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Beschäftigung von Ausländern in der Ukraine

Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses mit einem Ausländer muss für diesen eine Arbeitserlaubnis beantragt werden. Diese muss durch den Arbeitgeber beim Arbeitsamt beantragt werden.

Die Arbeitserlaubnis ist für maximal ein Jahr gültig und muss dann jeweils verlängert werden.

Dazu sind ein polizeiliches Führungszeugnis und ein ausgefüllter Antrag vorzulegen. Die Bearbeitungsgebühr beträgt vier ukrainische Mindestmonatsgehälter.

Erst danach wird der Arbeitsvertrag geschlossen und der Behörde vorgelegt.

Aufenthaltsgenehmigungen und Aufenthaltstitel in der Ukraine

Zum Daueraufenthalt in der Ukraine, das heißt Aufenthalte über 90 Tage pro halben Jahr oder zur Arbeitsaufnahme benötigen Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung. Diese ist wiederum an einen bestimmten Aufenthaltszweck geknüpft. Für jede Art von Aufenthaltszweck gibt es bestimmte spezielle Voraussetzungen und vorzulegende Unterlagen.

Es gibt folgende definierte Aufenthaltszwecke aufgrund derer Aufenthaltstitel erteilt werden:

  • hochqualifizierte Fachkräfte/Arbeitsaufnahme
  • Wissenschaftler und Künstler
  • Tätigung von Investitionen von mindestens 100.000,- US-Dollar
  • ehemalige Ukrainer
  • Ausländer mit ukrainischen Verwandten
  • Asylberechtigte
  • Ausländer deren Zuzug im Staatsinteresse liegt
  • Ehegattennachzug und Familienzusammenführung
  • Eltern ukrainischer Kinder
  • Journalisten
  • Ausbildung

Wer unter die oben genannten Einreisegründe fällt, kann ein Einreisevisum der Kategorie D bei den ukrainischen Botschaften im Ausland stellen.

Es gibt dabei befristete und unbefristete Aufenthaltsgenehmigungen.

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