Die Ukraine ist derzeit das Land in Europa, in dem ausländische Staatsbürger, egal aus welchem Herkunftsland am schnellsten und mit dem geringsten Dokumentenaufwand heiraten können. Trotzdem ist die Heirat in allen europäischen Ländern gültig.
Unsere internationale Rechtsanwaltskanzlei ist seit 2004 in der Ukraine auf dem Gebiet des Familienrechts tätig und hat seitdem Hunderte von binationalen Eheschließungen durchgeführt.
Mit uns haben Sie die Möglichkeit innerhalb von weniger als einer Woche zu heiraten.
Wir sind in der Lage auch komplizierte Fälle unbürokratisch und erfolgreich abzuwickeln.
Über uns
Unsere deutsch-ukrainische Rechtsanwaltskanzlei ist unter anderem auf internationales Familienrecht, Eheschließungen und Scheidungen, sowie Aufenthaltsrecht und Visumsangelegenheiten spezialisiert.
Wir sind seit dem Jahre 2004 vor Ort in der ukrainischen Hauptstadt Kiew für internationale Mandanten tätig und haben seit dieser Zeit mehrere Tausend binationale Eheschließungen mit Ausländern in der Ukraine durchgeführt.
Auf diesem Gebiet sind wir mit weitem Abstand Marktführer.
Unsere Leistungen
- allgemeine Rechtsberatung durch Rechtsanwälte unseres Unternehmens
- Prüfung der Unterlagen
- Klärung der Coronaformalitäten
- Einreiseorganisation für die Ukraine
- Abholung am Flughafen
- Beschleunigung der Überprüfung der legalen Einreise durch Ausländer
- Begleitung im Standesamt zur Anmeldung der Eheschließung, inkl. zugelassener Dolmetscher
- Begleitung im Standesamt zur Eheschließung, inkl. zugelassener Dolmetscher
- schnelle Terminvergabe zur Eheschließung in 3-4 Tagen
- zwei Heiratsurkunden sofort nach der Hochzeit
- Apostillierung der Heiratsurkunde
- schneller und sicherer Versand der Heiratsurkunde mit Apostille innerhalb von 24 Stunden in die ganze Welt
- Hotel,- Restaurant,- Ferienwohnungsempfehlung, auf Wunsch Organisation
- Friseur,- Fotografempfehlung, auf Wunsch Organisation
Ablauf
Unsere Rechtsanwaltskanzlei hat sich seit 2004 auf internationale Eheschließungen spezialisiert, welche in Deutschland gültig sind.
Der Ablauf einer Eheschließung mit uns in der Ukraine ist für Sie denkbar einfach. Sie müssen sich selbst praktisch um nichts kümmern.
Nach der Kontaktaufnahme führen wir ein telefonisches Beratungsgespräch mit Ihnen durch, erklären detailliert die Anreise und den Ablauf der Eheschließung.
Danach senden wir Ihnen eine Liste mit den zur Anmeldung der Eheschließung und zur Eheschließung in der Ukraine erforderlichen Unterlagen zu. Dies kann je nach Familienstand, Vorehen, Namensänderungen usw. individuell unterschiedlich sein.
Sie scannen uns diese Unterlagen ein und senden Sie per E-Mail zu. Wir prüfen die Unterlagen. Wenn diese ausreichend sind, beginnen wir mit der Unterlagenvorbereitung und Übersetzung in die ukrainische Sprache.
Dies dauert in der Regel nur einen Tag.
Zeitgleich können wir dann zur Anreiseplanung kommen. Auch hierbei sind wir Ihnen gerne vollumfänglich behilflich. Für EU-Bürger, US-Bürger, Bürger aus der Schweiz, Bürger aus der Türkei, Russland, Kanada, Japan und Australien ist die Einreise visafrei möglich. Hier finden Sie eine Liste mit allen Ländern, aus welchen visafreie Einreise möglich ist. Wenn sie Staatsbürger eines Landes sind, der zur Einreise in die Ukraine eines Visums bedarf, helfen wir Ihnen auch dabei gerne weiter. Über sonstige Einreiseerfordernisse, wie Reiseversicherung, Coronabestimmungen usw. informieren wir Sie jeweils zeitnah. Gerne sind wir Ihnen auch bei der Hotel- und Flugbuchung behilflich.
Wenn das zusammen mit uns geklärt ist, reisen Sie zu uns ins Büro nach Kiew an und bringen die vorher von uns überprüften Originalunterlagen mit. Zusammen mit einer Mitarbeiterin unseres Unternehmens und einem von uns gestellten zugelassenen Dolmetscher melden wir mit Ihnen am gleichen Tag die Eheschließung an. Dann wird auch bereits das Heiratsdatum festgelegt.
Dann veranlassen wir die Überprüfung Ihrer legalen Einreise durch den Grenzdienst der Ukraine. Dies dauert mit unserer Hilfe drei Tage. Nach Abschluss dieser Prüfung findet die Eheschließung statt. In der Regel ist der optimale zeitliche Ablauf zu erreichen, wenn Sie an einem Montag oder Dienstag Vormittag bei uns im Büro erscheinen. Die Heirat findet dann am Donnerstag oder Freitag derselben Woche statt. In dieser Zeit müssen Sie sich aber in der Ukraine aufhalten. Wenn zwischenzeitlich ausgereist wird, müsste die Überprüfung der Einreise nochmals vor der Eheschließung stattfinden, was wiederum einige Tage dauern würde. Um die Überprüfung der legalen Einreise kümmern wir uns selbst und veranlassen diese. Sie selbst brauchen diese Behörde nicht besuchen.
Trauzeugen sind bei der Hochzeit nicht erforderlich. Die Zeremonie kann je nach individuellem Wunsch aufwendig oder sehr einfach und formlos gestaltet werden.
Die Heiratszeremonie dauert von ca. 5 bis 15 Minuten.
Direkt bei der Heirat erhalten wir im Standesamt zwei Heiratsurkunden. Wir können aber auf Wunsch beliebige weitere Ausfertigungen beschaffen.
Eine Heiratsurkunde können wir Ihnen sofort bei der Hochzeit aushändigen.
Danach kann die Abreise als verheiratetes Ehepaar erfolgen.
Das andere Exemplar wird von uns hier vor Ort apostilliert, damit die Heiratsurkunde im internationalen Rechtsverkehr für Ihr Land gültig ist. Dies dauert ca. drei Tage. Auf Wunsch können wir die Heiratsurkunde auch gleich durch beeidigte Dolmetscher Ihres Herkunftslandes übersetzen lassen. Damit ist die Heiratsurkunde im internationalen Rechtsverkehr verwendbar und anerkannt.
Sie brauchen das hier vor Ort nicht abwarten. Wir können Ihnen die apostillierte Heiratsurkunde gerne per DHL-Express innerhalb von 24 Stunden an jeden Ort der Welt zusenden.
Vorteile einer Heirat in der Ukraine mit uns, im Vergleich zu anderen Ländern
Die Ukraine ist derzeit das mit Abstand beste Land für schnelle unkomplizierte Eheschließungen, bei minimal erforderlichen Unterlagen, welche überall in Europa, aber auch anderen Ländern der Welt Gültigkeit haben.
- Betreuung durch Rechtsanwälte mit langjähriger Erfahrung auf den mit Eheschließungen verbundenen Rechtsgebieten
- einfach und sicher heiraten
- ohne Geburtsurkunde
- ohne Ehefähigkeitszeugnis
- keine Meldebescheinigungen erforderlich
- kein Aufenthaltstitel erforderlich
- keine Heiratslizenzen oder ähnliches
- keine Vorabprüfung
- weltweit und in Deutschland anerkannt
- schnelle Heiratstermine in 3-4 Tagen
- Hochzeitstermin wird sofort bei Anmeldung der Eheschließung bekannt gegeben
- keine Trauzeugen erforderlich
- Mindestaufenthalt ist weniger als eine Woche
Aufenthaltsgenehmigungen sind nicht erforderlich. Für EU-Bürger ist die Einreise zur Eheschließung visafrei möglich.
Visafreie Einreise ist unter anderem aus folgenden Ländern möglich:
- Deutschland
- Österreich
- Schweiz
- Belgien
- Niederlande
- Italien
- Liechtenstein
- Luxemburg
Alle anderen Länder benötigen zur Einreise und Eheschließung ein Visum, bei dessen Erhalt wir Ihnen gerne behilflich sind.
Die jeweiligen Coronaregeln und spezielle Coronaeinreisebestimmungen erläutern wir Ihnen bei Anreiseplanung, da sich dies praktisch ständig ändert. In der Regel kann aber mit Coronatest und Reiseversicherung eingereist werden.
Günstige Preise zum vorher festgelegten Pauschalpaketpreis. Sie haben immer absolute Kostentransparenz- und Kontrolle.
Rechtlicher Hintergrund
Anerkennung
Deutschland erkennt jede Eheschließung im Ausland, auch in der Ukraine, die nach der dort geltenden Ortsnorm (d.h. nach den Gesetzen dieses Staates) rechtsgültig geschlossen wurde, an.
Die apostillierte und durch an deutschen Landgerichten allgemein beeidigte Dolmetscher übersetzte Heiratsurkunde ist als Nachweis über die Eheschließung in Deutschland bei allen Behörden, wie Botschaften für das Visumsverfahren, Finanzämter, Meldebehörden, Ausländerbehörden usw., gültig.
Eine „Anerkennung“ findet in diesem Sinne nicht statt. Anerkennungen von Eheschließungen finden in Deutschland erst bei Scheidungen durch die Amtsgerichte/Familiengerichte statt.
Auf freiwilliger Basis kann auf eigenen Wunsch eine Nachbeurkundung durch die deutschen Standesämter stattfinden. Dann erhält man eine deutsche Heiratsurkunde. Das ist aber kostenpflichtig und nicht erforderlich.
Das seit dem 01.01.1958 geführte Familienbuch wurde mit dem seit dem 01.01.2009 in Kraft getretenen Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft. Die bisherigen Familienbücher werden als Heiratseinträge fortgeführt.
Namensführung
Bei Heirat ist Namensänderung möglich. D.h. es wird der neue Familienname in die Heiratsurkunde eingetragen. Die vorherigen Namen können aber natürlich auch beibehalten werden. Es ist also möglich, entweder den Namen der Ehefrau oder des Ehemannes als gemeinsamen Ehenamen anzunehmen oder einen Doppelnamen zu wählen oder die alten Namen jeweils beizubehalten.
Vorehen
Sollte eine frühere Ehe vorhanden gewesen sein, benötigen wir ein Scheidungsurteil, versehen mit dem Rechtskraftvermerk des Gerichts und Apostille. Alle Scheidungsurteile und Sterbeurkunden müssen mit Legalisation/Apostille eingereicht werden. Wir erklären Ihnen Näheres in einem persönlichen Gespräch. Das ukrainische Standesamt kann die Ehefähigkeit bei den meisten Ausländern aber nicht überprüfen und muss sich auf die Angaben der Beteiligten verlassen. Wir erklären Ihnen Näheres in einem persönlichen Gespräch.
Erforderliche Unterlagen
- Reisepass
- wenn vorhanden, Scheidungsurteil mit Apostille
- wenn vorhanden, Sterbeurkunde des früheren Ehepartners mit Apostille
Falls Sie diese Unterlagen nicht mehr vorliegen haben, sie nicht beschaffen oder apostillieren können, klären wir im Einzelfall, ob die Eheschließung trotzdem durchführbar ist.
Ausländische Unterlagen müssen zusätzlich vor Ort in der Ukraine übersetzt und notariell beglaubigt werden. Dies erledigen wir für Sie.
Wer kann heiraten?
Es können alle Personen aus allen Ländern der Welt in der Ukraine heiraten, welche legal in die Ukraine eingereist sind.
Eine Aufenthaltsgenehmigung oder Anmeldung in der Ukraine ist nicht erforderlich.
Auch Touristen können in der Ukraine heiraten.