Deutsches Zentrum Ahrens & Schwarz

Rechtshilfe in allen Belangen

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Honorar / Vergütung

Unsere Vergütungsmodelle, Stundensätze und Abrechnungsmodalitäten

Eine faire und transparente Vergütung ist ein wesentlicher Bestandteil eines guten Mandatsverhältnisses.

Selbstverständlich klären wir alle Eckdaten zu unserer Vergütung bereits vor der Beauftragung durch den Mandanten. Wir versuchen immer, Pauschalangebote zu erstellen. Sie sind aber immer fair und transparent.

1. Kostenlos und unverbindlich – Erstkontakt mit unseren Mitarbeitern

Die erste Kontaktaufnahme mit Ahrens + Schwarz ist für Sie immer kostenlos und unverbindlich. Das ist unabhängig davon, ob Sie Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail, Kontaktformular, Messenger oder auf sonstige Weise schildern. Wir klären mit Ihnen, ob, wann und zu welchen Konditionen wir Ihnen helfen können.

Dazu steht Ihnen der für Ihre Anfrage zuständige Spezialist aus unserem Team persönlich zur Verfügung. Sollte sich Ihre Anfrage nicht im Rahmen unserer Kompetenzen bewegen, oder können wir aus Kapazitätsgründen gerade keine neuen Aufträge annehmen, teilen wir Ihnen dies natürlich sofort mit.

2. Erstberatung – der Einstieg in das Mandatsverhältnis zum Festpreis

Viele Mandate beginnen auf Wunsch mit einer Erstberatung. Dazu zählt die grobe Klärung des Sachverhalts, die erste Prüfung und Beantwortung rechtlicher Fragen, sowie weitere Erwägungen, auch nicht rechtlicher Natur, bei der Verfolgung Ihrer Ziele.

Für die Erstberatung können wir Ihnen in der Regel vorab einen sehr günstigen Festpreis nennen. Dieser hängt vom Umfang des Sachverhalts, den vorgelegten Unterlagen und der Komplexität der zu erörternden Fragen ab.

Die Erstberatung kann sowohl in unserem Büro, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

3. Zeithonorar und Pauschalpreis – das passende Honorarmodell

Grundsätzlich stehen für die rechtliche und steuerliche Beratung die folgenden Honorarmodelle zur Verfügung:

  • Zeithonorar: wenn Sie mit uns ein Zeithonorar vereinbaren, bemisst sich unsere Vergütung allein nach dem Aufwand der für Sie tätigen Rechtsanwälte oder Steuerberater. Unsere Stundensätze beginnen ab 50 Euro – je nach Art des Auftrags und des in Anspruch genommenen Beraters.
  • Pauschalpreis: Pauschalhonorare bieten für den Mandanten die Möglichkeit der Deckelung seiner Anwaltskosten. Das setzt für uns voraus, dass der Aufwand für uns im Vorfeld bestimmbar ist.

4. Erfolgshonorar und Rechtsschutzversicherung – so schalten Sie das Kostenrisiko aus

In bestimmten Konstellationen besteht die Möglichkeit, das Kostenrisiko für die anwaltliche Beauftragung auszuschalten:

  • Erfolgshonorar: wenn Sie mit uns ein Erfolgshonorar vereinbaren, schulden Sie nur dann eine Vergütung, wenn wir Ihren Auftrag erfolgreich durchführen, also zum Beispiel einen Anspruch für Sie durchsetzen. Es eignen sich jedoch nur bestimmte Sachverhalte für die Vereinbarung eines Erfolgshonorars.
  • Rechtsschutzversicherung: unsere anwaltlichen Leistungen fallen in der Regel nicht in den Schutzbereich einer Rechtsschutzversicherung. Das gilt insbesondere für wirtschaftsrechtliche Beratungen, Auslandsbezug, sowie die gerichtliche Vertretung bei Familienstreitigkeiten oder Scheidungen.

(30 Leute, durchschnittlich: 3.20/5)

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