Wir sind jederzeit in der Lage sie mit unseren Rechtsanwälten auf allen Rechtsgebieten in der Ukraine und Deutschland, gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
Hierzu benötigen wir in der Regel eine Vollmacht. Diese kann bei uns im Büro unterschrieben werden oder auch bei beliebigen Notaren in Deutschland oder in der Ukraine. Ihre persönliche Anwesenheit bei Gericht ist dann in der Regel nicht erforderlich.