Deutsches Zentrum Ahrens & Schwarz

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Löschung von Einträgen im Schengeninformationssystem (SIS)

Bei Vorliegen von Eintragungen im Schengen Informationssystem (SIS), welches beim Bundesverwaltungsamt in Köln geführt wird, ist es bei manchen Arten von Vermerken oftmals schwierig bis unmöglich Visa in vielen Botschaften der Schengener Vertragsstaaten zu erhalten.

Auch wird oftmals die Einreise an den Grenzen, auch mit gültigem Visum, durch die Grenzkontrollbehörden verweigert. Es kommt regelmäßig zur Zurückweisung. Hier besteht, die Möglichkeit Befristungen etc. zu erreichen, was zur Löschung der Eintragungen führt.

Durch unsere langjährige Praxis sind uns die zuständigen Behörden, welche die Eintragungen veranlasst haben, (Bundespolizeidirektionen, Flughafenpolizei, Ausländerbehörden, Botschaften etc.), aus früheren Fällen bereits bekannt. Dies erleichtert uns die Zusammenarbeit mit diesen Behörden in Ihrem Sinne ungemein.

Wir haben uns auf die Lösung derartiger Angelegenheiten auf gerichtlichem und außergerichtlichem Wege spezialisiert.

Bei Verstößen gegen das Ausländer- und Aufenthaltsrecht können wir Ihnen in jedem Fall weiterhelfen. Sie können eine anwaltliche Vollmacht bei uns im Büro unterschreiben und um alles Weitere kümmern wir uns.

Mithilfe einer anwaltlichen Vollmacht, welche Sie in unserem Büro unterschreiben, können wir für Sie bei jeder Behörde in Deutschland tätig werden.

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