung des Ministerkabinetts der Ukraine vom 26. Oktober 2011 Nr. 1098 „Einige Fragen der Erbringung kostenpflichtiger Dienstleistungen durch Einheiten des Innenministeriums und des staatlichen Migrationsdienstes“;
  • Verordnung des Innenministeriums vom 16.08.2012 Nr. 715 „Über die Genehmigung von Mustern der eingereichten Dokumente zur Feststellung der Zugehörigkeit zur ukrainischen Staatsbürgerschaft, Annahme der ukrainischen Staatsbürgerschaft, Registrierung des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft, Beendigung der ukrainischen Staatsbürgerschaft, Aufhebung von Entscheidungen über Registrierung des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft und Buchhaltungsjournale»

Ausstellung einer vorläufigen Bescheinigung eines Bürgers der Ukraine

Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, die ukrainische Staatsbürgerschaft erworben haben und sich verpflichtet haben, die ausländische Staatsbürgerschaft innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Erwerbs der ukrainischen Staatsbürgerschaft zu beenden, wird ein vorläufiges Zertifikat eines ukrainischen Staatsbürgers ausgestellt.

Persönliche Antragstellung mit folgenden Unterlagen:

  • Ausgefüllter Antrag
  • Passfotos
  • Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in der Ukraine haben, legen eine Kopie der Registrierungsnummer der Registrierungskarte des Steuerzahlers vor

Die Dokumente werden unter der Bedingung akzeptiert, dass ein vorhandenes Passdokument oder ein Dokument, das dieses ersetzt und die Identität des Antragstellers bestätigt, vorgelegt wird. Bei Bedarf wird eine beglaubigte Übersetzung des Urkundentextes ins Ukrainische vorgelegt.

Bearbeitungsdauer: zehn Tage

Rechtsgrundlage:

  • Verordnung des Innenministeriums der Ukraine und des Außenministeriums der Ukraine vom 25.12.2003 Nr. 1598/260 „Über die Genehmigung von Formularen des Antragsfragebogens für die Ausstellung einer vorläufigen Bescheinigung eines Bürgers der Ukraine und ihr Rekordbuch»;
  • Entschließung des Ministerkabinetts der Ukraine vom 26. Oktober 2011 Nr. 1098 „Einige Fragen der Erbringung kostenpflichtiger Dienstleistungen durch Einheiten des Innenministeriums, der Nationalen Polizei und des Staatlichen Migrationsdienstes.“
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