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Studienkolleg / Vorstudiengang in Deutschland / Österreich

Учёба в Германии для Украинцев / Навчання у Німеччині для Українців / Studium in Deutschland für Ukrainer

1. Was ist ein Studienkolleg?

Der Besuch des Studienkollegs ist dazu gedacht ausländische Schüler und Studenten, welche insbesondere noch nicht über die dazu notwendigen entsprechenden Sprachkenntnisse C1/2, DSH, Testdaf, etc.) verfügen auf ein Universitäts- oder Fachhochschulstudium vorzubereiten. Die Hochschulzugangsberechtigungen ausländischer Studienbewerber sind mit dem deutschen Abitur nur bedingt vergleichbar. Deshalb müssen solche Bewerber vor der Aufnahme ihres Fachstudiums zuerst die «Feststellungsprüfung» ablegen.

Zurzeit besuchen etwa 3.000 Studierende aus mehr als 40 Ländern diese Kurse. Studienkollegs gibt es in allen Bundesländern und fast allen größeren Hochschulstandorten. Während des Studiums ist man bereits an einer Universität immatrikuliert und besitzt somit Studentenstatus. Immatrikuliert werden Studenten des Studienkollegs direkt an der betreffenden Universität nicht am Studienkolleg. Das Studienkolleg dauert ein Jahr und endet mit einer Abschlussprüfung. Die abschließende Prüfung zur Feststellung der Hochschuleignung (Feststellungsprüfung) berechtigt zu Bewerbungen an allen deutschen Hochschulen. Der Unterricht und die Prüfungen an den deutschen Studienkollegs sind kostenlos. Zur Aufnahme am Studienkolleg muss eine Aufnahmeprüfung absolviert werden. Wird die Aufnahmeprüfung bestanden, kann das Studium am Studienkolleg begonnen werden. Voraussetzung für die Aufnahme am Studienkolleg sind folgende: Mittelschulabschluss (Attestat) einer Schule mit erweitertem Deutschunterricht oder Mittelschulabschluss(Attestat) mit Auszeichnung Gold- oder Silbermedaille für besonderen Lernerfolg oder zweisemestriger Besuch einer ukrainischen Universität. Zusätzlich sollten Deutschkenntnisse auf B1 Niveau oder höher vorhanden sein. Außerdem existieren eine Reihe von Ausnahmeregelungen für Personen, welche oben genannte Kriterien nicht erfüllen. Hierüber informieren wir Sie gerne individuell.

2. Bewerbung

Die Bewerbung für das Studienkolleg erfolgt direkt über die Hochschulen bzw. Uniassist. Es sollte sich bei mehreren Unis beworben werden, da das die Aussicht auf Annahme erhöht. Regelstudienbeginn ist das Wintersemester. Manche Studienkollegs kann man nur dann beginnen. Andere aber auch im Sommersemester. Das Ende der Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist Mitte Mai bis Ende Juli. Es sind je nach Uni, Bewerbungen direkt oder über Uni-Assist Berlin, manchmal auch beides nötig. Manche Universitäten (zum Beispiel die Ludwig-Maximilians-Universität München/LMU), verlangen in den meisten Fällen noch eine gesonderte Zeugnisanerkennung. Einige Universitäten benötigen neben der Bewerbung über Uni-Assist. Wichtig ist auf jeden Fall, dass die Bewerbung früh genug stattfindet, damit eine Bewerbung ist nur innerhalb der Bewerbungsfrist möglich. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass die Bewerbungsunterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig eingereicht werden. Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet oder abgelehnt. Außerdem muss beachtet werden, dass vor dem Aufnahmebescheid noch ein Aufnahmetest absolviert werden muss. Deshalb weichen die Bewerbungstermine oftmals von den Bewerbungsfristen für normale Regelstudiengänge ab. Auch eventuell nötige Zeugnisanerkennungen müssen frühzeitig veranlasst werden.

Die zur Bewerbung nötigen Unterlagen sind je nach Universität oder Studiengang unterschiedlich. In der Regel sind dies aber:

  • Mittelschulattestat;
  • Bescheinigung über vier absolvierte Semester oder MA / BA / Spezialistendiplom / Studienkolleg;
  • Aufnahmeprüfung;
  • Deutschzertifikat B2-C1, Studienkolleg B1, ÖSD, Goethe-Institut, TELC, Testfdaf, DSH;
  • Bescheinigung über mind. 800 Stunden Englisch;
  • eventuell Zeugnisanerkennungsbescheinigung der Zeugnisanerkennungsstellen oder Uni-Assist;
  • Motivationsschreiben, sehr wichtig, unterschiedliche Anforderungen. Sehr hoch in zum Beispiel in München. Manchmal besondere Form- und Inhaltsvorschriften, wird dies nicht eingehalten führt dies zur Ablehnung;
  • Lebenslauf.

Weitere Unterlagen können die Aussichten der Annahme vergrößern. Alle Zeugnisse müssen als beglaubigte Kopie versandt werden. Übersetzungen sollten nur durch beeidigte Dolmetscher in Deutschland erstellt werden, da nur dann sichergestellt ist, dass Universitäten, Uni-Assist und Zeugnisanerkennungsstellen diese Übersetzungen akzeptieren. Werden nicht ordnungsgemäße Übersetzungen eingereicht, wird der Antrag nicht bearbeitet oder abgelehnt. Liegen alle Unterlagen ordnungsgemäß vor, und wurde man im Auswahlverfahren zugelassen, erhält man die Einladung zur Aufnahmeprüfung, danach bei Bestehen den Zulassungsbescheid. Das erfolgt in der Regel nach der Bewerbungsfrist. Zulassungsbescheide sind in Deutschland meistens zwei Semester gültig, in Österreich drei.

3. Visum

Es wird zunächst ein Visum zum Besuch eines Studienkollegs oder ein Studienbewerbervisum bei der Deutschen Botschaft Kiew, Bohdana Chmelnizkoho 25, Kiew beantragt. Bearbeitungsdauer 4-8 Wochen Liegen der Zulassungsbescheid, bzw. die Einladung zum Einstufungstest oder eine Bewerberbestätigung von Uni-Assist und Sperrkonto vor, kann das Visum beantragt werden. Dazu wird Folgendes benötigt: Reisepass Zulassungsbescheid im Original, vorläufige Zulassung, Einladung zum Sprachtest, Vorabbenachrichtigung von Uni-Assist, etc. Sperrkonto mit circa 8000,- Euro Motivationsbrief, Lebenslauf, Versicherung. Alle Kopien müssen bei der deutschen Botschaft beglaubigt werden. Hier ist nicht alles aufgezählt, es können weitere zusätzliche Unterlagen gefordert werden. Außerdem gibt es auch noch andere Visumbeantragungsverfahren. Wir können Ihnen hier jederzeit individuell weiterhelfen. Der Visumantrag wird von der Botschaft angenommen und wird dann an das Ausländeramt weitergeleitet und dort geprüft. Danach gibt die Ausländerbehörde eine Stellungnahme ab. Im positiven Fall wird dann das Visum erteilt. Dieses Verfahren dauert dann 4-8 Wochen. In Einzelfällen geht es auch schneller oder dauert länger.

Achtung in Österreich können hier bis zu drei Monate vergehen.

Dies sind die rein formalen Voraussetzungen zur Visaerteilung. Diese werden von fast allen Visaantragstellern erfüllt. Dies reicht zur Visaerteilung jedoch nicht aus. Die Botschaft prüft: finanzielle Leistungsfähigkeit. Einrichtung eines Sperrkontos (7900,- Euro) Vorrangiger Aufenthaltszweck Wie passt das Studium in die Lebensplanung und zur bisherigen Biografie? Die Botschaft versucht aber dennoch weiter den Reisegrund, sowie die Erreichbarkeit des Studienzieles festzustellen. Dabei sind die wichtigsten Mittel der Motivationsbrief sowie die persönliche Vorsprache beim Interview. Hinweise darauf, das sich bereits viele Verwandte und Freunde in Deutschland befinden sind nicht anzuraten. Auch sollte man keine Floskeln im Motivationsbrief verwenden, wie Liebe zu Kultur, politischem System etc. Stattdessen soll studienbezogen argumentiert werden. Die Argumentation muss zur bisherigen Biografie passen. Stellen Sie sicher, dass Sie alles was Sie behaupten auch belegen können. Nochmals: Die Botschaft kann jederzeit alle beliebigen Unterlagen fordern, welche in den Merkblättern nicht aufgeführt sind und tut dies auch.

Visaablehnung

Visaablehnungen bei Visa zu Studienzwecken kommen im Vergleich zu anderen Visakategorien eher selten vor. Der häufigste Ablehnungsgrund sind Zweifel am angegebenen Aufenthaltszweck, das heißt die Botschaft bezweifelt, dass es sich bei dem Aufenthalt vorrangig um Studienzwecke handelt, sondern vielmehr geplant ist mit Freund, Angehörigen usw. zusammenzuleben oder eine illegale Arbeit aufzunehmen.. Handlungsmöglichkeiten bei Visumsablehnungen.
Im Fall von Ablehnungsbescheiden bestehen grundsätzlich drei Möglichkeiten:

  1. erneute Antragstellung
  2. Remonstration (Appellation)
  3. Verwaltungsklage

Im Falle von Visaablehnungen wenden sie sich am Besten direkt an uns. Weitere Kontaktaufnahmen mit der Botschaft können die Aussicht auf spätere Visaerteilung erheblich verschlechtern.

4. In Deutschland Immatrikulation / Anmeldung / Aufenthaltserlaubnis

Die Vorlesungen beginnen je nach Universität jeweils circa im Oktober. Bis dahin muss auch die Immatrikulation erfolgt sein. Es gibt aber auch noch das sogenannte Nachrückerverfahren, indem auch noch nach circa vier bis sechs Wochen eine Immatrikulation möglich ist. Praktisch läuft das weitere Verfahren wie folgt ab:

  • Wohnungsbeschaffung
  • Anreise
  • Immatrikulation
  • Anmeldung
  • Beantragung des Aufenthaltstitels, dieser wird zunächst meist für ein Jahr ausgestellt und dann verlängert.

5. Was man unbedingt beachten sollte

Es sollten alle Fristen unbedingt eingehalten werden. Dies gilt für Bewerbungen, Rückmeldungen, Klausuranmeldungen, Kursbelegungen etc. Oftmals ist dies nach Fristablauf nicht mehr möglich und man verliert Zeit.

6. Wohnung – Mieten oder Immobilienerwerb?

Es gibt im wesentlichen folgende Möglichkeiten der Unterkunftsbeschaffung:

  • Studentenwohnheim: preisgünstig, aber in manchen Städten aufgrund langer Wartelisten nicht möglich;
  • Privatwohnungen: meist etwas teurer und vor der Anreise schwer anzumieten;
  • Immobilienerwerb: Immobilien in Deutschland sind grundsätzlich sehr preisgünstig und qualitativ sehr hochwertig. Ein- bis Zweizimmerwohnungen sind bereits für 15—20.000.- Euro zu erwerben und stellen eine sichere Wertanlage dar. Immobilien sind einfacher zu erwerben als in der Ukraine und auch eine 50-prozentige Kreditgewährung ist für etwa acht Prozent möglich. Auch bei Wohnungsmiete oder Kauf einer Immobilie sind wir Ihnen gerne behilflich. Wir haben derzeit ca 12.000 Immobilien in Deutschland im Bestand, sind aber auch jederzeit in der Lage Ihnen ein passendes Objekt Ihrer Wahl in Deutschland zu beschaffen. Sie können sich unser Angebot gerne in unserem Büro ansehen.

7. Nach dem Besuch des Studienkollegs

Nach der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung kann an jeder beliebigen Universität in Deutschland ein reguläres Studium aufgenommen werden. Bei entsprechender Zulassung und passender Vorbereitung braucht auch nicht mehr zwischenzeitlich ausgereist werden. Die Aufenthaltsgenehmigung kann sofort in Deutschland verlängert werden. Wir sind Ihnen hierbei gerne behilflich.

(17 Leute, durchschnittlich: 4.53/5)

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