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Freiwilliges Soziales Jahr

Заочная учёба в Германии / Заочна навчання в Німеччині / Fernstudium in Deutschland

Rechtsgrundlage ist § 18 Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit § 14, Abs. 1 Beschäftigungsverordnung.

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), ist ein Freiwilligendienst im sozialen Bereich für Jugendliche und Erwachsene, welche die Schulpflicht erfüllt haben und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben. Träger sind verschiedene Regionale soziale Einrichtungen, Kommunen, Kindergärten, Krankenhäuser usw.

Die Einsatzbereiche liegen sämtlich im sozial-karitativen oder gemeinnützigen Bereich. Ein FSJ kann man neuerdings auch in den Bereichen, Sport, Denkmalpflege und Kultur absolvieren.

Es wird in der Regel ein Taschengeld gezahlt, welchen je nach Träger variieren kann. Außerdem sind Unterkunft und Verpflegung frei.

Die Absolventen sind krankenversichert und pflegeversichert. Der Träger ist verpflichtet, die vollständigen Kosten für die Sozialversicherung, also den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil, zu zahlen. Ebenfalls wird die Zeit des freiwilligen sozialen Jahres bei der Rentenversicherung berücksichtigt.

Das Freiwillige Soziale Jahr dauert mindestens 6, jedoch maximal 18 Monate. In Ausnahmefällen kann der Freiwilligendienst bis zu 24 Monaten geleistet werden.

Ein FSJ kann auch nach einem Au-Pair-Aufenthalt stattfinden.

Ablauf der Beantragung und Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Absolvierung eines FSJ für Ukrainer

Zunächst muss ein Termin bei der deutschen Botschaft in Kiew zur Beantragung des Visums gebucht werden.

Es handelt sich hier um ein nationales Visum der Kategorie zum Daueraufenthalt.

Bei der Visumsantragsstellung muss persönlich vorgesprochen werden.

Vertretung ist nicht möglich.

Zum Termin sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumsantrag in zwei Exemplaren
  • Reisepass mit zwei Kopien
  • drei Passbilder
  • Arbeitsvertrag über ein FSJ oder Einstellungszusage mit zwei Kopien
  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • Nachweis von Sprachkenntnissen A1, oder Bestätigung des Trägers, dass darauf verzichtet wird.
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
  • Krankenversicherung zur Einreise

Die Visumsbearbeitung dauert derzeit bei der deutschen Botschaft in Kiew etwa zwei bis acht Wochen.

Wenn das Visum erteilt ist, handelt es sich in der Regel um ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. Damit wird dann nach Deutschland eingereist.

Anschließend muss die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen.

Danach kann dann der Arbeitgeber die Anmeldung zur Sozialversicherung veranlassen.

Ebenfalls erforderlich ist eine Krankenversicherung.

Ist dies geschehen, wird bei der zuständigen Ausländerbehörde der Daueraufenthaltstitel beantragt.

Dies kann derzeit unterschiedlich lange dauern, die Ausländerbehörden haben aber die Möglichkeit vorläufige Aufenthaltsgenehmigungen – sogenannte Fiktionsbescheinigungen – sofort auszustellen.

(10 Leute, durchschnittlich: 4.50/5)

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