Binnenvertriebene, die aufgrund der groß angelegten Invasion der Russischen Föderation in der Ukraine gezwungen waren, ihren ständigen Wohnsitz zu verlassen, erhalten vom Staat eine Wohnbeihilfe in Höhe von 3.000 UAH für jedes Kind oder jede Person mit Behinderung und 2.000 UAH für jeden anderen angehörigen des Haushaltes.
Die entsprechende Entscheidung wurde vom Ministerium für Sozialpolitik ausgearbeitet und von der Regierung genehmigt.
Wer erhält Hilfe?
Hilfe wird Personen gewährt, die aus dem vorübergehend besetzten Gebiet der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol sowie aus Gebieten aktiver Feindseligkeiten geflüchtet sind, wie in der vom Ministerkabinett am 6. März genehmigten Liste definiert, 2022 № 204. Registrierung von Binnenvertriebenen.
Binnenvertriebene, die ab dem 1. März 2022 gemäß dem Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine vom 1. Oktober 2014 monatliche gezielte Unterstützung zur Deckung der Lebenshaltungskosten, einschließlich Unterkunft und kommunalen Dienstleistungen, erhalten haben, erhalten automatisch auch Unterstützung ohne zusätzliche Behandlung gem. № 505.
Wie Hilfe geleistet wird
Die Beihilfe wird in folgenden Beträgen gewährt:
- für Menschen mit Behinderungen und Kinder – UAH 3.000 pro Monat,
- für andere Personen – 2000 Griwna pro Monat.
Die Auszahlung der Hilfeleistung erfolgt über die Oschadbank auf ein Bankkonto (nach IBAN-Standard), welches der Empfänger im Hilfeleistungsantrag angegeben hat.
Für die gesamte Dauer des Kriegsrechts plus einen Monat nach Beendigung oder Aufhebung wird ab dem Antragsmonat monatlich Hilfe geleistet
Die Leistung wird für einen vollen Monat gezahlt, unabhängig vom Datum der Antragstellung und dem Datum der Beendigung oder Beendigung des Kriegsrechts.
Die Zahlung der Unterstützung an Binnenvertriebene erfolgt nicht für die Monate, in denen sie monatliche gezielte Unterstützung für Binnenvertriebene gemäß dem Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine vom 1. Oktober 2014 Nr. 505 zur Deckung der Lebenshaltungskosten, einschließlich der Unterkunft, erhalten haben und kommunale Dienstleistungen.
Wie erhält man die Hilfe?
Wenn Informationen zu einer Person noch nicht in der Einheitlichen Informationsdatenbank für Binnenvertriebene vorhanden sind, müssen Sie sich zunächst als Binnenvertriebene registrieren und die entsprechende Bescheinigung einholen.
Der nächste Schritt ist die Beantragung einer Meldebescheinigung.
Ab nächster Woche kann der Antrag bei der Struktureinheit für Sozialschutz des Kreises, des Kreises in Kiew, der staatlichen Verwaltung, der Exekutivorgane der Stadt, des Kreises in den Stadträten, der bevollmächtigten Person des Exekutivorgans des Dorfes, der Stadt, des Stadtrates oder eingereicht werden im Verwaltungsdienstleistungszentrum.
Nach Einführung wird es auch möglich sein, einen Antrag über die Software des Aktionsportals einzureichen. Es wird geschätzt, dass die Fertigstellung bis Ende des Monats abgeschlossen sein wird.