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Universitätsstudium oder Fachhochschulstudium in Deutschland oder Österreich

1. Unterschiede Studium in Deutschland und der Ukraine

Das Studium in der Ukraine ist im Verhältnis zu Deutschland verhältnismäßig teuer. Es handelt sich um Beträge in einer Größenordnung von mindestens 8.000.- 30.000 UAH. Der Durchschnitt dürfte bei circa 15.000.- UAH im Jahr liegen. Die Gebühren in Deutschland und Österreich liegen bei 250-500.- Euro pro Semester. Die Höchstgebühr ist auf 500.- Euro begrenzt. In einigen Bundesländern ist die Studiengebühr auch bereits ganz wieder abgeschafft. Trotzdem sind auch dort Semesterbeiträge etc. zu entrichten.

Auch im Zuge des Bologna-Prozesses ist es im Vergleich mit der Ukraine so, dass die Studiengänge weniger verschult sind. Selbstorganisation des Studiums spielt eine wichtige Rolle. Der Hauptgrund für Studienabbrüche ist darin zu suchen, dass viele Studenten hiermit erhebliche Schwierigkeiten haben. Dieses Problem besteht an ukrainischen Universitäten so nicht. An deutschen Universitäten wird wenig bis keine Allgemeinbildung vermittelt. Dies ist Aufgabe der allgemeinbildenden Schulen, deshalb geht die Gymnasialausbildung bis Klasse 12 oder 13. Aus diesem Grund ist es in der Regel auch nicht möglich, direkt von einer ukrainischen Schule auf eine deutsche oder österreichische Universität zu wechseln. Eigeninitiative und gute Noten sind wichtiger als Ruf der Universität Es herrschen im Vergleich mit ukrainischen Universitäten geringere Qualitätsunterschiede zwischen den Universitäten. Bildung ist nicht einheitlich geregelt. Im föderalen System in Deutschland und Österreich ist dies Ländersache. Außerdem sind die Universitäten weitgehend autonom. Föderalismus- Ländersache.

2. Wahl des Studiengangs

Die Wahl des Studienganges sollte sich von folgenden Überlegungen leiten lassen: Anerkennung von bisher erbrachten Studienleistungen, denn dadurch verkürzt sich das Studium. Bestehende Zugangsbeschränkungen in Form von Numerus clausus (NC), absolvierte Praktika, Fremdsprachenkenntnisse usw. Hierüber sollte man sich gleich zu Beginn der Auswahl des Studienganges informieren, damit man sich nicht auf einen objektiv nicht zu belegenden Studiengang konzentriert. Oftmals werden bereits in der Ukraine absolvierte BA-Studiengänge in Deutschland oder Österreich nicht oder nicht vollständig anerkannt. Häufig müssen noch Prüfungen abgelegt oder andere Studienleistungen erbracht werden. Oftmals sind diese Prüfungen zeitlich derart ungünstig gelegt, sodass auch hier der zeitliche Verlust ein Semester oder mehr betragen kann. Zu Unrecht wenig beachtete Studiengänge sind Interdisziplinäre/Aufbaustudiengänge-MA hierbei handelt es sich um Aufbaustudiengänge im Anschluss an bereits absolvierte Studiengänge, bei welchen meistens sehr niedrige Zugangsvoraussetzungen vorliegen, welche aber in der Regel zu einem MA-Abschluss führen. Umfassende Informationen zum Lehrinhalt sind in den Prüfungsordnungen und in den jeweiligen Vorlesungsverzeichnissen zu finden.

Studienentscheidung nach Markterfordernissen oder Neigung / Interesse?

Hierbei ist immer zu bedenken, dass die Markterfordernisse und damit die Karriereaussichten sich schnell ändern können. Wenn zu Beginn eines Studiums zum Beispiel Wirtschaftswissenschaftler gesucht werden, kann dies am Ende eines Studiums nach 5-6 Jahren völlig anders aussehen und sich ein Überangebot derartiger Ausbildungsabsolventen ergeben. Dies hängt damit zusammen, dass jeweils viele Studienanfänger sich auf Studiengänge mit hohen Gehaltserwartungen konzentrieren, welche besonders dort gezahlt werden, wo es derzeit einen Mangel an ausgebildeten Kräften gibt. Nach einigen Jahren führt dieses relativ hohe Lohnniveau aber regelmäßig zu einem Überangebot an Arbeitskräften in diesen Segmenten. Dieses Phänomen lässt sich in den meisten Arbeitsmärkten in der ganzen Welt beobachten. Deshalb sollte man auch Verdienst- und Karrieremöglichkeit bei der Wahl des Studienganges etwas kritisch sehen.

3. Wahl des Studienortes / Universität / Fachhochschule

Auch hier gibt es im Vergleich mit der Ukraine erhebliche Unterschiede. Große Universitäten sind nicht automatisch besser in Forschung und Lehre als kleinere. Im Gegenteil können traditionelle Universitäten in kleinen Städten liegen. (Heidelberg, Göttingen etc.) Dies hat meist historische Gründe. Vorsicht bei Rankings und Statistiken, diese sind oftmals rational nicht nachzuvollziehen. Im Übrigen können verschiedene Fachbereiche innerhalb einer Universität nicht ohne Weiteres miteinander verglichen werden. Auch Immobilien/Mietpreise, Lebenshaltungskosten usw. müssen unter Umständen in die Wahl des Studienortes mit einfließen. Denn diese sind regional sehr unterschiedlich in Deutschland. Letztlich muss man aber selbst feststellen, welche Universität individuell die Richtige ist. Hierbei sollte man sich natürlich in erster Linie von fachlichen Kriterien in Forschung und Lehre, sowie der Struktur des gewünschten Studienganges tun. Dies kann man am besten anhand der Prüfungsordnung und dem Vorlesungsverzeichnis der jeweiligen Fachbereiche und Lehrstühle.

4. Bewerbung

Es sollte sich bei mehreren Unis beworben werden, da das die Aussicht auf Annahme erhöht. Regelstudienbeginn ist das Wintersemester. Viele Studiengänge kann man nur dann beginnen. Das Ende der Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist Mitte Mai bis Ende Juli. Es sind je nach Uni, Bewerbungen direkt oder über Uni-Assist Berlin, manchmal auch beides nötig. Manche Universitäten (zum Beispiel LMU, Universität Hamburg, verlangen in den meisten Fällen noch eine gesonderte Zeugnisanerkennung. Einige Universitäten benötigen neben der Bewerbung über Uni-Assist, zusätzlich auch noch eine direkte Bewerbung bei der Hochschule. (zum Beispiel TU-München). In einigen Studiengängen sind umfangreiche Praktika vor Studienbeginn nötig. (zum Beispiel Medienwissenschaften/Journalistik).

Abschließend bleibt zu sagen, dass bedingt durch das föderale System, sowie die Hochschulautonomie, Bewerbung und Zugangskriterien für Studenten sehr unübersichtlich sind und auch nach immer weiterer Verbreitung von Uni-Assist keinen einheitlichen Standards folgt. Wichtig ist auf jeden Fall, dass die Bewerbung früh genug stattfindet, denn eine Bewerbung ist nur innerhalb der Bewerbungsfrist möglich. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass die Bewerbungsunterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig eingereicht werden. Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet oder abgelehnt. Auch eventuell nötige Zeugnisanerkennungen müssen frühzeitig veranlasst werden.

Unterlagen

Die zur Bewerbung nötigen Unterlagen sind je nach Universität oder Studiengang unterschiedlich. In der Regel sind dies aber:

  • Mittelschulattestat;
  • Bescheinigung über vier absolvierte Semester oder MA / BA / Spezialistendiplom / Studienkolleg;
  • Aufnahmeprüfung;
  • Deutschzertifikat B2-C1, Studienkolleg B1, ÖSD, Goethe-Institut, TELC, Testfdaf, DSH;
  • Bescheinigung über mind. 800 Stunden Englisch;
  • eventuell Zeugnisanerkennungsbescheinigung der Zeugnisanerkennungsstellen oder Uni-Assist;
  • Motivationsschreiben, sehr wichtig, unterschiedliche Anforderungen. Sehr hoch in zum Beispiel in München. Manchmal besondere Form- und Inhaltsvorschriften, wird dies nicht eingehalten führt dies zur Ablehnung;
  • Lebenslauf.

Weitere Unterlagen können die Aussichten der Annahme vergrößern. Alle Zeugnisse müssen als beglaubigte Kopie versandt werden. Übersetzungen sollten nur durch beeidigte Dolmetscher in Deutschland erstellt werden, da nur dann sichergestellt ist, dass Universitäten, Uni-Assist und Zeugnisanerkennungsstellen diese Übersetzungen akzeptieren.

Werden nicht ordnungsgemäße Übersetzungen eingereicht, wird der Antrag nicht bearbeitet oder abgelehnt. Liegen alle Unterlagen ordnungsgemäß vor, und wurde man im Auswahlverfahren zugelassen, erhält man danach den Zulassungsbescheid. Das erfolgt in der Regel nach der Bewerbungsfrist. Zulassungsbescheide sind in Deutschland meistens zwei Semester gültig, in Österreich drei.

5. Visum
Es wird zunächst ein Visum zu Studienzwecken oder ein Studienbewerbervisum bei der Deutschen Botschaft Kiew, Bohdana Chmelnitzkoho 25, Kiew beantragt. Bearbeitungsdauer 4-8 Wochen Liegen der Zulassungsbescheid und Sperrkonto vor, kann das Visum beantragt werden. Dazu wird Folgendes benötigt:

  • Reisepass
  • Zulassungsbescheid im Original
  • vorläufige Zulassung,
  • Einladung zum Sprachtest,
  • Vorabbenachrichtigung von Uni Assist, etc.
  • Sperrkonto mit circa 8000.- Euro
  • Motivationsbrief
  • Lebenslauf
  • Versicherung

Alle Kopien müssen bei der deutschen Botschaft beglaubigt werden. Hier ist nicht alles aufgezählt, es können weitere zusätzliche Unterlagen gefordert werden.

In Österreich zusätzlich:
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Mietvertrag
  • Geburtsurkunde

Alle ukrainischen Unterlagen müssen appostillisiert werden. Der Visaantrag wird von der Botschaft angenommen und wird dann an das Ausländeramt/ Fremdenpolizei weitergeleitet und dort geprüft. Danach gibt die Ausländerbehörde eine Stellungnahme ab. Im positiven Fall wird dann das Visum erteilt. Dieses Verfahren dauert dann 4-8 Wochen. In Einzelfällen geht es auch schneller oder dauert länger.

Achtung in Österreich können hier bis zu 3 Monate vergehen.

Dies sind die rein formalen Voraussetzungen zur Visaerteilung. Diese werden von fast allen Visaantragstellern erfüllt. Dies reicht zur Visaerteilung jedoch nicht aus. Die Botschaft prüft:
  • finanzielle Leistungsfähigkeit;
  • Einrichtung eines Sperrkontos
  • vorrangiger Aufenthaltszweck;
  • Wie passt das Studium in die Lebensplanung und zur bisherigen Biografie?

Die Botschaft versucht aber dennoch weiter den Reisegrund, sowie die Erreichbarkeit des Studienzieles festzustellen. Dabei sind die wichtigsten Mittel der Motivationsbrief sowie die persönliche Vorsprache beim Interview. Hinweise darauf, das sich bereits viele Verwandte und Freunde in Deutschland befinden sind nicht anzuraten. Auch sollte man keine Floskeln im Motivationsbrief verwenden, wie Liebe zu Kultur, politischem System etc. Stattdessen soll studienbezogen argumentiert werden. Die Argumentation muss zur bisherigen Biografie passen. Stellen Sie sicher, dass Sie alles was Sie behaupten auch belegen können. Nochmals. Die Botschaft kann jederzeit alle beliebigen Unterlagen fordern, welche in den Merkblättern nicht aufgeführt sind und tut dies auch.

Visaablehnung

Visaablehnungen bei Visa zu Studienzwecken kommen im Vergleich zu anderen Visakategorien eher selten vor. Der häufigste Ablehnungsgrund sind Zweifel am angegebenen Aufenthaltszweck, das heißt die Botschaft bezweifelt, dass es sich bei dem Aufenthalt vorrangig um Studienzwecke handelt, sondern vielmehr geplant ist, mit Freund, Angehörigen usw. zusammenzuleben, oder eine illegale Arbeit aufzunehmen.
Handlungsmöglichkeiten bei Visumsablehnungen

Im Fall von Ablehnungsbescheiden bestehen grundsätzlich drei Möglichkeiten:
  1. erneute Antragstellung
  2. Remonstration (Appellation)
  3. Verwaltungsklage

Im Falle von Visaablehnungen wenden sie sich am Besten direkt an uns. Weitere Kontaktaufnahmen mit der Botschaft können die Aussicht auf spätere Visaerteilung erheblich verschlechtern.

6. In Deutschland / Österreich

Immatrikulation / Anmeldung / Aufenthaltserlaubnis

Die Vorlesungen beginnen je nach Universität jeweils circa im Oktober. Bis dahin muss auch die Immatrikulation erfolgt sein. Es gibt aber auch noch das sogenannte Nachrückerverfahren, indem auch noch nach circa vier bis sechs Wochen eine Immatrikulation möglich ist. Praktisch läuft das weitere Verfahren wie folgt ab:

  • Wohnungsbeschaffung
  • Anreise Immatrikulation
  • Anmeldung
  • Beantragung des Aufenthaltstitels. Wird zunächst meist für ein Jahr ausgestellt und dann verlängert.

7. Was man unbedingt beachten sollte

Achtung: Es können bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels Studiennachweise verlangt werden. Wurden zum Beispiel keine Klausuren geschrieben, oder andere Studiennachweide erbracht, kann die Verlängerung verweigert werden. Es sollten alle Fristen unbedingt eingehalten werden. Dies gilt für Bewerbungen, Rückmeldungen, Klausuranmeldungen, Kursbelegungen etc… Oftmals ist dies nach Fristablauf nicht mehr möglich und man verliert Zeit. Bei Überschreiten der Regelstudienzeit können erhöhte Studiengebühren anfallen.

8. Wohnung – Mieten oder Immobilienerwerb?

Es gibt im wesentlichen folgende Möglichkeiten der Unterkunftsbeschaffung:

  • Studentenwohnheim: preisgünstig, aber in manchen Städten aufgrund langer Wartelisten nicht möglich.
  • Privatwohnungen: meist etwas teurer und vor der Anreise schwer anzumieten.
  • Immobilienerwerb : Immobilien in Deutschland sind grundsätzlich sehr preisgünstig und qualitativ sehr hochwertig. Ein- bis Zweizimmerwohnungen sind bereits für 15—20.000.- Euro zu erwerben und stellen eine sichere Wertanlage dar. Immobilien sind einfacher zu erwerben als in der Ukraine und auch eine 50-prozentige Kreditgewährung ist für etwa acht Prozent möglich. Auch bei Wohnungsmiete oder Kauf einer Immobilie sind wir Ihnen gerne behilflich. Wir haben derzeit circa 12.000 Immobilien in Deutschland im Bestand, sind aber auch jederzeit in der Lage Ihnen ein passendes Objekt Ihrer Wahl in Deutschland oder Österreich zu beschaffen. Sie können sich unser Angebot gerne in unserem Büro ansehen.

9. Nach dem Studium / Arbeitsaufnahme

Nach erfolgreich absolviertem Studium ist eine Arbeitsaufnahme in Deutschland möglich. Dies ist leichter, wenn das Studium in Deutschland absolviert wurde, als wenn jemand mit ukrainischem Berufsabschluss versucht in Deutschland Arbeit zu finden oder einzureisen. Hier bestehen größere Hürden, als für jemanden der seinen Abschluss in Deutschland gemacht hat. Man fällt hier nicht unter die Regelung für ausländische Fachkräfte und benötigt auch keine Zustimmung des Landesarbeitsamtes zur Arbeitsaufnahme. Auch die Visaerteilung durch die Botschaft mitsamt den bekannten Schwierigkeiten fällt weg. Nach abgeschlossenem Studium kann man sich noch 18 Monate in Deutschland zwecks Arbeitssuche aufhalten. Auch eine sofortige Arbeitsaufnahme im studierten Beruf ist möglich. Allgemein kann man beobachten, dass die Ausbildung und anschließende Arbeitsaufnahme heute politisch gewollt ist. Es ist zu erwarten, das sich diese Entwicklung weiter verstärkt. Früher war eine Arbeitsaufnahme in Deutschland für Ausländer aus der Ukraine fast unmöglich. Heute werden diese Hürden drastisch gesenkt und diese Entwicklung scheint auch so weiterzugehen. Im Allgemeinen kann man aber sagen, dass deutsche Fachkräfte, egal aus welcher Branche weltweit einen hervorragenden Ruf genießen. Dies verbessert die Karrierechancen auf dem Arbeitsmarkt in der Ukraine und auch international natürlich ungemein.

Achtung: Am 1. August 2012 ist das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union in Kraft getreten. Es geht deutlich über die Vorgaben der EU hinaus und eröffnet ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern neue Perspektiven in Deutschland. Durch das Gesetz sind weitreichende Neuerungen im Aufenthaltsrecht in Kraft getreten: So dürfen ausländische Studierende nach ihrem Abschluss 18 statt bisher 12 Monate in Deutschland bleiben, um eine qualifizierte Arbeit zu suchen. Während der Suchphase dürfen sie ohne zeitliche Einschränkung arbeiten.

Haben sie eine der Qualifikation angemessene Arbeitsstelle gefunden, muss die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr wie bisher zustimmen. Neu ist auch, dass unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach zwei Jahren eine Niederlassungserlaubnis, also ein zeitlich unbefristetes Aufenthaltsrecht, erteilt werden kann. Während des Studiums können die ausländischen Studierenden nun 120 statt bislang 90 Tage im Jahr jobben.

Für ausländische Akademiker gibt es einen neuen Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche mit bis zu sechsmonatiger Gültigkeit. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Lebensunterhalt für diese Zeit gesichert ist. Darüber hinaus gilt: Wer als Akademiker oder beruflich Qualifizierter einen Arbeitsvertrag vorlegt und ein Mindestgehalt von etwa 44.800 Euro (bei bestimmten Mangelberufen von knapp 35.000 Euro) nachweist, kann ab sofort mit der «Blauen Karte EU» für bis zu vier Jahre in Deutschland arbeiten. Eine Niederlassungserlaubnis können Inhaber der Blauen Karte EU regulär nach 33 Monaten, bei Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf B1-Niveau sogar bereits nach 21 Monaten beantragen. Auch für Familienangehörige von ausländischen Fachkräften wurden Erleichterungen für die Arbeitsaufnahme eingeführt, etwa durch Abschaffung der Zustimmungspflicht durch die Bundesagentur für Arbeit.

Ausländische Studierende und Absolventen, die individuelle Fragen zur Anwendung der neuen Gesetze haben, können sich gerne an uns wenden.

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