Rechtsgrundlage ist § 18c Aufenthaltsgesetz.
Voraussetzung ist ein in Deutschland anerkanntes Hochschuldiplom.
Der Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche ist für maximal ein halbes Jahr möglich. Wenn eine Arbeitsstelle gefunden wird, kann gegebenenfalls bei Vorliegen aller Voraussetzungen in Deutschland verblieben werden und der weitere Aufenthaltstitel ohne Botschaftsbesuch sofort vor Ort bei der Ausländerbehörde in Deutschland beantragt werden.
Exkurs: Motivationsschreiben:
Zur Visumsantragsstellung ist eine selbst verfasste schriftliche Erklärung zur Begründung für die geplante Arbeitsplatzsuche erforderlich. Es muss klar erkennbar sein, für welche Arbeitsbereiche und Stellen ein Interesse besteht, wo Bewerbungen stattfinden sollen und wo sich die Unterkunft befindet. Sprachkenntnisse müssen erwähnt werden und gegebenenfalls warum diese nicht erforderlich sind.
Dieses Schreiben ist eine wichtige Voraussetzung zur Visumserteilung.
Ablauf der Beantragung und Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Arbeitsplatzsuche für Ukrainer
Zunächst muss ein Termin bei der deutschen Botschaft in Kiew zur Beantragung des Visums gebucht werden.
Es handelt sich hier um ein nationales Visum der Kategorie zum Daueraufenthalt.
Bei der Visumsantragsstellung muss persönlich vorgesprochen werden.
Vertretung ist nicht möglich.
Zum Termin sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumsantrag in zwei Exemplaren
- Reisepass mit zwei Kopien
- drei Passbilder
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Hochschuldiplom mit Anhang Arbeitszeugnisse,
- Arbeitsbücher mit zwei Kopien
- gegebenenfalls Berufserlaubnisse
- Zeugnisanerkennungen
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Krankenversicherung zur Einreise und für den gesamten Aufenthalt
Die Visumsbearbeitung dauert derzeit bei der deutschen Botschaft in Kiew etwa zwei bis acht Wochen.
Wenn das Visum erteilt ist, handelt es sich in der Regel um ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. Damit wird dann nach Deutschland eingereist.
Anschließend muss die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen.
Danach kann dann der Arbeitgeber die Anmeldung zur Sozialversicherung veranlassen.
Ebenfalls erforderlich ist eine Krankenversicherung.
Ist dies geschehen, wird bei der zuständigen Ausländerbehörde der Daueraufenthaltstitel beantragt.
Dies kann derzeit unterschiedlich lange dauern, die Ausländerbehörden haben aber die Möglichkeit vorläufige Aufenthaltsgenehmigungen – sogenannte Fiktionsbescheinigungen – sofort auszustellen.