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Sorgerechtsentzug in der Ukraine

Im Rahmen des Kindernachzuges ist es gemäß den Voraussetzungen des § 32 Aufenthaltsgesetz oftmals, sowie der ukrainischen Gesetzeslage über die Ausreise von minderjährigen Kindern ins Ausland nötig, den sorgeberechtigten Elternteilen (meistens leibliche Väter), welche in der Ukraine verbleiben, das Sorgerecht zu entziehen. Zum besseren Verständnis wird der im ukrainischen Recht verbreitete Begriff Elternrechte im Folgenden durch den in Deutschland gängigen Begriff des Sorgerechtes synonym verwendet, auch wenn das juristisch nicht ganz zutreffend ist.

Entgegen einer weitverbreiteten Meinung reicht es nicht aus, wenn der Erziehungsberechtigte aufgrund einer notariellen Erklärung von seinen elterlichen Rechten usw. zurücktritt.

Sorgerechtsentzug ist auch in der Ukraine ausschließlich durch Gerichtsbeschluss möglich. Das heißt: Es muss zwingend ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden. Dazu muss bewiesen werden, dass der Erziehungsberechtigte seine elterlichen Pflichten in eklatanter Weise verletzt, keinen Unterhalt zahlt usw. Die Ausreise nach Deutschland stellt für sich genommen hierbei keinen ausreichenden Grund für einen Sorgerechtsentzug dar. Es bedarf dazu Verfehlungen des Erziehungsberechtigten.

Vorsicht, das Gericht kann auch von den gestellten Anträgen abweichen und etwa beiden Erziehungsberechtigten das Sorgerecht entziehen. Beispielsweise weil der Erziehungsberechtigte, welcher den Antrag auf Aberkennung des Sorgerechtes gestellt hat, ebenfalls seine Fürsorgepflicht verletzt, weil auch er sich nicht in angemessener Weise um das Kind kümmert oder kümmern kann.

Beispiel: Mutter lebt mit neuem Lebenspartner in Deutschland. Kind lebt seit Jahren bei den Großeltern in der Ukraine. Deshalb sollte man grundsätzlich im Falle des Sorgerechtsentzuges immer fachkundige Juristen einschalten. In der Regel ist auch die Einholung einer Stellungnahme der Jugendschutzbehörde erforderlich. Oftmals werden auch weitere Zeugen gehört, zum Beispiel Lehrer, Nachbarn usw.

Das Verfahren kann erheblich beschleunigt und vereinfacht werden, wenn der Erziehungsberechtigte notariell oder vor Gericht sein Einverständnis erklärt. Wir versuchen hier meistens, im Sinne eines vereinfachten Verfahrensablaufs außergerichtlich auf den anderen Elternteil einzuwirken.

Der Sorgerechtsentzug hat für denjenigen, welchem das Sorgerecht entzogen wird, gravierende Nachteile. Entgegen in der Ukraine weitverbreiteter Meinung bleibt die Unterhaltspflicht natürlich bestehen. Außerdem kann kein Kind mehr adoptiert werden.

Darüber hinaus bringt das Ganze natürlich gerade durch die Anhörung von Zeugen teilweise aus dem privaten Umfeld usw. natürlich einen mehr oder weniger großen Ansehensverlust mit sich. In der Regel findet das Verfahren am Wohn— beziehungsweise Anmeldungsort des Beklagten statt.

Die Verfahrensdauer hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auszugehen ist von mindestens ein bis zwei Monaten und länger, wenn die Sache strittig ist. In den letzten Jahren ist zu beobachten, das Sorgerechtsverfahren von Gerichten in der Regel gewissenhaft geführt werden und teils umfangreiche Ermittlungen durchgeführt werden. Insofern ist hier ein Umdenken zu beobachten. Gehörte der Sorgerechtsentzug früher zu Nebensächlichkeiten in der Justiz, um welche kein großes Aufheben gemacht wurde, ist das heute wesentlich anders. Teilweise schalten sich sogar Staatsanwaltschaften in die Verfahren ein, um einen ordnungsgemäßen Ablauf sicherzustellen.

Sie können uns jederzeit mit der Wahrnehmung ihrer Interessen in allen Sorgerechtsangelegenheiten in der gesamten Ukraine beauftragen. Wir verfügen auf diesem Gebiet aufgrund der Menge der durch uns geführten Verfahren über beachtliche Erfahrung.

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