In Deutschland ist es wie in den meisten Ländern möglich, eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund von Investitionen zu erhalten. Geregelt ist das in §21 Aufenthaltsgesetz.
Derartige Investitionen können auch im Immobilienbereich getätigt werden.
Selbstständige, Freiberufler und Gesellschafter einer Personengesellschaft können nach § 21 Aufenthaltsgesetz eine Aufenthaltserlaubnis zur Gründung und Führung ihres Unternehmens in Deutschland erhalten. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter (zum Beispiel Geschäftsführer) von juristischen Personen (GmbH, Aktiengesellschaft), wenn sie am unternehmerischen Risiko der Firma beteiligt sind. Das Gesetz verlangt für die Erteilung ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis positive Auswirkungen der Tätigkeit auf die Wirtschaft die Sicherung der Finanzierung durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage.
Mindestinvestitionssummen oder eine bestimmte Anzahl von Arbeitsplätzen verlangt das Gesetz ab Sommer 2012 nicht mehr.
Entscheidend sind eine gute Unternehmensidee und ein Konzept, das sich bei Analyse der Marktsituation als tragfähig und finanzierbar erweist. Eine gute Qualifikation des Unternehmers, positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und Beiträge zu Innovation und Forschung sind förderlich. Unternehmer, die älter als 45 Jahre sind, müssen außerdem eine “angemessene” Altersversorgung nachweisen. Die Ausländerbehörde beteiligt vor einer Entscheidung weitere Stellen. So gibt zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer aufgrund der eingereichten Unterlagen ein Gutachten ab, ob Interesse an der Unternehmensgründung besteht. Es ist daher empfehlenswert, einen Business- und Finanzplan gründlich vorzubereiten. War das Unternehmen nach drei Jahren erfolgreich, so kann eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis nach Ermessen erteilt werden. Nach fünf Jahren besteht hierauf ein Rechtsanspruch.
Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Geschäftsidee. Wir übernehmen die Antragstellung bei der Ausländerbehörde und nehmen Kontakt zur begutachtenden Stelle. Wenn Sie dies wünschen, begleiten wir Sie zu einem Vorsprachtermin. Wenn eine Gesellschaft gegründet werden soll, veranlassen wir dies und gründen Firmen beliebiger Rechtsformen.
Auch Immobilienerwerb ist über uns oder mit unserer Unterstützung möglich.
Wir begleiten die Umsetzung ihrer Geschäftsidee von der Erstellung eines Businessplans, bis zur Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Aufgrund unserer langjährigen Praxis auf diesem Gebiet sind Fehlerquellen dadurch weitgehend ausgeschlossen und der Aufwand für sie auf ein Minimum reduziert.