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Freier Waffenbesitz und Waffenerwerb in der Ukraine

GESETZ DER UKRAINE Zur Sicherstellung der Beteiligung von Zivilisten an der Verteidigung der Ukraine

unter Hinweis auf die bewaffnete Aggression der Russischen Föderation gegen die Souveränität der Ukraine, unter beachtung auf den Wunsch der Zivilbevölkerung, sich aktiv am nationalen Widerstand zu beteiligen, danach strebend, Leben und Gesundheit, Ehre und Würde, Unverletzlichkeit und menschliche Sicherheit als höchsten gesellschaftlichen Wert zu schützen,gestützt auf die Bestimmungen des Artikels 65, erster Teil der Verfassung der Ukraine, wonach der Schutz des Vaterlandes, der Unabhängigkeit und der territorialen Integrität der Ukraine Pflicht der Bürger der Ukraine ist, hat die Werchowna Rada der Ukraine hat dieses Gesetz angenommen.

Artikel 1. Während des Kriegsrechts können Bürger der Ukraine sowie Ausländer und Staatenlose, die sich rechtmäßig auf dem Territorium der Ukraine aufhalten (im Folgenden – Zivilisten), an der Abwehr und Abschreckung eines bewaffneten Angriffs durch die Russische Föderation und / oder andere Staaten teilnehmen , einschließlich Beschaffung von Schusswaffen und Munition gemäß dem Verfahren und den Anforderungen des Innenministeriums der Ukraine.

Artikel 2. Der Gebrauch von Schusswaffen durch Zivilisten, die gemäß diesem Gesetz erworben wurden, ist dem Gebrauch von Waffen durch Militärangehörige bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zur Abwehr eines bewaffneten Angriffs auf die Ukraine gemäß dem vom Ministerkabinett der Ukraine genehmigten Verfahren ähnlich .

Artikel 3. Zivilisten sind verpflichtet, Schusswaffen und unbenutzte Munition, die sie erhalten haben, spätestens 10 Tage nach Beendigung oder Beendigung des Kriegsrechts in der Ukraine der Nationalen Polizei der Ukraine zu übergeben.

Zivilpersonen werden für die Verletzung der Anforderungen dieses Artikels strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.

Artikel 4. Während des Kriegsrechts können sich Bürger der Ukraine an der Abwehr und Abschreckung eines bewaffneten Angriffs der Russischen Föderation und / oder anderer Staaten beteiligen, indem sie ihre eigenen Privatwaffen, Sportwaffen (Pistolen, Revolver, Gewehre, Glattrohrgewehre), Jagdgewehre, Schrotflinten oder kombinierte Waffen und Munition dafür nutzen.

Artikel 5. Zivilisten haften nicht für den Gebrauch von Schusswaffen gegen Personen, die einen bewaffneten Angriff auf die Ukraine durchführen, wenn diese Waffen auf der Grundlage und in der in Artikel 1 und Artikel 4 dieses Gesetzes vorgeschriebenen Weise verwendet werden.

Artikel 6. Schluss- und Übergangsbestimmungen

1. Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

2. Dieses Gesetz gilt für alle Personen, die Schusswaffen und Munition in dem in Artikel 1 dieses Gesetzes vorgesehenen Fall erhalten haben, unabhängig vom Datum ihrer Ausstellung und gilt während des Kriegsrechts und 10 Tage nach seiner Beendigung oder Abschaffung.

3. Abschnitt II „Schluss- und Übergangsbestimmungen“ des Strafgesetzbuches der Ukraine (Vidomosti Verkhovnoi Rady Ukrainy, 2001, № 25-26, Art. 131) wird durch Paragraph 22 wie folgt ergänzt:

„22. Zivilisten haften nicht für den Einsatz von Schusswaffen gegen Personen, die eine bewaffnete Aggression gegen die Ukraine durchführen, wenn diese Waffen in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Gesetzes der Ukraine verwendet werden“ Über die Gewährleistung der Teilnahme von Zivilisten an der Verteidigung von Ukraine «.

Präsident der Ukraine

W. SELENSKYJ

Stadt Kiew
3. März 2022
Nr. 2114-IX

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