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Eheschließung in Deutschland

Заключение брака в Германии или в Украине / Укладення шлюбу в Німеччині чи в Україні / Heirat in Deutschland oder der Ukraine

Nach dem Entschluss zur Eheschließung in Deutschland sollte der erste Weg zum örtlichen Standesamt führen. Das heißt zu dem Standesamt in Deutschland, vor dem die Ehe geschlossen werden soll. In der Regel ist das Standesamt örtlich zuständig, wo der deutsche oder der in Deutschland wohnende Ehepartner angemeldet ist.

Erfahrungsgemäß fordern die Standesämter zur Anmeldung der Eheschließung, regional unterschiedlich, verschiedene Dokumente. Man sollte sich also nicht auf Auskünfte von Bekannten etc. verlassen, sondern ausschließlich das zuständige Standesamt kontaktieren. Die Standesämter stellen dann eine Liste mit den zur Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Unterlagen individuell zusammen. Dies variiert je nach Anzahl der Vorehen, Kinder etc.

Wenn Sie uns diesen sogenannten Laufzettel zusenden, können wir Ihnen mit unseren Anwälten erklären, wo Sie diese Unterlagen bekommen und ob die von Ihnen eventuell schon selbst beschafften Dokumente vollständig sind.

Diese vom Standesamt geforderten Familienstandsdokumente müssen dann beschafft werden. Dies kann sich in manchen Fällen als nicht so einfach herausstellen, etwa wenn der ukrainische Ehepartner nicht in der Ukraine geboren wurde, oder Unterlagen aus der Ostukraine oder der Krim beschafft werden müssen.

Hierbei sind wir Ihnen gerne in kurzer Zeit behilflich. Wir können Ihnen mithilfe einer Vollmacht alle Dokument aus allen Regionen der Ukraine und allen Ländern der ehemaligen Sowjetunion beschaffen.

Danach müssen diese Dokumente apostilliert werden. Je nach Dokument beim ukrainischen Justiz–, Außen– oder Kultusministerium. Diese Prozedur nimmt circa eine Woche in Anspruch. Auch dies können wir für Sie erledigen.

Zusätzlich muss eine Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung in Vertretung vom ukrainischen Ehepartner ausgestellt werden, da sich dieser zur Zeit der Anmeldung der Eheschließung in der Regel noch in der Ukraine aufhält. Den entsprechenden Vordruck übergibt Ihnen normalerweise das Standesamt in Deutschland. Aber auch bei uns ist er erhältlich. Wir helfen Ihnen im Zweifelsfall bei der Ausfüllung.

Die Unterschrift des ukrainischen Partners muss dann von der Deutschen Botschaft beglaubigt werden. Außerdem erstellt die Botschaft noch eine beglaubigte Kopie des Reisepasses. Danach müssen alle ausländischen Dokumente von einem an einem deutschen Landgericht beeidigten Dolmetscher und Übersetzer, nach ISO 9:1995 übersetzt werden. Auch dies erledigen wir für Sie in kürzester Zeit, da wir derartige Dolmetscher und Übersetzer beschäftigen.

Von ukrainischen Notaren beglaubigte Übersetzungen werden im deutschen Rechtsverkehr hingegen nicht akzeptiert, da die Beeidigung beim deutschen Landgericht fehlt. Wir garantieren Ihnen die Anerkennung, der von uns beglaubigten Übersetzungen durch jede deutsche Behörde. Von ukrainischen Notaren beglaubigte Übersetzungen sind in Deutschland hingegen nicht gültig.

Danach müssen alle Unterlagen einschließlich Übersetzung im Original vom deutschen oder in Deutschland lebenden Partner eingereicht werden. Wichtige Unterlagen können Sie bei uns im Büro zur Versendung nach Deutschland aufgeben. Die Beförderung dauert ein bis zwei Tage, im Gegensatz zu mehr als einer Woche Beförderungsdauer mit der ukrainischen Luftpost.

Der Partner kann dann die Eheschließung anmelden. Das Standesamt reicht die Unterlagen weiter an das zuständige Oberlandesgericht, zur Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses, da dies bei Eheschließungen mit ausländischen Beteiligten in Deutschland vorgeschrieben ist, die Ukraine ein solches Dokument aber nicht ausstellt. Danach stellt das Standesamt dann eine Bestätigung über die erfolgreiche Anmeldung der Eheschließung aus.

Wichtig!!! In der Bestätigung der erfolgreichen Anmeldung der Eheschließung durch das Standesamt muss ein genauer Heiratstermin mit Angabe des Datums der Eheschließung angegeben sein. Ansonsten bearbeitet die Botschaft den Visumantrag nicht.

Erst jetzt beginnt das eigentliche Visaverfahren.

Zur Visumantragstellung sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

  1. eine Bescheinigung des zuständigen Standesamtes über die erfolgreiche Anmeldung der Eheschließung (wie oben beschrieben);
  2. ein Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sprachprüfung auf mindestens Niveaustufe A1 der europäischen Rahmenrichtlinienkonferenz. Akkreditiert für die Sprachprüfung ist in der Ukraine derzeit nur das Goetheinstitut Kiew. Also nur in dieser Einrichtung können gültige Sprachtests abgelegt werden. Wir beraten Sie auch gerne in allen Fragen zum Sprachtest;
  3. eine Personalausweiskopie des deutschen Beteiligten (Vor- und Rückseite!). Bei in Deutschland lebenden Ausländern Reisepass mit Aufenthaltstitel etc.;
  4. vier identische Passfotos;
  5. drei ausgefüllte und unterschriebene Visumantragsformulare. Antragsformulare sind bei uns kostenlos erhältlich. Wir sind Ihnen auch gerne bei der Ausfüllung behilflich;
  6. ein mindestens noch drei Monate gültiger Reisepass;
  7. ein formloses Einladungsschreiben des deutschen Verlobten;
  8. Verpflichtungserklärung;
  9. bei einem ausländischen Ehepartner, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, zusätzlich Einkommensnachweis.

Dies sind nur die Mindestanforderungen. Die Botschaft verlangt oftmals weitere Unterlagen, wie zum Beispiel Telefonrechnungen, gemeinsame Fotos etc. Liegen alle unter Punkt 1-9 genannten Unterlagen vor, kann der Visumantrag gestellt werden.

Der ukrainische Verlobte muss dazu unbedingt persönlich in der Botschaft an Schalter 7-9 in der Deutschen Botschaft Kiew, Bohdana Chmelnizkoho 25, vorsprechen und den Antrag abgeben. Dort findet dann für gewöhnlich ein kurzes Gespräch zum Visumantrag statt. Sollen Kinder aus Vorehen mit nach Deutschland übersiedeln, so kann der entsprechende Antrag auf Familienzusammenführung ebenfalls sofort gestellt werden. Aber auch eine spätere Visumantragsstellung ist möglich. Liegen alle verlangten Unterlagen vor, so dauert die Bearbeitung bis zur Visaerteilung circa vier bis acht Wochen.

Auch der in Deutschland lebende Verlobte sollte einmal von sich aus beim zuständigen Ausländeramt vorsprechen. Die Botschaft schickt nunmehr den Visumantrag an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland zur Bearbeitung. Stimmt die Ausländerbehörde dem Visumantrag zu, so teilt sie dies der Botschaft mit. Die Botschaft kontaktiert dann den ukrainischen Verlobten und bittet ihn zur Visaerteilung nochmals in die Botschaft.

Wie schon erwähnt, dauert diese ganze Prozedur in der Regel zwischen vier bis acht Wochen, je nach Arbeitsanfall bei der Botschaft, bei den Ausländerämtern etc. Zunächst wird ein nationales Dreimonatsvisum ausgestellt (D-Visum). Dies berechtigt zur Einreise und Heirat in Deutschland.

Nach erfolgter Eheschließung begibt man sich zum zuständigen Ausländeramt und dieses wandelt das Visum dann in einen Daueraufenthaltstitel um. Dieser ist meist für ein Jahr gültig und wird bei Bedarf meist problemlos verlängert.

Bei dem ganzen oben erläuterten Verfahren stehen wir Ihnen natürlich mit unseren Anwälten beratend zur Seite.

Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit auf diesem Gebiet verfügen wir über einen breiten Erfahrungsschatz im Umgang mit den beteiligten Behörden. In circa zehn Prozent der Fälle werden Visumanträge zur Eheschließung abgelehnt. Dies kann verschiedene Ursachen haben.

Die häufigste Ursache ist jedoch der Verdacht einer Scheinehe. Hier ist dann die Einreichung einer Verwaltungsklage beim Verwaltungsgericht Berlin zielführend. Auch auf diesem Gebiet können unsere Rechtsanwälte und Juristen für Sie tätig werden. Jedoch würde eine weitere Erläuterung hier zu weit führen.

Bei einer Visaablehnung wenden Sie sich gerne umgehend an uns. Wir informieren Sie über die weiteren rechtlichen Möglichkeiten und werden gerne für Sie tätig.

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