Deutsches Zentrum Ahrens & Schwarz

Rechtshilfe in allen Belangen

+380 97 947 0991
uarude

Eheschließung in der Ukraine

Eheschließungen in der Ukraine werden in der Regel problemlos in Deutschland, Österreich und der Schweiz anerkannt. Der Ablauf ist insgesamt wesentlich einfacher und schneller als die Eheschließung in Deutschland oder Dänemark, da seit einiger Zeit kein Ehefähigkeitszeugnis mehr benötigt wird.

Zuständig ist das Standesamt, an dem der ukrainische Ehepartner mit Hauptwohnsitz angemeldet ist. Aber auch an anderen Standesämtern kann unabhängig vom Wohnsitz geheiratet werden.

Der deutsche Ehepartner benötigt zur Anmeldung der Eheschließung in der Ukraine folgende Dokumente:

  • einen gültigen Reisepass mit in der Ukraine gefertigter Übersetzung des Reisepasses von einem ukrainischen Notar beglaubigt;
  • bei vorhandener Vorehe, das Scheidungsurteil im Original (erhältlich beim zuständigen Amtsgericht), mit Apostille (erhältlich beim für den Amtsgerichtsbezirk nötigen Landgericht) mit in der Ukraine gefertigter und von einem ukrainischen Notar beglaubigten Übersetzung. Wenn die Vorehe durch Tod des Ehepartners beendet wurde, ist eine Sterbeurkunde mit Apostille erforderlich.

Der ukrainische Ehepartner benötigt zur Anmeldung der Eheschließung in der Ukraine folgende Dokumente:

  • Inlandspass;
  • bei vorhandener Vorehe: Scheidungsurteil oder Scheidungsurkunde. Wenn die Vorehe durch Tod des Ehepartners beendet wurde, ist eine Sterbeurkunde erforderlich.

Die Anmeldung der Eheschließung kann auch in Vertretung durch unsere Anwälte durchgeführt werden. Hierzu ist eine spezielle Formularvollmacht erforderlich.

Von der Anmeldung der Eheschließung bis zur Heirat vor dem Standesamt vergeht normalerweise ein Monat. In Ausnahmefällen ist auch eine schnellere Eheschließung möglich.

In der Ukraine sind Express- Eheschließungen in 3-4 Tagen möglich. Der deutsche Verlobte muss also nur einmal zur Eheschließung anreisen und es kann sofort bei diesem Aufenthalt geheiratet werden.

Eheschließungen in einem Tag sind aber seit Jahren mit Ausländern nicht mehr möglich.

Auch ein Ehevertrag kann in dieser Zeit auf Wunsch abgeschlossen werden.

Die Eheschließung kann auch durch uns in jeder beliebigen Region der Ukraine angemeldet werden. Auch in Kiew, obwohl hier keiner der Verlobten angemeldet ist. Dies ist besonders praktikabel für ukrainische Verlobte, welche in der Ostukraine oder der Krim angemeldet sind.

Zum Heiratstermin wird oftmals die Anwesenheit eines ukrainischen Dolmetschers mit Hochschuldiplom verlangt. Einen solchen stellen wir Ihnen natürlich bei Anmeldung der Eheschließung als auch bei der Heirat selbst zur Verfügung.

Ist die Eheschließung vor dem Standesamt registriert, erhalten Sie eine entsprechende Heiratsurkunde. Danach muss dieses Dokument wiederum in der Ukraine apostillisiert werden. Diese Prozedur nimmt circa ein bis fünf Tage in Anspruch. Auch dies können wir für Sie erledigen.

Danach muss diese Heiratsurkunde von einem an einem deutschen Landgericht beeidigten Dolmetscher und Übersetzer, nach ISO 9:1995 übersetzt werden. Auch dies erledigen wir für Sie in kürzester Zeit, da wir derartige Dolmetscher und Übersetzer beschäftigen. Von ukrainischen Notaren beglaubigte Übersetzungen werden im deutschen Rechtsverkehr hingegen nicht akzeptiert, da die Beeidigung beim deutschen Landgericht fehlt.

Wir garantieren Ihnen die Anerkennung der von uns beglaubigten Übersetzungen durch jede deutsche Behörde.

Von ukrainischen Notaren beglaubigte Übersetzungen sind in Deutschland hingegen nicht gültig. Welche Art der Übersetzung Sie benötigen, erfahren Sie natürlich wiederum im Zweifel bei uns.

Erst jetzt beginnt das eigentliche Visaverfahren.

Zur Visumantragstellung sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

  • eine apostillierte und übersetzte Heiratsurkunde (wie oben beschrieben);
  • der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sprachprüfung auf mindestens Niveaustufe A1 des Goethe-Instituts. Also nur in dieser Einrichtung kann ein gültiger Sprachtest abgelegt werden. Wir beraten Sie auch gerne in allen Fragen zum Sprachtest;
  • eine Personalausweiskopie des deutschen Beteiligten (Vor- und Rückseite!);
  • bei in Deutschland lebenden Ausländern, ein Reisepass mit Aufenthaltstitel etc.;
  • vier identische Passfotos;
  • zwei ausgefüllte und unterschriebene Visumantragsformulare. Antragsformulare sind bei uns kostenlos erhältlich. Wir sind Ihnen auch gerne bei der Ausfüllung behilflich;
  • ein mindestens noch drei Monate gültiger Reisepass;
  • ein formloses Einladungsschreiben des deutschen Verlobten;
  • bei einem ausländischen Ehepartner, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, zusätzlich eine förmliche Verpflichtungserklärung;
  • bei einem ausländischen Ehepartner, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, zusätzlich ein Einkommensnachweis.

Dies sind nur die Mindestanforderungen, die Botschaft verlangt oftmals weitere Unterlagen, wie zum Beispiel Telefonrechnungen, gemeinsame Fotos etc. Liegen alle unter Punkt 1-9 genannten Unterlagen vor, kann der Visumantrag gestellt werden.

Der ukrainische Verlobte muss dazu unbedingt persönlich in der Botschaft an Schalter 7-9 in der Deutschen Botschaft Kiew, Bohdana Chmelnizkoho Str. 25, vorsprechen und den Antrag abgeben. Dort findet dann für gewöhnlich ein kurzes Gespräch zum Visumantrag statt. Hierzu muss vorab ein Termin bei der Botschaft vereinbart werden. Dies kann unter Umständen einige Wochen in Anspruch nehmen, je nach Arbeitsaufkommen bei der Botschaft. Sollen Kinder aus Vorehen mit nach Deutschland übersiedeln, so kann der entsprechende Antrag auf Familienzusammenführung ebenfalls sofort gestellt werden. Aber auch eine spätere Visumantragsstellung ist möglich. Liegen alle verlangten Unterlagen vor, so dauert die Bearbeitung bis zur Visaerteilung circa vier bis acht Wochen.

Auch der in Deutschland lebende Verlobte sollte einmal von sich aus beim zuständigen Ausländeramt vorsprechen. Die Botschaft schickt nunmehr den Visumantrag an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland zur Bearbeitung. Stimmt die Ausländerbehörde dem Visumantrag zu, so teilt sie dies der Botschaft mit. Die Botschaft kontaktiert dann den ukrainischen Verlobten und bittet ihn zur Visaerteilung nochmals in die Botschaft.

Wie schon erwähnt, dauert diese ganze Prozedur in der Regel zwischen vier und acht Wochen, je nach Arbeitsanfall bei der Botschaft, bei den Ausländerämtern etc. Zunächst wird ein nationales Dreimonatsvisum ausgestellt (D-Visum). Dies berechtigt zur Einreise nach Deutschland.

Nach erfolgter Einreise begibt man sich zum zuständigen Ausländeramt und dieses wandelt das Visum dann in einen Daueraufenthaltstitel um. Dieser ist meist für ein Jahr gültig und wird bei Bedarf meist problemlos verlängert.

Bei dem ganzen oben erläuterten Verfahren stehen wir Ihnen natürlich beratend zur Seite.

Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit auf diesem Gebiet verfügen wir über einen breiten Erfahrungsschatz im Umgang mit den beteiligten Behörden. In circa zehn Prozent der Fälle werden Visumanträge zum Ehegattennachzug abgelehnt. Dies kann verschiedene Ursachen haben.

Die häufigste Ursache ist jedoch der Verdacht einer Scheinehe oder der nicht gesicherte Lebensunterhalt bei einer Eheschließung mit einem in Deutschland lebenden Ausländer (bei deutschem Ehepartner entfällt eine Einkommensprüfung). Hier ist dann ein Verwaltungsklageverfahren beim Verwaltungsgericht Berlin zielführend. Auch auf diesem Gebiet können unsere Rechtsanwälte und Juristen für Sie tätig werden. Jedoch würde eine weitere Erläuterung hier zu weit führen.

Wenden Sie sich bei einer Visaablehnung umgehend an uns! Wir informieren Sie über die weiteren rechtlichen Möglichkeiten und werden gerne für Sie tätig.

Außerdem können wir alle Formalitäten bei Eheschließung in der Ukraine, inklusive Dokumentenbeschaffung und Bearbeitung, Anmeldung der Eheschließung, sowie Visabeantragung zum Ehegattennachzug/Familienzusammenführung im Paket für Sie erledigen, sodass Sie sich praktisch um fast nichts kümmern müssen. Dies ist derzeit die einfachste Variante der Eheschließung und des Familiennachzugs nach Deutschland.

Unsere Leistungen bei Eheschließungen in der Ukraine

Wir bieten „Rundum Sorglos Pakete“ zur Eheschließung, Visumsantragstellung und Eheverträgen an. Zu diesem Zweck haben wir Pauschalangebote entwickelt, wobei Sie sich selbst um nichts mehr kümmern müssen. Wir nehmen Ihnen sämtliche Formalitäten ab. Damit ist sichergestellt, dass alles schnellstmöglich und ohne Komplikationen, bei für Sie geringstmöglichem Aufwand abläuft. Wir erledigen alles aus einer Hand. Von der Unterlagenvorbereitung, über die Anmeldung der Eheschließung bis zur Heirat und Visumsbeantragung. Auf Wunsch schließen wir während Ihres Aufenthaltes auch noch einen Ehevertrag ab, welcher sowohl in der Ukraine als auch in Deutschland gültig ist. Wenn Sie an einem Montag oder Dienstag bei uns vor Ort im Büro sind, werden Sie am Donnerstag derselben Woche verheiratet. Dies ist die schnellstmögliche Heirat für Deutsche in der Ukraine. Selbst bei hin und wieder vorkommenden Schwierigkeiten, haben wir immer Lösungsmöglichkeiten. Gleichzeitig haben Sie jederzeit vollständige Kostenkontrolle und sind vor «Überraschungen» geschützt, wie sie bei Billig- und Lockvogelangeboten hier vor Ort leider häufig vorkommen.

In letzter Zeit ist verstärkt von Angeboten für ca. 100.- -300 Euro im Internet zu lesen, wo man Heiraten in einem Tag in Aussicht stellt. Dies ist für Ausländer so nicht möglich. Auch schon die Standesamtsgebühren liegen in der Regel höher, als das ganze Angebot. Bei Anreise werden Klienten dann oft mit finanziellen Nachforderungen konfrontiert und auch die Terminplanung und zeitlicher Ablauf sind nicht umsetzbar, wie versprochen. Die Mandanten müssen dann häufig unverrichteter Dinge wieder abreisen, wenn keine Anwesenheit in der Ukraine für wesentlich längere Zeiträume möglich ist. Wir sehen in unserer Praxis immer wieder Mandanten, welche zuvor solche Dienstleister und Anwälte eingeschaltet haben und dann zu uns kommen, weil die Zeitplanungen bei Anreise nicht eingehalten werden. Das Geld, was dort bezahlt wurde, ist dann in der Regel aber verloren.

Bei uns erhalten Sie Pauschalangebote inkl. allen Gebühren, Übersetzungen, Apostillen, Notarsdienstleistungen, Dolmetschern usw., bei klar fixierten Terminabläufen.

Damit ist sichergestellt, dass alles schnellstmöglich und für Sie mit geringstmöglichem Aufwand abläuft. Wir sind auf diesem Gebiet mit weitem Abstand Marktführer und haben seit Beginn unserer Tätigkeit im Jahre 2004 bereits mehrere Tausend Eheschließungen und Visumsantragstellungen mit deutschen Beteiligten durchgeführt. Diese Erfahrung und Expertise sind in der Ukraine, als auch in Deutschland einzigartig.

Vorteile einer Zusammenarbeit mit uns

Was unsere Leistungen von den Angeboten anderer Anbieter unterscheidet, ist die vollumfängliche Betreuung in Deutschland und der Ukraine.

Unsere Leistungen erstrecken sich nicht einfach auf Übersetzungen und Anmeldung der Eheschließung. Bei uns brauchen Sie sich um Nichts mehr selbst zu kümmern. Wir erledigen wirklich alle Schritte bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.

Unsere Leistungen sind nicht mit der Heirat beendet, sondern gehen weiter bis zur Visumsbeantragung und Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.

Dazu bieten wir das alles zu vorher festgelegten Pauschalpreisen an.

Sie haben also immer völlige Kostentransparenz, wissen, was auf Sie zukommt und erleben keinerlei Überraschungen durch Nachforderungen, Zusatzkosten, oder plötzlich auftauchende Probleme, wie das bei örtlichen Anbietern häufig der Fall ist.

In unserer mehr als fünfzehnjährigen Praxis haben wir mehrere Tausend Eheschließungen durchgeführt und Visumsantragstellungen begleitet. Dies sichert uns als langjähriger Marktführer die unerreichte Kompetenz und Seriosität auf diesem Gebiet.

Dadurch ist sichergestellt, dass der jeweilige Ablauf schnellstmöglich, ohne Verzögerungen, Probleme und mit für Sie geringstmöglichem Aufwand durchgeführt wird.

Unser Unternehmen verfügt nicht nur über Rechtsanwälte, sondern wir betreiben zusätzlich auch ein Übersetzungsbüro, welches Apostillierungen durchführt und bei deutschen Landgerichten beeidigte Übersetzer beschäftigt. Dies ist ebenfalls eine Leistung, welche kein Mitbewerber anbieten kann.

Wir verfügen zudem über eine deutsche Geschäftsführung, welche mit den besonderen Problematiken und der Rechtslage in Deutschland absolut vertraut ist.

^