Deutsches Zentrum Ahrens & Schwarz

Rechtshilfe in allen Belangen

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Ehescheidungen in Deutschland und der Ukraine

Ehescheidungen gehören in der Regel nicht zu den angenehmsten Seiten des Lebens, besonders wenn die Beteiligten unterschiedlichen Nationalitäten angehören und möglicherweise noch in verschiedenen Ländern mit unterschiedlichen Rechtssystemen wohnhaft sind. Zunächst muss geklärt werden, wo die Scheidung stattfinden kann. Dies ist in der Regel unabhängig davon, wo die Eheschließung stattgefunden hat.

Wir sind in der Lage Ihre Interessen in Familienangelegenheiten, insbesondere in Ehescheidungssachen vor ukrainischen und deutschen Gerichten zu vertreten und Sie umfassend zu beraten.

Scheidung in Deutschland

Ukrainische Bürger, die sich in Deutschland scheiden lassen möchten, können sich in allen Familienangelegenheiten durch uns hier vor Ort in Kiew beraten lassen. Die Vertretung vor Gericht übernehmen dann unsere Kollegen in Deutschland, in Scheidungsangelegenheiten herrscht in Deutschland Anwaltszwang. In der Regel müssen ukrainische Bürger in Scheidungsangelegenheiten aber nicht zum Gerichtstermin in Deutschland anreisen. Die dabei anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten können auch für ukrainische Bürger, die nicht in Deutschland gemeldet sind, von der Prozesskostenhilfe übernommen werden. In der Regel wird die Prozesskostenhilfe gewährt, das heißt bei hinreichender Erfolgsaussicht und Bedürftigkeit fallen keine Gerichtskosten an und die Rechtsanwaltsgebühren trägt teilweise oder in voller Höhe der Staat. Die Bedürftigkeit, sowie die Erfolgsaussicht sind fast immer gegeben.

Unsere Leistungen hierbei umfassen:

  • Beratung
  • Erstellung der Prozessvollmacht
  • Ausfüllung und Stellung des Prozesskostenhilfeantrages
  • Erstellung der Klageschrift
  • Vertretung vor Gericht
  • Apostillierung des Scheidungsurteils.

Der Vorteil der Einschaltung unserer Kanzlei liegt im besonderen darin, dass wir für Sie auch hier vor Ort jederzeit ansprechbar sind. Natürlich können wir auch deutsche Bürger jederzeit bei allen Gerichten in Deutschland vertreten. Unsere Kollegen sind bei allen Gerichten in Deutschland zugelassen.

Scheidung in der Ukraine

Es ist durchaus auch praktikabel für deutsche Bürger, sich in der Ukraine scheiden zu lassen. Dies geht normalerweise erheblich schneller als in Deutschland vonstatten, in der Regel braucht kein Trennungsjahr abgewartet zu werden und Gerichtstermine werden erheblich früher vergeben als in Deutschland. Je nach Sachlage ist als Gesamtdauer von circa ein bis zwei Monaten auszugehen. In den meisten Fällen ist eine Ehescheidung in der Ukraine auch mit wesentlich geringeren Gerichts- und Anwaltsgebühren verbunden. Eine persönliche Anwesenheit vor Gericht ist normalerweise nicht erforderlich. Wir vertreten Sie mithilfe einer Prozessvollmacht hier vor Gericht in der Ukraine. Sie erhalten am Ende des Verfahrens eine apostillierte Scheidungsurkunde sowie ein Scheidungsurteil. Ehescheidungen durch ukrainische Gerichte werden auch in Deutschland problemlos anerkannt.

Scheidungen in der Ukraine von Krimbewohnern und Ostukraine

Für Ukrainer, welche auf der Krim gemeldet oder wohnhaft sind, ist es nun möglich, sich in Kiew scheiden zu lassen. Wir können das komplette Scheidungsverfahren für Sie durchführen. Dies ist natürlich auch für Deutsche möglich, deren Ehepartner auf der Krim wohnhaft oder angemeldet sind. Ebenso können wir sie in allen Rechtsangelegenheiten vertreten, welche die Krim betreffen. Gemäß Art. 12 des ukrainischen Gesetzes «Über die Gewährleistung der Rechte und Freiheiten der Bürger und das Rechtsregime auf dem zeitweilig besetzten Gebiet der Ukraine» und im Zusammenhang mit der Unmöglichkeit der Rechtssprechung der örtlichen Zivilgerichte der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol auf den zeitweilig besetzten Gebieten wird die örtliche Zuständigkeit der Gerichtssachen, für welche die örtlichen Zivilgerichte auf dem Territorium der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol zuständig sind, geändert:

  • die Zivilsachen werden von den durch das Appellationsgericht in der Stadt Kiew bestimmten Zivilgerichten in der Stadt Kiew verhandelt;
  • die Verwaltungssachen, welche zur Zuständigkeit der örtlichen Zivilgerichte als Verwaltungsgerichten in der Autonomen Republik Krim und in der Stadt Sewastopol gehören, werden von den örtlichen Zivilgerichten in der Stadt Kiew verhandelt, die von dem Appellationsverwaltungsgericht in der Stadt Kiew bestimmt werden;
  • die Strafverfahren werden bei einem der Bezirksgerichte in der Stadt Kiew verhandelt, das von dem Appellationsgericht in der Stadt Kiew bestimmt wird;
  • die Fragen, welche zur Zuständigkeit der Untersuchungsrichter gehören, werden in den Strafverfahren, die in der Phase der vorgerichtlichen Untersuchung sind und auf dem Territorium der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol geführt werden, von den Untersuchungsrichtern der durch das Appellationsgericht in der Stadt Kiew bestimmten Bezirksgerichten in der Stadt Kiew verhandelt.

Ähnliches gilt für Bewohner der Ostukraine in den nicht anerkannten «Volksrepubliken» von Donezk und Lugansk.

Ihr Anwalt für Scheidungen in der Ukraine für Deutsche – Scheidungsfolgen, Unterhalt in der Ukraine und Anerkennung ukrainischer Scheidungsurteile in Deutschland

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