Kinder, welche in der Ukraine leben, sind natürlich auch gegenüber den in Deutschland lebenden Vätern unterhaltsberechtigt.
Es ist grundsätzlich möglich derartige Ansprüche auch über das ukrainische Außenministerium anzumelden, jedoch können sich diese Fälle über Jahre hinziehen, da der Post- und Behördenweg hier sehr langwierig ist.
Wir hingegen wenden uns direkt an das zuständige Gericht in Deutschland und treten zur Durchsetzung Ihrer Interessen an den Schuldner heran. Die Durchsetzung dieser Ansprüche gehört zu den häufiger praktizierten Fällen unserer Praxis.
Das Gleiche gilt für ehelichen und nachehelichen Unterhalt.