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ICT-Karte für unternehmensinternen Transfer

Führungskräfte, Spezialisten und Trainees – Rechtsgrundlage ist § 19b Aufenthaltsgesetz.

Für Mitarbeiter aus dem außereuropäischen Ausland, wie der Ukraine, welche in einer Niederlassung in Deutschland beschäftigt werden sollen.

Die ICT (Intra-Corporate Transfer)-Karte ist ein Aufenthaltstitel für Drittstaatenangehörige, wie Ukrainer und dient der vorübergehenden Entsendung von Mitarbeitern (Führungskräfte, Spezialisten und Trainees) eines Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union in eine Niederlassung desselben Unternehmens oder derselben Unternehmensgruppe nach Deutschland.

Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • zukünftige Tätigkeit in der deutschen Niederlassung als Führungskraft, Spezialist oder Trainee;
  • ununterbrochene Beschäftigung beim ausländischen Unternehmen seit mindestens sechs Monaten vor Beginn des Transfers;
  • Dauer des Transfers über 90 Tage;
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nach § 39 AufenthG;
  • gültiger Arbeitsvertrag für die gesamte Dauer des Mitarbeitertransfers, gegebenenfalls zusätzlich ein Abordnungsschreiben mit Nachweis über die Rückkehrmöglichkeit in eine Niederlassung des Unternehmens außerhalb der EU nach der Beendigung des Transfers;
  • Nachweis der beruflichen Qualifikationen.

Wenn es sich bei dem Angestellten um eine Führungskraft oder einen Spezialisten handelt, kann der Aufenthaltstitel für drei Jahre erteilt werden. Bei Trainees ist die Dauer auf maximal ein Jahr begrenzt.

Ablauf der Beantragung und Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Arbeitsaufnahme für Ukrainer

Zunächst muss ein Termin bei der deutschen Botschaft in Kiew zur Beantragung des Visums gebucht werden.

Es handelt sich hier um ein nationales Visum der Kategorie zum Daueraufenthalt.

Bei der Visumsantragsstellung muss persönlich vorgesprochen werden.

Vertretung ist nicht möglich.

Zum Termin sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumsantrag in zwei Exemplaren
  • Reisepass mit zwei Kopien
  • drei Passbilder
  • Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage mit zwei Kopien
  • Diplom mit Anhang plus Übersetzung mit zwei Kopien
  • Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher mit zwei Kopien
  • Gleichwertigkeitsbescheid des Berufsabschlusses
  • Vorabzustimmung der Arbeitsagentur zur Arbeitsaufnahme
  • Krankenversicherung zur Einreise

Die Visumsbearbeitung dauert derzeit bei der deutschen Botschaft in Kiew etwa zwei bis acht Wochen.

Wenn das Visum erteilt ist, handelt es sich in der Regel um ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. Damit wird dann nach Deutschland eingereist.

Anschließend muss die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen.

Danach kann dann der Arbeitgeber die Anmeldung zur Sozialversicherung veranlassen.

Ebenfalls erforderlich ist eine Krankenversicherung.

Ist dies geschehen, wird bei der zuständigen Ausländerbehörde der Daueraufenthaltstitel beantragt.

Dies kann derzeit unterschiedlich lange dauern, die Ausländerbehörden haben aber die Möglichkeit vorläufige Aufenthaltsgenehmigungen – sogenannte Fiktionsbescheinigungen – sofort auszustellen.

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