1. Identifikationscode
Der ukrainische Identifikationscode ist vergleichbar mit einer deutschen Steuernummer.
Wir können diesen Identifikationscode innerhalb von einem Tag bis zu einer Woche für sie beschaffen. Sie selbst brauchen keine Behörde besuchen, wir können das mithilfe einer Vollmacht für sie erledigen.
Dies ist sowohl für Ausländer (eine Anmeldung oder Aufenthaltsgenehmigung ist nicht erforderlich) als auch für Ukrainer möglich.
2. Anmeldung
Wir sind in der Lage sie kurzfristig in der Ukraine anzumelden. Dies ist in jeder Stadt der Ukraine kurzfristig möglich.
3. Beantragung von ukrainischen (biometrischen) Reisepässen
Unser Unternehmen ist in der Lage Ihnen bei der Beantragung von ukrainischen Reisepässen behilflich zu sein. Der Erhalt des neuen Reisepasses ist innerhalb von zwei Tagen möglich. In welcher Region der Ukraine sich der Wohnsitz befindet und wo Sie gemeldet sind, spielt dabei keine Rolle.
Auch bei der Beschaffung von biometrischen Reisepässen sind wir ihnen gerne behilflich.
Die persönliche Anwesenheit des Antragsstellers ist allerdings unbedingt erforderlich!
4. Namensänderungen nach Eheschließungen
Bei Eheschließung sollen die Ehegatten einen der beiden Familiennamen zum Ehenamen bestimmen; andernfalls führen beide ihre zuvor geführten Namen weiter. Wer einen Ehenamen annimmt, kann seinen bisherigen Familiennamen mit Bindestrich voranstellen oder anhängen (§ 1355 Abs. 4 S. 1 BGB). Nach § 1355 Abs. 4 S. 2 und 3 BGB darf die Anzahl der Einzelnamen in dem zusammengesetzten Namen zwei jedoch nicht überschreiten.
Hat einer der Ehegatten eine ausländische Staatsangehörigkeit oder mehrere Staatsangehörigkeiten, können die Ehegatten in Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechtes ihre künftig zu führenden Familiennamen auch nach dem Recht desjenigen Staates wählen, dem der ausländische Ehegatte angehört (Art. 10 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB). Hierdurch wird ausländisches Namensrecht maßgeblich.
Ein einmal bestimmter Ehename kann bis zur Beendigung der Ehe nicht mehr widerrufen werden.
Im Inland sind die bürgerlichen Bestimmungen über den Namen grundsätzlich nur auf Deutsche anwendbar. Deutsche Behörden – insbesondere die Standesämter – und Gerichte wenden grundsätzlich auf einen Ausländer das Recht desjenigen Staates an, dem der Ausländer angehört (Art. 10 EGBGB).
Besonderheiten gelten für den Ehenamen, wenn mindestens einer der Ehegatten Ausländer ist. In diesem Falle können die Ehegatten für den Ehenamen das Recht desjenigen Staates wählen, dem einer von ihnen angehört. Damit wird insoweit ausländisches Recht maßgeblich. Sind beide Ehegatten Ausländer, können sie anstelle eines ihrer Heimatrechte deutsches Namensrecht wählen, wenn einer von ihnen seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
Nach ukrainischem Recht kann der Familienname des Mannes, der Frau oder ein Doppelname aus beiden gewählt werden. Es können auch die alten Namen beibehalten werden.
Ergibt sich durch die Namenswahl nun eine Veränderung des Namens des ukrainischen Ehepartners, muss der Name in den Ausweispapieren und anderen Unterlagen geändert beziehungsweise eingetragen werden.
Dazu müssen in der Regel zunächst mindestens folgende Dokumente neu beantragt werden.
Dies ist in folgenden Schritten vorzunehmen:
I. Neubeantragung eines Inlandspasses bzw. der Plastikidentitätskarte
Der Inlandspass wird ab 1. November 2016 durch die neue Identitätskarte aus Plastik ersetzt.
Diese ist neu zu beantragen, wenn sich der Familienname, zum Beispiel durch Heirat ändert. Zuständig dafür ist als ausstellende Behörde die Passtelle am Meldeort (Zentrum für administrative Dienstleistungen – ZNAP oder Staatlicher Migrationsdienst). Aber auch in Kiew ist die Beantragung für die gesamte Ukraine möglich. Die Beantragung eines Termins ist auch mit Vollmacht möglich.
Zur Beantragung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Heiratsurkunde (bei ausländischen Urkunden mit Apostille und in der Ukraine gefertigter Übersetzung)
- bisheriger Identifikationscode
- alter Inlandspass
- wenn vorhanden Reisepass
- Meldebescheinigung oder Auszug aus dem Hausbuch
- Passfotos
Die Ausstellung dauert 30 Tage ist aber auch beschleunigt in drei bis fünf Tagen möglich.
II. Neubeantragung eines Identifikationscodes
Danach muss ein neuer Identifikationscode beantragt werden. Dies ist beim jeweiligen Steueramt am Meldeort oder in Kiew für die ganze Ukraine möglich. Dies ist auch mit Vollmacht möglich. Dafür werden folgende Unterlagen benötigt:- Inlandspass / Identifikationskarte
- alter Identifikationscode
- Heiratsurkunde
Die Ausstellung dauert von einem Tag, bis zu einer Woche, danach wird der neue Identifikationscode erteilt.
III. Neubeantragung eines Reisepasses
Hierzu sind folgende Unterlagen erforderlich:- neuer Inlandspass / Identifikationskarte
- neuer Identifikationscode
- alter Reisepass
- Heiratsurkunde
Die Ausstellung ist innerhalb von zwei Arbeitstagen möglich. Antragsteller müssen persönlich zur Beantragung erscheinen und die Abholung des Reisepasses ist mit Vollmacht möglich.
Wir sind in der Lage ihnen bei allen diesen Schritten behilflich zu sein und den gesamten Prozess zu beschleunigen, sodass es möglich ist, die Zeit zwischen Heirat und Visumserteilung dazu zu nutzen, die Personendokumente entsprechend zu ändern und keine unnötigen Wartezeiten oder Fehler in Kauf zu nehmen. Eine zweite Einreise in die Ukraine zur Namensänderung ist damit also nicht erforderlich.