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PuMa

PuMa - Програма PuMa - Программа PuMa

Bislang gab es für Ukrainer nur zwei Möglichkeiten, um nach Deutschland zur Arbeitsaufnahme einzureisen.

1. Möglichkeit: Wenn der angestrebte Ausbildungsberufe auf der Positivliste steht

oder

2. Möglichkeit: Als hoch qualifizierte Fachkraft mit einem in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss, z.B. Blaue Karte.

Seit Oktober 2016 können im Rahmen des Punktebasierten Modellprojekts für ausländische Fachkräfte (PuMa) alle Bewerber mit abgeschlossenem Berufsabschluss im Bundesland Baden-Württemberg eine Arbeit aufnehmen.

Die Maßnahme ist zunächst auf drei Jahre und räumlich auf Baden-Württemberg begrenzt.

Die Erprobung erfolgt für einen Zeitraum von drei Jahren. Die Vermittlung von ausländischen Fachkräften an interessierte Arbeitgeber ist möglich seit dem 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2019.

Sie bietet Fachkräften mit einer abgeschlossenen Ausbildung erstmalig die Möglichkeit, eine Arbeit in allen Berufsgruppen aufzunehmen, wenn sie eine passende Arbeitsstelle haben.

Nach Ablauf von zwei Jahren können PuMa-Teilnehmer auch in einem anderen Bundesland und anderen Arbeitgebern beschäftigt werden.

Voraussetzungen:

1. Abgeschlossene Berufsausbildung

Grundsätzlich können auch Studienabschlüsse in Kombination mit praktischen Qualifikationen ebenso als Berufsausbildung anerkannt werden. Sollten beim Hochschulabschluss die praktischen Inhalte fehlen, ist meist eine Teilanerkennung möglich. Fehlende Qualifikationen können bei einer Teilanerkennung später in Deutschland nachgeholt werden. Dabei kann gleichzeitig eine Arbeit aufgenommen werden, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Nachqualifizierungs- oder Anpassungsmaßnahme steht. Allerdings ist ein konkretes Arbeitsplatzangebot erforderlich.

2. Punkteprüfung

Bei der Punkteprüfung werden in erster Linie Deutschkenntnisse bewertet. So erhält man mit B2 Deutschkenntnissen die volle Punktzahl von 100 möglichen Punkten. Allerdings kann auch mit B1 und A2 Niveau an PuMa teilgenommen werden, wenn diese durch andere Integrationskriterien ausgeglichen werden können, wie zum Beispiel durch Voraufenthalte in Deutschland oder gar durch in Deutschland lebende Verwandtschaft. Aber auch mit Englisch- und Französischkenntnissen sowie durch einen vorherigen Bildungs- oder Erwerbsaufenthalt in einem Land der Europäischen Union kann man einen Teil der fehlenden Punkte bei den Deutschkenntnissen ausgleichen.

Für die folgenden Kriterien zur Integrationsfähigkeit können Fachkräfte Punkte erhalten:

Deutschkenntnisse
  • Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR): 100 Punkte
  • Niveau B1: 50 Punkte
  • Niveau A2 : 25 Punkte
Weitere Integrationskriterien (als Ausgleich für fehlende Punkte bei einem Sprachniveau unter B2)
  • gut integrierte Verwandtschaft (bis 2. Grades) in Baden-Württemberg: 50 Punkte
  • Voraufenthalt in Deutschland (mindestens zwölf Monate, aufgeteilt auf maximal drei Aufenthalte): 50 Punkte
  • Bildungs- oder Erwerbsaufenthalt in einem EU-Mitgliedsland (mindestens sechs Monate, aufgeteilt auf maximal zwei Aufenthalte): 25 Punkte
  • Fortgeschrittene Englisch- und Französischkenntnisse (Niveau B1 des GeR): 25 Punkte

Dabei gilt ein Baukastenprinzip: Mindestens 25 Punkte müssen durch Deutschkenntnisse erzielt werden. Unterhalb des Niveaus A2 ist kein Arbeitsmarktzugang möglich. Die weiteren Kriterien können beliebig kombiniert werden, um die benötigte Gesamtpunktzahl von 100 Punkten zu erreichen.

3. Vorliegen einer Einstellungszusage oder Arbeitsvertrag

Es ist zur Teilnahme also mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung und Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 erforderlich und mindestens 100 Punkte beim Integrationstest.

Im Rahmen von PuMa wird Bewerbern mit einer anerkannten Berufsausbildung der Zugang zu allen Berufen, also auch solchen die nicht auf der Positivliste der Arbeitsagentur aufgeführt sind ermöglicht. Ein konkretes Arbeitsplatzangebot ist aber auch weiterhin nötig.

(7 Leute, durchschnittlich: 4.71/5)

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