Deutsches Zentrum Ahrens & Schwarz

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Ausbürgerung aus der Ukraine / Entlassung aus der ukrainischen Staatsbürgerschaft

A. Ausbürgerung

Die Ausbürgerung aus der Ukraine wirft derzeit immer noch erhebliche Probleme auf und ist für bestimmte Personengruppen praktisch unmöglich. Außerdem ist das gesamte Verfahren unübersichtlich und kompliziert. Wir sind ihnen hierbei gerne kompetent und effektiv behilflich.

Um die Entlassung aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit zu erreichen, sind folgende Schritte erforderlich:

Zunächst muss die Einbürgerungszusage der deutschen zuständigen Stelle vorliegen. In der Regel ist das die örtliche Ausländerbehörde, in welcher der Antragsteller seinen Wohnsitz hat.

Für die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit ist ausschließlich die ukrainische Botschaft zuständig. Diese verlangt dazu:
  1. Einbürgerungszusage mit Apostille und Übersetzung oder deutscher Staatsangehörigkeitsausweis.
  2. ukrainischen Reisepass mit dem Vermerk ständige Wohnsitznahme im Ausland
  3. gültigen deutschen Aufenthaltstitel
  4. konsularische Anmeldung bei der ukrainischen Botschaft als Auslandsukrainer ohne Wohnsitz in der Ukraine
  5. vier Passfotos

    Zusätzlich für minderjährige Kinder, die auch ausgebürgert werden sollen:
  6. Kinderreisepass oder Eintragung im Pass eines Elternteiles
  7. gültiger Aufenthaltstitel
  8. Geburtsurkunde des Kindes
  9. Einbürgerungszusage oder deutscher. Staatsangehörigkeitsausweis mit Apostille und Übersetzung
  10. notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern oder des Kindes, wenn es das 14. Lebensjahr vollendet hat
  11. Nachweis über die Zahlung der konsularischen Gebühr.
  12. drei frankierte Rückumschläge
  13. aktuelle Meldebescheinigung

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und die oben genannten Unterlagen vorliegen, bearbeitet die Botschaft den Antrag und bescheinigt nach Abschluss des Verfahrens die Ausbürgerung.

Dies dauert derzeit bis zu einem Jahr.

Diese Bescheinigung muss der Ausländerbehörde zur Einbürgerung in Deutschland zum Nachweis der Ausbürgerung aus der Ukraine vorgelegt werden.

Um aber die Ausbürgerung über die Botschaft überhaupt veranlassen zu können, ist vorher eine konsularische Anmeldung bei der Botschaft als Auslandsukrainer nötig.

Zur konsularischen Anmeldung müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein und folgende Unterlagen vorliegen:
  1. Vermerk im Reisepass „Ausreise zur ständigen Wohnsitznahme in Deutschland“ (Stempel) durch die ukrainische Botschaft;
  2. gültiger Reisepass des/der ukrainischen Staatsangehörigen plus Kopie von folgenden Seiten:
    1. Angaben des Antragstellers/der Antragstellerin;
    2. Angaben über die Kinder;
    3. Vorhandensein des Stempels „Ausreise zur ständigen Wohnsitznahme im Ausland“ im Reisepass, durch die zuständige ukrainische Behörde.
    4. gültiger Aufenthaltstitel (wenn Sie bereits den elektronischen Aufenthaltstitel haben, legen Sie bitte die Kopie von beiden Seiten des Dokuments vor)
  3. deutlich ausgefüllter Antrag;
  4. deutlich ausgefüllte Erfassungskarte;
  5. aktuelle – nicht älter als sechs Monate – Meldebescheinigung oder Aufenthaltsbescheinigung;
  6. Kopie der Geburtsurkunde;
  7. ein Foto 35 х 45 mm;
  8. die von der Bank beglaubigte Originalquittung über die Bezahlung der konsularischen Gebühr;
  9. frankierter Rückumschlag.

B. Konsularische Anmeldung bei der Botschaft als Auslandsukrainer

Zur Beantragung des Vermerks „Zur ständigen Wohnsitznahme“ müssen wiederum folgende Voraussetzungen gegeben sein und folgende Unterlagen vorgelegt werden:
  1. ausgefüllter Antrag
  2. Meldebescheinigung
  3. gültiger Reisepass
  4. fünf Passfotos
  5. Geburtsurkunde
  6. notariell beglaubigte Erklärungen von in der Ukraine verbleibenden Eltern und Ehepartnern mit der Bewilligung zur Wohnsitznahme im Ausland und mit Bestätigung, dass keine unerfüllten Verpflichtungen vorliegen. Wenn keine derartigen Personen mehr vorhanden sind, gegebenenfalls Nachweis (Gerichtsurteile, Sterbeurkunden, Vermisstenanzeigen, etc.) darüber;
  7. wenn minderjährige Kinder in der Ukraine verbleiben, notarielle Erklärung des anderen Elternteiles, dass keine unerfüllten Verpflichtungen- und offenen Unterhaltsverpflichtungen bestehen, gegebenenfalls Gerichtsurteile, Sterbeurkunden, Vermisstenanzeigen, etc.
  8. Geburtsurkunden von minderjährigen Kindern;
  9. bei Berufstätigkeit innerhalb der letzten zehn Jahre, Bestätigung des Arbeitgebers, dass keinerlei unerfüllte Verpflichtungen vorliegen;
  10. notarielle Kopie des Arbeitsbuchs mit allen Eintragungen;
  11. notarielle Erklärung von Kindern zwischen 14-18 Jahren, über das Einverständnis der Wohnsitznahme im Ausland (kann in der Botschaft abgegeben werden).
  12. Vermerk des ukrainischen Migrationsdienstes über die Ausreise aus der Ukraine zur ständigen Wohnsitznahme im Ausland;
  13. Beleg über die Bezahlung der Konsulargebühren;
  14. zwei frankierte Rückumschläge.

Der Vermerk über die ständige Wohnsitznahme im Ausland wird bei Vorliegen der Voraussetzungen und Unterlagen von der Botschaft vorgenommen. Die Bestätigung über die Ausreise aus der Ukraine zur ständigen Wohnsitznahme im Ausland stellt aber der staatliche Migrationsdienst der Ukraine in der Ukraine aus. Dazu muss der Inlandspass dort abgegeben werden. Dies ist laut Internetseite der ukrainischen Botschaft auch bei der Botschaft möglich.

Laut Botschaft kann dies zusammen mit der Abmeldung des ständigen Wohnsitzes bei der Botschaft gemacht werden. Dies soll nach unterschiedlichen Angaben sechs Monate dauern.

C. Vermerk über die Bestätigung über die Ausreise aus der Ukraine zur ständigen Wohnsitznahme im Ausland

Die Anmeldung bei der Botschaft ist wie beschrieben nur bei Vorliegen der Bestätigung über die Ausreise aus der Ukraine zur ständigen Wohnsitznahme im Ausland möglich.

Die Bestätigung über die Ausreise aus der Ukraine zur ständigen Wohnsitznahme im Ausland stellt der staatliche Migrationsdienst der Ukraine in der Ukraine aus. Dazu muss der Inlandspass dort abgegeben werden.

Dazu sind folgende Unterlagen erforderlich, wenn dritte Personen dies vornehmen sollen:
  • Vollmacht (kann in der Ukraine gemacht werden oder in Deutschland mit Apostille)
  • Inlandspass im Original
  • Reisepass im Original
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde gegebenenfalls mit Apostille
  • sechs Fotos 3,5х4,5
  • Kopie der Inlandspässe der Eltern
  • Bewilligung zur Ausreise von den Eltern
  • Kopie des Reisepasses des Ehemannes
  • gegebenenfalls Kopien der Reisepässe der Kinder
  • Aufenthaltstitel
  • Geburtsurkunden der Kinder gegebenenfalls mit Apostille

Je nach Biografie und persönlichen Lebensumständen können weitere Unterlagen verlangt werden. Am Ende wird der Inlandspass beim Migrationsamt abgegeben und die Ausreise zur ständigen Wohnsitznahme bescheinigt, sowie durch Stempel im Pass vermerkt.

Laut Botschaft kann dies zusammen mit der Anmeldung des ständigen Wohnsitzes bei der Botschaft gemacht werden. Dies soll nach unterschiedlichen Angaben sechs Monate dauern.

Bislang ist uns in der Praxis kein Fall bekannt geworden, indem diese Abmeldung tatsächlich über die Botschaft geschehen ist. Es ist also anzuraten, diese Abmeldung in der Ukraine beim staatlichen Migrationsdienst vorzunehmen und den Inlandspass dort abzugeben.

Diese Bestätigung über die Abmeldung in der Ukraine also nicht über die Botschaft vornehmen zu lassen, sofern, das in der Praxis überhaupt möglich ist, sondern direkt beim innerukrainischen Migrationsdienst.

Hierbei sind wir ihnen ebenfalls gerne juristisch und organisatorisch behilflich und kann durch uns mit Vollmacht wesentlich schneller veranlasst werden.

Die ganze Prozedur bis zur erfolgreichen Anmeldung bei der Botschaft und Abmeldung in der Ukraine dauert in der Regel circa ein Jahr. Wir können dies in ein bis drei Monaten erledigen.

Wir begleiten sie gerne juristisch und organisatorisch im gesamten ein- und Ausbürgerungsprozess.

Das heißt, wir begleiten sie beim Einbürgerungsantrag in Deutschland bis zur Entlassung aus der ukrainischen Staatsbürgerschaft, komplett oder auch nur in Teilbereichen, ganz nach ihrem Wunsch.

Einen großen Teil der nötigen Schritte können wir dabei mithilfe einer Vollmacht für sie erledigen.

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