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Arbeitsaufnahme für Ärzte in Deutschland: Berufsanerkennung, Berufserlaubnis, Approbation, Visa, Aufenthaltsgenehmigung

Die Arbeitsaufnahme in Deutschland für reglementierte Berufe, wie Ärzte setzt eine Berufsanerkennung und Berufserlaubnis voraus.

Wer in Deutschland als Arzt tätig sein will, braucht eine staatliche Zulassung, die Approbation.

Auch mit einem im Ukraine erworbenen Abschluss kann in Deutschland ein Antrag auf Approbation gestellt werden. Im Rahmen des Approbationsverfahrens überprüft die zuständige Stelle die Gleichwertigkeit des jeweiligen Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Abschluss.

Die Anerkennung, Approbation, Visumserteilung für Ärzte ist ein komplizierter Prozess, der schwer überschaubar ist und dazu teils noch regional unterschiedlich gehandhabt wird.

Wir begleiten Sie bei allen Schritten, so dass alles schnellstmöglich und unkompliziert für Sie abläuft.

Voraussetzungen

Medizinischer Berufsabschluss

Über die Anerkennung Ihres im Ausland erworbenen Abschlusses entscheidet Ihre zuständige Stelle im Rahmen des Approbationsverfahrens.

Der Antrag auf Approbation kann unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, der Herkunft Ihres Abschlusses und Ihrem Aufenthaltsstatus gestellt werden.

Verfahren für Abschlüsse aus Nicht-EU-/EWR-Staaten und für EU-Abschlüsse, die nicht automatisch anerkannt werden können.

Ablauf

Zuständig sind regional unterschiedliche Anerkennungsbehörden.

Meistens sind es die Regierungspräsidien, in deren Bereich die spätere Arbeitsaufnahme bzw. Approbation erfolgen soll.

Es wird geprüft, ob der im Ausland erworbene Abschluss gleichwertig mit dem deutschen Abschluss ist.

Ein Abschluss wird als gleichwertig anerkannt, wenn keine wesentlichen Unterschiede zwischen ausländischem Abschluss und deutschem Abschluss bestehen.

Neben der Ausbildung wird auch Berufserfahrung berücksichtigt. Wesentliche Unterschiede können auch durch einschlägige Berufserfahrung ausgeglichen werden.

Die Approbation wird erteilt, wenn die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses festgestellt wird und auch die übrigen Voraussetzungen zur Erlangung der Approbation erfüllt sind, u.a. ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.

Gibt es wesentliche Unterschiede zwischen Ausländischen und dem deutschen Abschluss, besteht die Möglichkeit, an einer Prüfung teilzunehmen, um die Gleichwertigkeit des Kenntnisstandes nachzuweisen.

Nach bestandener Kenntnisprüfung wird dann die Approbation erteilt.

In der Regel ist es so, dass ukrainische Abschlüsse nicht als gleichwertig anerkannt werden.

Hier gestaltet sich die Approbation dann als zeitlich umfangreiches Anerkennungsverfahren, welches bis zu zwei Jahre dauert.

Eine vorläufige Berufserlaubnis im Vorfeld der Approbation kann erteilt werden, wenn über eine abgeschlossene Ausbildung verfügt wird und die fachlichen Anforderungen für die beabsichtigte Tätigkeit erfüllt sind.

Die Erteilung dieser vorläufigen Berufserlaubnis kommt in der Regel für Personen in Betracht, die die Voraussetzungen für die Approbation noch nicht erfüllen.

Es kann z. B. eine Berufserlaubnis für eine nicht selbstständige, nicht leitende Tätigkeit unter Anleitung und Aufsicht für insgesamt höchstens zwei Jahre erteilt werden. In der Regel ist es so, dass ukrainische Abschlüsse nicht als gleichwertig anerkannt werden.

Zunächst wird der Antrag auf Approbation gestellt. In der Regel sind dafür die Regierungspräsidien aber auch andere Behörden zuständig.

Danach erfolgt eine Eingangsbestätigung und es muss ein Termin für die Fachsprachenprüfung vereinbart werden.

Derzeit sind meist allgemeine Sprachkenntnisse auf B2 Niveau ausreichen, die Fachsprachenkenntnisse müssen aber auf Niveau C1 liegen.

Die Fachsprachenprüfungen finden vor der zuständigen Ärztekammer statt.

Ist diese bestanden, wird eine vorläufige Berufserlaubnis erteilt.

Damit kann dann in einem Krankenhaus oder anderen ärztlichen Einrichtungen bis zum Bestehen der Kenntnisprüfung im Rahmen eines Praktikums unter Anleitung und Aufsicht gearbeitet werden, um sich die fehlenden Kenntnisse anzueignen oder zu vertiefen.

Für die Antragstellung erforderliche Unterlagen

Für den Antrag auf Erteilung der Approbation werden die nachfolgend aufgeführten Unterlagen benötigt:

  1. Antrag
  2. Erklärung, dass eine Tätigkeit im Zuständigkeitsgebiet des entsprechenden Regierungspräsidiums eine Tätigkeit als Arzt aufgenommen werden soll und dass Sie in keinem anderen Bundesland einen Approbationsantrag gestellt habe.
  3. weitere Unterlagen
    1. Meldebestätigung
    2. Aktueller tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
    3. Bescheinigung der obersten Gesundheitsbehörde der Ukraine, oder anderen zuständigen Stellen, dass keine disziplinarrechtlichen oder berufsrechtlichen Schritte eingeleitet wurden oder dies beabsichtigt ist (Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of good standing)
    4. amtlich beglaubigte Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
    5. Führungszeugnis der Belegart O mit Verwendungszweck „Approbation“, das
      nicht älter als 3 Monate sein darf, bzw. gleichartiges Zeugnis aus dem Heimat- bzw. Herkunftsland
    6. Straffreiheitserklärung,
    7. ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
    8. Diplom- und Prüfungszeugnis mit Anhang
    9. Stoffverteilungsplan/Anlage zum Diplom (Transscript of records/Fächer und Stundennachweise): Aus diesen Unterlagen des Studiums müssen die Studienfächer und deren zeitlicher Umfang ersichtlich sein (Fächer- und Stundennachweis). Ihre Angaben müssen sich immer auf die Studienordnung beziehen, die zur Zeit des Studiums gültig war.
    10. Zeugnisse über absolvierte Praktika und praktische Zeiten (z.B. Internship, Internatur, praktisches Jahr).
    11. Nachweis über die Erlaubnis zur uneingeschränkten Ausübung des Berufes (Bescheinigung der obersten Gesundheitsbehörde des Studienlandes)
    12. Für die gutachterliche Überprüfung Ihrer Ausbildung:
      Curriculum (Lehrplan / Lehrziele) in deutscher Übersetzung, das die Inhalte jedes einzelnen absolvierten Faches darstellt. Das Curriculum muss bezogen auf Ihre Person und Ihre eigene Ausbildungszeit eingereicht werden. Bei Verzicht auf das Gutachten wird ein Curriculum in der Regel nicht benötigt.
    13. Kostenübernahmeerklärung, derzeit 650.- Euro
    14. Für eine Berufserlaubnis zusätzlich:
      • Antrag
      • Aufenthaltstitel, der zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
      • Anstellungsbestätigung einer Praxis/Apotheke oder der Personalabteilung einer Klinik im Regierungsbezirk für eine nicht selbständige und nicht leitende Tätigkeit unter Aufsicht, Anleitung und Verantwortung von approbierten Kolleginnen/Kollegen.
      • Nachweise über Weiterbildungen, ausführliche Arbeitszeugnisse

Visumsbeantragung zur Approbation

Ablauf der Beantragung und Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation und Approbation für Ukrainer

Rechtsgrundlage ist § 17a Aufenthaltsgesetz und § 8 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung

Zunächst muss ein Termin bei der deutschen Botschaft in Kiew zur Beantragung des Visums gebucht werden.

Es handelt sich hier um ein nationales Visum der Kategorie D zum Daueraufenthalt.

Bei der Visumsantragstellung muss persönlich vorgesprochen werden.

Vertretung ist nicht möglich.

Zum Termin sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumsantrag in zwei Exemplaren
  • Reisepass mit zwei Kopien
  • drei Passbilder
  • Stellungnahme oder Bescheid der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle, in der Regel des Regierungspräsidiums aus Deutschland, dass Anpassungsmaßnahmen oder weitere Qualifikationen für die Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation oder Erlaubnis zur Berufsausübung notwendig sind (im Original).
  • Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage mit zwei Kopien. Daraus müssen genaue Angaben über Art, Inhalt und Dauer der beabsichtigten Tätigkeit, die Arbeitszeit, den Arbeitsort und die Höhe der Vergütung hervorgehen. Die Vergütung muss angemessen sein. Mindestens aber in Höhe des Mindestlohns. Wenn nicht im Vertrag geregelt, zusätzlich dazu Informationen über den Ablauf der Anpassungsmaßnahme.
  • Wenn noch keine Fachsprachenprüfung vorliegt: Original der Kursbuchung des Fachsprachenkurses mit Angabe der Wochenstunden (Intensivkurs mit mindestens 18 Stunden pro Woche) und Bestätigung der Zahlung der Kursgebühr.
  • Diplome, Zeugnisse, Arbeitsbuch mit Übersetzung und Nachweis des Abschlusses.
  • Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit

Der Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts von mindestens 720 € pro Monat ist zu erbringen. Entweder durch:

  • eine förmliche Verpflichtungserklärung gem. §§ 66 – 68 Aufenthaltsgesetz,

oder

  • durch Einzahlung der erforderlichen Summe auf ein Sperrkonto in Deutschland.

oder

  • Gehaltszahlungen, welche durch die betriebliche Weiterbildung erzielt werden oder durch eine von der Bildungsmaßnahme unabhängigen Beschäftigung bis zu zehn Stunden je Woche erbracht werden.
  • Krankenversicherung zur Einreise

Wenn das Visum erteilt ist, handelt es sich in der Regel um ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. Damit wird dann nach Deutschland eingereist.

Anschließend muss die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen.

Danach kann dann der Arbeitgeber die Anmeldung zur Sozialversicherung veranlassen.

Ebenfalls erforderlich ist eine Krankenversicherung.

Ist dies geschehen, wird bei der zuständigen Ausländerbehörde der Daueraufenthaltstitel beantragt.

Dies kann derzeit unterschiedlich lange dauern, die Ausländerbehörden haben aber die Möglichkeit vorläufige Aufenthaltsgenehmigungen, (sog. Fiktionsbescheinigungen) sofort auszustellen.

Wir begleiten Sie im gesamten Prozess ihrer Approbation

Unsere Leistungen:

  • Beratung zum Verfahren
  • Feststellung und Kontaktaufnahme mit der für Sie zuständigen Anerkennungsstelle (Bezirksregierung)
  • Führung der gesamten Korrespondenz und Zustellungsadresse in Deutschland mit Hilfe einer Vollmacht
  • Erstellung einer Liste mit den für Sie erforderlichen Unterlagen
  • Apostillierung und Übersetzung Ihrer Unterlagen durch allgemein beeidigte Dolmetscher in Deutschland
  • Ausfüllung aller für Sie nötigen Anträge
  • Anmeldung zur Fachsprachenprüfung in Deutschland
  • Beantragung von deutschen polizeilichen Führungszeugnissen
  • Hilfe bei der Suche von Praktikumsplätzen bei deutschen Kliniken
  • Beantragung der vorläufigen Berufserlaubnis
  • Überprüfung oder Erstellung des Praktikums/Arbeitsvertrages
  • Anmeldung zur Fachkenntnisprüfung
  • Visumsbeantragung
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