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Erwerbstätigkeit mit einem in Deutschland anerkannten oder gleichwertigen Berufsabschluss

Aufnahme einer der beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung in einem staatlich anerkannten oder Ausbildungsberuf.

Hierbei handelt es sich um Arbeitsaufnahmen von Facharbeitern ohne Hochschul- oder Universitätsabschluss.

Die Beschäftigung ist hier einem einer deutschen Berufsausbildung vergleichbaren Qualifikation möglich.

Rechtsgrundlage ist §18 Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit § 6 Beschäftigungsverordnung.

Dabei müssen im wesentlichen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  1. abgeschlossene, in Deutschland anerkannte oder vergleichbare Berufsausbildung. Ukrainische Berufsabschlüsse müssen vorab noch im Herkunftsland anerkannt werden.
  2. Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzzusage mit einem in Deutschland ansässigen Unternehmen
  3. der Beruf muss in der Mangelberufsliste/Positivliste für Mangelberufe gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 Beschäftigungsverordnung aufgeführt sein.
  4. Erlaubnis bzw. Zustimmung zur Arbeitsaufnahme durch die Arbeitsagentur
  5. die Arbeitsbedingungen und die Vergütung müssen ortsüblich sein
  6. der Lebensunterhalt muss gesichert sein

Die Zustimmung der Arbeitsagentur erfolgt ohne die grundsätzlich erforderliche Vorrangprüfung, ob bevorrechtigte Arbeitnehmer in Deutschland zur Verfügung stehen, wenn der Beruf in der Mangelberufs-/Positivliste vorhanden ist. Allerdings müssen die Beschäftigungsbedingungen denen vergleichbarer deutscher Arbeitnehmer entsprechen.

Deutsche Sprachkenntnisse sind nicht erforderlich.

In den ersten zwei Jahren muss vor jedem Wechsel des Arbeitsplatzes die Zustimmung der Ausländerbehörde eingeholt werden.

In den beiden ersten beiden Jahren ist die Erlaubnis zur Beschäftigung an eine konkrete Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber gebunden.

Ehegatten und Kindernachzug sind möglich. Der Ehepartner oder die Kinder brauchen keine Sprachkenntnisse (A1-Test) nachweisen.

Ehegatten haben dann uneingeschränkten Zugang zur unselbstständigen und selbstständigen Erwerbstätigkeit (§ 27 Abs. 5 AufenthG).

Exkurs: Mangelberufsliste/Positivliste für Mangelberufe gemäß § 6 Absatz 2 Beschäftigungsverordnung:

Die Fachkräfteengpassanalyse wird von der Bundesanstalt für Arbeit erstellt und halbjährlich aktualisiert und veröffentlicht. Es wurden nur solche Berufe erfasst, für die nicht bereits andere Möglichkeiten des Arbeitsmarktzugangs bestehen, zum Beispiel die Blaue Karte, Arbeitsaufnahme für Akademiker usw.

Für Berufe, welche in dieser Positivliste aufgeführt sind, ist eine Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt möglich (Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand: August 2018.

Das Anforderungsniveau 2 – Fachkraft – entspricht einer fachlich ausgerichteten Tätigkeit, die eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder vergleichbare Qualifikation voraussetzt.

Dem Anforderungsniveau 3 – Spezialist – werden Berufe zugeordnet, deren Ausübung Spezialkenntnisse und Spezialfertigkeiten erfordern, die üblicherweise eine Meister- oder Technikerausbildung bzw. einen gleichwertigen Fachschul- oder Hochschulabschluss voraussetzen.

BKZBerufsbezeichnungBerufskundliche Gruppe
223 02 Holzbearbeitungsmechaniker/inAusbildungsberufe – Dual
223 42 Tischler/inAusbildungsberufe – Dual
223 42 Fachkraft – Möbel-, Küchen- und UmzugsserviceAusbildungsberufe – Dual
223 42 Kundenberater/in – Tischlerhandwerk Weiterbildungsberufe – Sonstige
223 42 Holzmechaniker/in-Montier. v. Innenausbaut. u. BauelementenAusbildungsberufe – Dual
223 42 Holzmechaniker/in-Herstellen v. Möbeln u. InnenausbauteilenAusbildungsberufe – Dual
223 42 Holzmechaniker/in-Herst. v. Bauelement.,Holzpackm. u. RahmenAusbildungsberufe – Dual
252 12 Kraftfahrzeug-Servicetechniker/in Weiterbildungsberufe – Sonstige
252 12 Kraftfahrzeugmechatroniker/in – PersonenkraftwagentechnikAusbildungsberufe – Dual
252 12 Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in – Karross.instandh.Ausbildungsberufe – Dual
252 12 Kraftfahrzeugmechatroniker/in – NutzfahrzeugtechnikAusbildungsberufe – Dual
252 12 Kraftfahrzeugmechatroniker/in – KarosserietechnikAusbildungsberufe – Dual
252 12 Kraftfahrzeugmechatroniker/in – System- und HochvolttechnikAusbildungsberufe – Dual
252 12 Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in – Kaross./Fzg.baut.Ausbildungsberufe – Dual
252 12 Fachkraft – innovative Fahrzeugaufbereitung Weiterbildungsberufe – Sonstige
252 22 Metallbauer/in Nutzfahrzeugbau Ausbildungsberufe – Dual
252 22 Land- und Baumaschinenmechatroniker/inAusbildungsberufe – Dual
252 32 Fluggerätemechaniker/in – Fertigungstechnik Ausbildungsberufe – Dual
252 32 Fluggerätemechaniker/in – Instandhaltungstechnik Ausbildungsberufe – Dual
252 32 Fluggerätemechaniker/in – Triebwerkstechnik Ausbildungsberufe – Dual
252 32 Leichtflugzeugbauer/in Ausbildungsberufe – Dual
252 93 Karosserie- und Fahrzeugbauermeister/in Weiterbildungsberufe – Meister
252 93 Kraftfahrzeugtechnikermeister/in Weiterbildungsberufe – Meister
252 93 Landmaschinenmechanikermeister/in Weiterbildungsberufe – Meister
252 93 Zweiradmechanikermeister/in Weiterbildungsberufe – Meister
252 93 Industriemeister/in – Flugzeugbau/Luftfahrttechnik Weiterbildungsberufe – Meister
252 93 Betriebsmanager/in – Kraftfahrzeugtechnik Weiterbildungsberufe – Sonstige
261 12 Mechatroniker/inAusbildungsberufe – Dual
261 12 Techn. Assistent/in – Mechatronik Ausbildungsberufe – BFS
261 22 Elektroniker/in – Automatisierungstechnik (Handwerk oder Industrie)Ausbildungsberufe – Dual
261 22 Industrietechnologe/-technologin Ausbildungsberufe – BFS
261 23 Techniker/in – Elektrotechnik (Automatisierungstechnik)Weiterbildungsberufe – Techniker
262 12 Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten Weiterbildungsberufe – Sonstige
262 12 Elektroniker/in – Energie- und GebäudetechnikAusbildungsberufe – Dual
262 12 Elektroniker/in – Gebäude- und InfrastruktursystemeAusbildungsberufe – Dual
262 22 Elektroniker/in – Maschinen und AntriebstechnikAusbildungsberufe – Dual
262 52 Elektroniker/in – BetriebstechnikAusbildungsberufe – Dual
262 52 Elektroniker/in (Handwerk)Ausbildungsberufe – Dual
262 52 Industrieelektriker/inAusbildungsberufe – Dual
262 52 Industrieelektriker/in – BetriebstechnikAusbildungsberufe – Dual
262 62 Elektroanlagenmonteur/inAusbildungsberufe – Dual
321 93 Dachdeckermeister/in Weiterbildungsberufe – Meister
321 93 Gerüstbauermeister/in Weiterbildungsberufe – Meister
321 93 Gerüstbau-Kolonnenführer/in Weiterbildungsberufe – Sonstige
321 93 Maurer- und Betonbauermeister/in Weiterbildungsberufe – Meister
321 93 Polier/in Weiterbildungsberufe – Meister
321 93 Polier/in – Hochbau Weiterbildungsberufe – Meister
321 93 Werkpolier/in Weiterbildungsberufe – Sonstige
321 93 Werkpolier/in – Hochbau Weiterbildungsberufe – Sonstige
322 02 Tiefbaufacharbeiter/inAusbildungsberufe – Dual
322 02 Spezialtiefbauer/inAusbildungsberufe – Dual
322 22 Straßenbauer/inAusbildungsberufe – Dual
322 22 Asphaltbauer/inAusbildungsberufe – Dual
322 32 Gleisbauer/inAusbildungsberufe – Dual
322 42 Brunnenbauer/inAusbildungsberufe – Dual
322 52 Kanalbauer/inAusbildungsberufe – Dual
322 93 Straßenbauermeister/in Weiterbildungsberufe – Meister
322 93 Polier/in – Tiefbau Weiterbildungsberufe – Meister
322 93 Werkpolier/in – Tiefbau Weiterbildungsberufe – Sonstige
322 93 Brunnenbauermeister/in Weiterbildungsberufe – Meister
322 93 Industriemeister/in – Gleisbau Weiterbildungsberufe – Meister
322 93 Wasserbaumeister/in Weiterbildungsberufe – Meister
331 02 Bodenleger/inAusbildungsberufe – Dual
331 12 Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/inAusbildungsberufe – Dual
331 22 Estrichleger/inAusbildungsberufe – Dual
331 32 Parkettleger/inAusbildungsberufe – Dual
333 22 Zimmerer/inAusbildungsberufe – Dual
333 22 Bootsbauer/in – Neu-, Aus- und UmbauAusbildungsberufe – Dual
333 52 Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker/inAusbildungsberufe – Dual
333 93 Fachbauleiter/in – Tischlerhandwerk Weiterbildungsberufe – Sonstige
333 93 Werkpolier/in – Ausbau Weiterbildungsberufe – Sonstige
333 93 Zimmerermeister/in Weiterbildungsberufe – Meister
333 93 Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierermeister/in Weiterbildungsberufe – Meister
333 93 Glasermeister/in Weiterbildungsberufe – Meister
333 93 Rollladen- und Sonnenschutztechnikermeister/in Weiterbildungsberufe – Meister
333 93 Industriemeister/in – Isolierung Weiterbildungsberufe – Meister
333 93 Industriemeister/in – Akustik- und Trockenbau Weiterbildungsberufe – Meister
333 93 Fachleiter/in – Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik Weiterbildungsberufe – Sonstige
342 02 Klempner/inAusbildungsberufe – Dual
342 12 Anlagenmechaniker/in – Sanitär-, Heizungs- und KlimatechnikAusbildungsberufe – Dual
342 13 Techniker/in – Heizungs-, Lüftungs-, KlimatechnikWeiterbildungsberufe – Techniker
342 13 Techniker/in – SanitärtechnikWeiterbildungsberufe – Techniker
342 22 Ofen- und Luftheizungsbauer/inAusbildungsberufe – Dual
342 32 Mechatroniker/in – KältetechnikAusbildungsberufe – Dual
342 33 Techniker/in – KältetechnikWeiterbildungsberufe – Techniker
342 93 Betriebsmanager/in – Sanitär- und Heizungstechnik Weiterbildungsberufe – Sonstige
342 93 Installateur- und Heizungsbauermeister/in Weiterbildungsberufe – Meister
342 93 Kälteanlagenbauermeister/in Weiterbildungsberufe – Meister
342 93 Klempnermeister/in Weiterbildungsberufe – Meister
342 93 Ofen- und Luftheizungsbauermeister/in Weiterbildungsberufe – Meister
343 22 Rohrleitungsbauer/inAusbildungsberufe – Dual
343 22 Netzmonteur/in Weiterbildungsberufe – Sonstige
434 13 IT-Lösungsentwickler/in Weiterbildungsberufe – Sonstige
522 02 Eisenbahner/in – Betriebsdienst – Lokführer und TransportAusbildungsberufe – Dual
811 12 Podologe/Podologin Ausbildungsberufe – BFS
813 02 Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in Ausbildungsberufe – BFS
813 02 Gesundheits- und Krankenpfleger/in Ausbildungsberufe – BFS
813 13 Fachkrankenschwester/-pfleger Weiterbildungsberufe – Sonstige
813 13 Fachkrankenschwester/-pfleger – Notfallpflege Weiterbildungsberufe – Sonstige
813 13 Fachkrankenschwester/-pfleger – Intensivpflege/Anästhesie Weiterbildungsberufe – Sonstige
813 13 Fachkrankenschwester/-pfleger – Klinische Geriatrie Weiterbildungsberufe – Sonstige
813 13 Fachkrankenschwester/-pfleger – Nephrologie Weiterbildungsberufe – Sonstige
813 13 Fachkrankenschwester/-pfleger – Onkologie Weiterbildungsberufe – Sonstige
813 13 Fachkrankenschwester/-pfleger – Operations-/Endoskopiedienst Weiterbildungsberufe – Sonstige
813 13 Fachkrankenschwester/-pfleger – Palliativ- und Hospizpflege Weiterbildungsberufe – Sonstige
813 13 Fachkrankenschwester/-pfleger – Psychiatrie Weiterbildungsberufe – Sonstige
813 13 Fachkrankenschwester/-pfleger – Rehabilitation/Langzeitpfl. Weiterbildungsberufe – Sonstige
813 32 Anästhesietechnische/r Assistent/in Ausbildungsberufe – BFS
813 32 Operationstechnische/r Angestellte/rAusbildungsberufe – Dual
813 32 Operationstechnische/r Assistent/in Ausbildungsberufe – BFS
813 42 Notfallsanitäter/in Ausbildungsberufe – BFS
813 53 Hebamme/Entbindungspfleger Ausbildungsberufe – BFS
817 13 Physiotherapeut/in Ausbildungsberufe – BFS
817 13 Motopäde/Motopädin Weiterbildung – Sonstige
821 02 Altenpfleger/in Ausbildungsberufe – BFS
821 83 Fachaltenpfleger/in – klinische Geriatrie/Rehabilitation Weiterbildungsberufe – Sonstige
821 83 Fachaltenpfleger/in – Onkologie Weiterbildungsberufe – Sonstige
821 83 Fachaltenpfleger/in – Palliativ- und Hospizpflege Weiterbildungsberufe – Sonstige
821 83 Fachaltenpfleger/in – Psychiatrie Weiterbildungsberufe – Sonstige
823 93 Friseurmeister/in Weiterbildungsberufe – Meister
825 12 Orthopädietechnik-Mechaniker/inAusbildungsberufe – Dual
825 32 Hörakustiker/inAusbildungsberufe – Dual
825 93 Hörgeräteakustikermeister/in Weiterbildungsberufe – Meister
825 93 Orthopädietechnikermeister/in Weiterbildungsberufe – Meister

Exkurs: Anerkennung der Gleichwertigkeit von ukrainischen Ausbildungsabschlüssen in Deutschland

Für berufliche Anerkennungen sind in Deutschland regional- und fachlich unterschiedliche Stellen unterschiedliche Stellen zuständig. Zur Überprüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikation muss jeweils die für den konkreten Beruf zuständige Stelle eingeschaltet werden.

Zuerst muss also die zuständige Stelle für das Anerkennungsverfahren herausgefunden werden.

Die entsprechende Stelle muss einen sachlichen und räumlichen Bezug zum Antragsteller haben.

Man geht davon aus, dass örtlich die Behörde zuständig ist, in dessen Zuständigkeitsbereich der Sitz des zukünftigen Arbeitgebers liegt.

Nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, BQFG, in der Regel die Kammern (IHK, Handwerkskammer, etc.) aber auch Regierungspräsidien zuständig. Bei reglementierten Berufen, wie zum Beispiel Arzt oder Krankenpfleger, für die der Berufszugang staatlich geregelt ist, richtet sich die Zuständigkeit nach den Bestimmungen der Bundesländer. Hier sind das meistens die Regierungspräsidien.

Der Gleichwertigkeitsbescheid ein offizielles und rechtssicheres Dokument, das die Gleichwertigkeit einer ausländischen Qualifikation mit der entsprechenden deutschen Qualifikation bestätigt, mit den gleichen Rechtsfolgen wie ein deutscher Abschluss. Das Prüfungsverfahren kann von einigen Wochen, bis zu mehreren Monaten dauern.

Sobald die Prüfung abgeschlossen ist und die Gleichwertigkeit der Ausbildung mit einem qualifizierten deutschen Bildungsgang von der zuständigen Stelle bestätigt worden ist, kann man unter Vorlage der Gleichwertigkeitsbescheinigung ein Visum bei der deutschen Botschaft in Kiew beantragen, wenn alle anderen Voraussetzungen vorliegen und der angestrebte Beruf in der Mangelliste aufgeführt ist. Dringend anzuraten ist immer die Vorabzustimmung der Arbeitsagentur im Voraus einzuholen, da dies das Verfahren wesentlich beschleunigt und Missverständnissen vorbeugt.

Ablauf der Beantragung und Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Arbeitsaufnahme für Ukrainer

Zunächst muss ein Termin bei der deutschen Botschaft in Kiew zur Beantragung des Visums gebucht werden.

Es handelt sich hier um ein nationales Visum der Kategorie zum Daueraufenthalt.

Bei der Visumsantragsstellung muss persönlich vorgesprochen werden.

Vertretung ist nicht möglich.

Zum Termin sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumsantrag in zwei Exemplaren
  2. Reisepass mit zwei Kopien
  3. drei Passbilder
  4. Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage mit zwei Kopien
  5. Diplom mit Anhang plus Übersetzung mit zwei Kopien
  6. Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher mit zwei Kopien
  7. Gleichwertigkeitsbescheid des Berufsabschlusses
  8. Vorabzustimmung der Arbeitsagentur zur Arbeitsaufnahme
  9. Krankenversicherung zur Einreise

Die Visumsbearbeitung dauert derzeit bei der deutschen Botschaft in Kiew etwa zwei bis acht Wochen.

Wenn das Visum erteilt ist, handelt es sich in der Regel um ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. Damit wird dann nach Deutschland eingereist.

Anschließend muss die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen.

Danach kann dann der Arbeitgeber die Anmeldung zur Sozialversicherung veranlassen.

Ebenfalls erforderlich ist eine Krankenversicherung.

Ist dies geschehen, wird bei der zuständigen Ausländerbehörde der Daueraufenthaltstitel beantragt.

Dies kann derzeit unterschiedlich lange dauern, die Ausländerbehörden haben aber die Möglichkeit vorläufige Aufenthaltsgenehmigungen – sogenannte Fiktionsbescheinigungen – sofort auszustellen.

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