Deutsch-ukrainische Paare stehen, wenn sie sich zur Eheschließung entschlossen haben, vor der Frage, wo geheiratet werden soll.
Dabei sind grundsätzlich mehrere Alternativen denkbar. Wir wollen uns hier mit den drei gängigsten Möglichkeiten etwas näher beschäftigen.
Heirat in Deutschland
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der deutsche Ehepartner gemeldet ist. In der Regel ist das das örtliche Standesamt an der Meldeadresse. Hier muss das Aufgebot bestellt und die Eheschließung angemeldet werden. Die dazu erforderlichen Unterlagen der ukrainischen Verlobten sind dabei nicht bundes- oder ländereinheitlich vorgeschrieben. Das führt dazu, das jedes Standesamt unterschiedliche Unterlagen verlangen kann. Somit kann außer dem zuständigen Standesbeamten niemand genau sagen, welche Unterlagen im konkreten Fall verlangt werden.
Also führt der erste Weg zum örtlichen Standesamt in Deutschland. Der Standesbeamte stellt den beteiligten Ehepartnern dann einen sog. „Laufzettel“ mit den zur Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Unterlagen zusammen.
Beim deutschen Beteiligten liegt die Sache einfach. Er benötigt in der Regel einen Personalausweis, sowie, bei Vorliegen von Vorehen, einen Nachweis über die Beendigung der letzten Vorehe. Dies kann ein rechtskräftiges Scheidungsurteil sein, oder auch eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Handelt es sich um deutsche Urkunden, können diese ohne weiteres bei Vorliegen verwendet werden. Bei ausländischen Urkunden müssen diese in der Regel, je nach Herkunftsland apostilliert oder legalisiert und dann durch allgemein beeidigte Dolmetscher in Deutschland übersetzt werden.
Die ukrainische Verlobte benötigt in der Regel mindestens drei Unterlagen, wenn sie nie verheiratet war und im Schnitt ca. 8-9 Dokumente, wenn eine Vorehe vorlag. Bei mehreren Vorehen, oder Namensänderungen können hier auch leicht 15 Dokumente oder mehr zusammenkommen. Nicht immer sind die Unterlagen einfach zu beschaffen.
Bei Geburt in einem anderen Land als der Ukraine, was bei ehemaligen Sowjetbürgern häufig anzutreffen ist, müssen Unterlagen aus dem Land der Geburt am Ort der jeweiligen ehemaligen Sowjetrepublik beschafft werden. Das kann unter Umständen weit weg oder in Krisengebieten liegen.
Fast alle Unterlagen müssen apostilliert werden, was bei alten, oder sowjetischen Unterlagen nicht möglich ist. Deshalb muss dann jeweils ein neues Dokument beschafft werden, um es apostillieren zu können. Ukrainische Gerichtsurteile zu apostillieren, führt fast immer zur Neubeschaffung des Urteils.
Dies kann teils je nach Gericht sehr lange dauern. Oftmals fehlen noch Rechtskraftsvermerke usw.
Ferner ist eine Familienstandserklärung erforderlich. Diese wird bei ukrainischen Notaren abgegeben und die Texte sind von Notar zu Notar verschieden. Dabei zeigt die Erfahrung, dass diese Erklärungen oftmals nicht den Anforderungen der deutschen Standesämter genügen und häufig dann mehrmals erstellt werden müssen. Während der Kriegszeit kann eine solche Familienstandserklärung auch bei den ukrainischen Konsulaten in Deutschland und anderen EU-Ländern abgegeben werden. Dazu ist derzeit keine kosularische Registrierung erforderlich. Es muss also nicht in die Ukraine zurück gereist werden um diese Eidesstattliche Versicherung abzugeben und die Bescheinigung darüber zu erhalten.Problematisch ist aber die Überlastung der Konsulate, infolge dessen, häufig keine Termine hierfür zu erhalten sind. Wir sind Ihnen hierbei gerne schnell und unbürokratisch behilflich.
Dann ist zur Einreichung der Unterlagen beim Standesamt eine Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich. Auf dieser Vollmacht muss die Unterschrift der Verlobten beglaubigt werden. In der Ukraine kann das nur die deutsche Botschaft oder ein Konsulat.
Am Ende müssen alle Unterlagen bei einem an einem deutschen Landgericht allgemein beeidigten Dolmetscher übersetzt werden. Hierfür fallen in der Regel bei der Vielzahl der Unterlagen mehrere Hundert Euro an. Häufig auch wesentlich größere Beträge.
Wenn alle Unterlagen vollständig, apostilliert und übersetzt sind, können sie im Standesamt abgegeben werden. Dieses übersendet die Dokumente allerdings zunächst zur Bearbeitung an das Oberlandesgericht, welches eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erteilen muss, da die Ukraine keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellt.
Hierbei kann es immer noch zu Nachforderungen weiterer Unterlagen kommen.
Auf jeden Fall dauert die Bearbeitung mehrere Wochen bis hin zu mehreren Monaten. Im Schnitt kann man von mindestens 6-8 Wochen ausgehen.
Erst wenn diese Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erteilt ist, kann die Eheschließung beim Standesamt angemeldet und nach Einreise der Verlobten geheiratet werden.
Als Nachweis über die Eheschließung wird eine Heirats- oder Eheurkunde ausgestellt.
Für den internationalen Rechtsverkehr kann diese apostilliert werden.
Die Ehe muss auch in der Ukraine beim Standesamt angezeigt werden, ist aber auch ohne diese Meldung in der Ukraine voll gültig. D.h. auch in der Ukraine ist man ohne weiteres ab der Eheschließung verheiratet.
An der groben Beschreibung des Ablaufes ist schon zu sehen, dass der Prozess der Eheschließung in Deutschland sehr aufwendig hinsichtlich der Dokumentenbeschaffung ist und mindestens mehrere Monate bis zur Eheschließung vergehen. Nicht selten auch ein halbes Jahr oder mehr.
Heirat in der Ukraine
Zuständig ist das Standesamt am Meldeort der ukrainischen Verlobten oder auch beliebige andere Standesämter.
Es kann bei beliebigen Standesämtern in der gesamten Ukraine geheiratet werden. Aber auch bei kommunalen Dienstleistungsunternehmen, welche dazu ermächtigt sind. Diese arbeiten aber in Kooperation mit Standesämtern. Herren des Verfahrens sind Standesämter und die Heiratsurkunde wird von Standesämtern ausgestellt.
Anmeldung der Eheschließung ist ebenfalls in Vertretung möglich, aber aus ablauftechnischen Gründen nicht praktikabel. Hierdurch würde sich der Aufwand auch zeitlich erhöhen statt verringern.
An Unterlagen benötigt die ukrainische Verlobte ihren inneren ukrainischen Pass oder die neue ID-Karte mit Meldebescheinigung auf dem Beiblatt.
Außerdem Nachweise über die Auflösung der Vorehe, wenn sie bereits verheiratet war.
Dies können Sterbeurkunden, Scheidungsurteile oder Scheidungsurkunden sein.
Der deutsche Verlobte benötigt seinen Reisepass mit aktuellem Einreisestempel und notariell beglaubigter von einem ukrainischen diplomierten Übersetzer gefertigter Übersetzung, sowie sein apostilliertes und ebenso übersetztes Scheidungsurteil bzw. apostillierte Sterbeurkunde, wenn die frühere Ehefrau verstorben ist. Mit diesen Unterlagen kann von beiden Verlobten persönlich die Eheschließung angemeldet werden. Es muss aber ein in der Ukraine zugelassener Dolmetscher anwesend sein.
Anschließend wird der Antrag vom Standesamt an den Migrations- und Grenzdienst der Ukraine weitergeleitet.
Dieser überprüft die legale Einreise des Ausländers anhand der elektronischen Einreiseregister.
Offiziell dauert diese Überprüfung bis zu einem Monat, kann aber von uns auf 2-3 Arbeitstage verkürzt werden. Bei Anreise an einem Montag oder Dienstag ist die Heirat am Donnerstag derselben Woche möglich. Es ist praktisch kein Vorkauf erforderlich. Innerhalb von weniger als einer Woche kann in der Ukraine geheiratet werden. Es werden sofort 2 Heiratsurkunden nach der Eheschließung ausgestellt. Die Apostillierung dauert noch einige Tage, aber wir können Ihnen die Unterlagen auch per DHL nachsenden, sodass die Apostillierung nicht in der Ukraine abgewartet werden braucht.
Die Eheschließung ist ab Eheschließungszeitpunkt auch in Deutschland gültig, auch wenn die Ehe nicht in Deutschland angezeigt oder nachbeurkundet wurde.
Eine Anerkennung der ausländischen Eheschließung findet in Deutschland nicht statt. Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, anzunehmen die Ehe wäre erst mit Anerkennung oder Ähnlichem in Deutschland gültig. Die Heirat in der Ukraine ist so ohne weiteres auch in Deutschland gültig.
Es besteht hinsichtlich der Gültigkeit in Deutschland kein Unterschied zu einer in Deutschland geschlossenen Ehe.
Der Nachweis ist die apostillierte ukrainische Heiratsurkunde mit Übersetzung durch beeidigte Dolmetscher.
Es kann auf freiwilliger Basis eine Nachbeurkundung in Deutschland beim Standesamt veranlasst werden.
Dies ist aber keine Pflicht. Sie erhalten dann eine deutsche Heiratsurkunde. Aber an sich ist sie nicht nötig und es reicht die ukrainische Urkunde mit Apostille und Übersetzung zur Vorlage bei allen deutschen Behörden, wie Standesamt, Finanzamt, Einwohnermeldeamt, Ausländerbehörde usw. aus.
Wie man leicht sieht, haben wir bei der Eheschließung in der Ukraine einen geringeren Aufwand hinsichtlich der Unterlagenbeschaffung und Bearbeitung, als in Deutschland. Zeitmäßig ist die Heirat in einer Woche möglich, geht also um ein Vielfaches schneller, als in Deutschland. Negativ ist natürlich, die Kriegslage und damit verbundene gewisse Unsicherheit in der Ukraine.
Heirat in Dänemark
Die Heirat in Dänemark dauert länger als in der Ukraine und erfordert auch mehr Unterlagen als eine Eheschließung in der Ukraine. Einen ersichtlichen objektiven Vorteil gibt es dazu also im Vergleich zu einer Heirat in der Ukraine nicht.
Die Ehe ist genauso gültig, wie eine in Deutschland oder in der Ukraine geschlossene Ehe.
Allerdings hat die Eheschließung in Dänemark einen entscheidenden Nachteil. Man wird den deutschen Behörden bei Antragstellung zur Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung erklären müssen, warum in Dänemark geheiratet wurde, wenn dort keiner der Beteiligten einen Wohnsitz oder die dänische Staatsbürgerschaft hat.
In Dänemark ist für eine Schnellheirat außerdem ein Aufenthaltstitel erforderlich. Mindestens aber ein vorläufiger Aufenthaltstitel in Form einer Fiktionsbescheinigung der deutschen Ausländerbehörde oder eines anderen EU-Staates. Die meisten ukrainischen Verlobten haben so etwas nicht. Dies soll ja meist gerade erst mit der Heirat erreicht werden.
Die Terminbestätigung für das Aufgebot dauert eine Woche bis zehn Tage. Erst danach kann geheiratet werden.
Die langjährige Praxis hat gezeigt, dass die dänischen Standesämter den Familienstand der Beteiligten in der Kürze der Zeit nicht überprüfen können und sich auf die eigenen Angaben der Antragsteller z.B. zur Ledigkeit verlässt. Das ist allgemein bekannt und deshalb wird damit Missbrauch betrieben, um eine Aufenthaltsgenehmigung durch Heirat zu erschleichen, welche andernorts, in der Ukraine oder in Deutschland nicht möglich wäre, weil die Partner z.B. noch mit anderen Partnern verheiratet sind oder sie Unterlagen nicht beschaffen können. Dies weiß auch die Botschaft und deutsche Ausländerbehörden, was leicht zu weiteren Überprüfungen und Dokumentennachforderungen führen kann. Häufig wird daraus auch der Verdacht einer Scheinehe abgeleitet.
Diesen Verdacht bei Antragstellung auszuräumen obliegt dem Antragsteller. Er trägt dann die Beweislast, nicht die Ausländerbehörden oder Botschaften. Das führt häufig zur Visaablehnung oder sehr langen Verzögerungen bei der Visumserteilung. Diese Zeit muss natürlich im Ausland abgewartet werden. Der Zeitraum einer Klageentscheidung bei Einlegung von Rechtsmitteln, Klagen usw. liegt im Schnitt bei einem Jahr. Man erreicht durch Heirat in Dänemark also das Gegenteil von dem, was man eigentlich wollte, auch wenn die Ehe zweifellos gültig geschlossen wurde.
Man kann auch etwas überspitzt sagen, dass nicht alle Ehen, die in Dänemark von zwei Ausländern geschlossen wurden, Scheinehen sind, aber alle Scheinehen werden in Dänemark geschlossen.
Dies ist allen in Deutschland an der Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis beteiligten Behörden klar, sodass es hier häufig zu Komplikationen bei der Visumserteilung bis hin zur Ablehnung kommt, auch wenn es sich tatsächlich nicht um Scheinehen handelt.
Deshalb ist hiervon aus praktischer Sicht dringend abzuraten.
Fazit
Die Eheschließung in Dänemark kann in fast keinem denkbaren Fall für zwei Nichtdänen empfohlen werden.
Der Aufwand für Unterlagenbeschaffung ist dabei zwar kleiner als bei einer Heirat in Deutschland, aber wesentlich größer als bei einer Heirat in der Ukraine. Aus Sicht des Aufwandes für Unterlagenbeschaffung spricht im Vergleich alles für eine Heirat in der Ukraine.
Genauso sieht es mit dem Zeitaufwand aus. Die Heirat in Deutschland dauert mehrere Monate. In Dänemark ist eine Schnellheirat in circa zehn Tagen möglich, wenn alle Unterlagen vorliegen. Es ist aber ein Aufenthaltstitel erforderlich. In der Ukraine ist die Heirat in drei Tagen möglich. Von der Dauer her spricht also alles für eine Heirat in der Ukraine.
Außerdem, gibt es noch die beschriebenen Verfahrensrisiken, hinsichtlich des Verdachts einer Scheinehe oder weiteren Überprüfungen, was bei Heirat in Deutschland oder der Ukraine nicht gegeben ist. Deshalb ist hier die Heirat zwischen Deutschen und Ukrainern in Dänemark auszuschließen.
Vom finanziellen Aufwand her gesehen, ist die Eheschließung in der Ukraine auch etwas kostengünstiger als eine Heirat in Deutschland oder Dänemark.
Bis vor circa zehn Jahren waren Eheschließungen zwischen Deutschen und Ukrainern in Dänemark weit verbreitet, da die Heirat in der Ukraine noch aufwendiger war als in Deutschland. Seitdem hat sich das Verfahren in der Ukraine aber stark vereinfacht, sodass die Ukraine heute das Land ist, wo am einfachsten und schnellsten in Europa gültige Ehen geschlossen werden können. Eheschließungen in Dänemark kommen meistens nur noch vor, wenn sich die Beteiligten falsch oder gar nicht informiert haben. Im Zuge des Krieges in der Ukraine ist nun wieder von einer leichten Zunahme der Eheschließungen in Däneemark zu sehen.
Man kann sagen, dass circa 80 Prozent der binationalen Ehen zwischen Deutschen und Ukrainern heute aus beschriebenen Gründen in der Ukraine stattfinden. Circa 20 Prozent heiraten in Deutschland.
im Zuge der Kriegshandlungen hat sich die Größenordnung heute etwas zugunsten der Eheschließung in Deutschland verändert.
Zuverlässige statistische Daten gibt es dazu nicht, aber wir schätzen dies auf etwa 30 bis 70 Prozent für Deutschland.
Aus Sicht der Zeitdauer und des Aufwandes für Dokumentenbeschaffung ist zusammenfassend für die weitaus meisten binationalen deutsch-ukrainischen Paare eine Heirat in der Ukraine zu empfehlen.
Die Gültigkeit der Heirat in der Ukraine ist auch in Deutschland ohne weiteres gegeben und bedarf, wie oben beschrieben, keiner Anerkennung. Als Nachweis dient die ukrainische Heiratsurkunde mit Apostille und von einem an einem deutschen Landgericht allgemein beeidigten Dolmetscher und Übersetzer gefertigten Übersetzung ins Deutsche.
Bei Ehescheidungen ist es übrigens auch vollkommen unerheblich, wo geheiratet wurde.
Reisetechnisch ist derzeit eine Anreise mit dem Auto, Zug oder Bus unproblematisch möglich, Ein gewisses Risiko hinsichtlich der Kriegshandlungen besteht natürlich, kann aber durch die Wahl des Heiratsortes minimiert werden. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.
Eine Einreise ist für Deutsche nur mit Reisepass visafrei möglich.
Wir können die Eheschließung sowohl in der Ukraine, als auch in Deutschland schnellstmöglich und mit für Sie geringsten Aufwand vorbereiten und durchführen. Gerne begleiten wir Sie auch bei der Antragstellung der Aufenthaltserlaubnis.
Sie haben die Möglichkeit bei Ihrem Aufenthalt zur Eheschließung auch noch einen kostengünstigen Ehevertrag bei uns zum Pauschalpreis abzuschließen.
Stand: 8. Januar 2024