Die ukrainische Währung (UAH) ist nach dem Regierungsdekret „Über das Währungsregelungs- und Währungskontrollsystem“ das einzige zugelassene Zahlungsmittel in der Ukraine (z.B. Zahlungen zwischen ukrainischen Unternehmen, Privatunternehmern etc).
Sämtliche Unternehmen in der Ukraine (d.h. sowohl juristische Personen als auch Privatunternehmen) sind zur Deklaration des im Ausland befindlichen Kapitals verpflichtet.
Gemäß ukrainischer Gesetzgebung sind die Geldsummen, die durch Nichtresidenten in Fremdwährungen in bar ausgeführt werden dürfen, begrenzt. Ein Nichtresident kann:
- im Fall der vorherigen Zolldeklaration, die von ihm in die Ukraine eingeführte Geldsumme in Fremdwährung ohne Beschränkungen wieder ausführen. Beträge über 10.000 Euro müssen deklariert werden
- im Übrigen bis zu 10.000 Euro oder das Äquivalent davon in einer anderen Währung unter Beachtung weiterer Bestimmungen ausführen
- darüber hinaus können Geldbeträge entweder per Banküberweisung oder auf Grund einer Lizenz der NBU ein- oder ausgeführt werden.
Die ukrainische Währung Hrywnja ist keine frei konvertierbare Währung. Alle Transaktionen unterliegen einer Währungs- und Devisenkontrolle. Die ukrainischen Devisenregelungen- und Kontrollen gehören zu den restriktivsten der Welt. Dies gilt sowohl für natürliche und juristische Personen wie auch für den privaten und geschäftlichen Zahlungsverkehr.
Devisengeschäfte werden durch Verordnungen der Nationalbank der Ukraine geregelt.
Deviseneinkünfte und Einnahmen von Einzelunternehmern, Repräsentanzen, juristischen Personen und anderer Unternehmen müssen zu 50 Prozent verkauft werden. Dies wird in der Praxis sofort durch die kontoführende Bank veranlasst, indem 50 Prozent des auf dem Konto eingegangenen Rechnungsbetrages in der entsprechenden Valutawährung und der Rest in Hrywnja gutgeschrieben werden.
Natürliche Personen dürfen pro Tag maximal Valuta im Gegenwert von 150.000 Hrywnja ankaufen.
Devisenüberweisungen ins Ausland sind nur in Höhe von 15.000 Hrywnja pro Tag möglich.
Barzahlungen von natürlichen Personen sind nur in Höhe bis 50.000 Hrywnja pro Tag erlaubt.
Höhere Beträge sind nur bei Zahlung per Bank erlaubt.
Fremdwährungsabhebungen von Bankkonten sind nur im Gegenwert von bis zu 250.000 Hrywnja pro Tag möglich.
Bei Forderungen aus Exporten ist eine Aufrechnung nur eingeschränkt möglich.
Banken können beim Umtausch von Fremdwährungen eigene Umtauschkurse festsetzen und sind nicht an den offiziellen Kurs der NBU gebunden.
Banken ist es erlaubt, unterschiedliche Devisenkurse innerhalb eines Finanzinstitutes festzulegen. In verschiedenen Filialen der gleichen Bank können also verschiedene Kurse festgelegt werden.