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Spezialisten und leitende Angestellte eines in Deutschland ansässigen Unternehmens

Arbeitsaufnahme für Spezialisten und leitende Angestellte eines in Deutschland ansässigen Unternehmens.

Rechtsgrundlage ist hier § 18 Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit § 4 Beschäftigungsverordnung.

Dabei müssen im wesentlichen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  1. Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzzusage mit einem in Deutschland ansässigen Unternehmen.
  2. Erlaubnis bzw. Zustimmung zur Arbeitsaufnahme durch die Arbeitsagentur.
  3. Die Arbeitsbedingungen und die Vergütung müssen ortsüblich sein.
  4. Der Lebensunterhalt muss gesichert sein.
  5. es muss der Nachweis erbracht sein, dass nur die antragstellende Person die entsprechen den Arbeiten ausführen kann.

Die Zustimmung der Arbeitsagentur erfolgt ohne die grundsätzlich erforderliche Vorrangprüfung, ob bevorrechtigte Arbeitnehmer in Deutschland zur Verfügung stehen. Allerdings müssen die Beschäftigungsbedingungen denen vergleichbarer deutscher Arbeitnehmer entsprechen.

Ein Hochschul- oder Berufsabschluss ist nicht erforderlich.

Deutsche Sprachkenntnisse sind nicht erforderlich.

In den ersten zwei Jahren muss vor jedem Wechsel des Arbeitsplatzes die Zustimmung der Ausländerbehörde eingeholt werden.

In den beiden ersten beiden Jahren ist die Erlaubnis zur Beschäftigung an eine konkrete Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber gebunden.

Ehegatten und Kindernachzug sind möglich. Der Ehepartner oder die Kinder brauchen keine Sprachkenntnisse (A1-Test) nachweisen.

Ehegatten haben dann uneingeschränkten Zugang zur unselbstständigen und selbstständigen Erwerbstätigkeit (§ 27 Abs. 5 AufenthG).

Ablauf der Visumsbeantragung für Ukrainer

Zunächst muss ein Termin bei der deutschen Botschaft in Kiew zur Beantragung des Visums gebucht werden.

Es handelt sich hier um ein nationales Visum der Kategorie zum Daueraufenthalt.

Bei der Visumsantragsstellung muss persönlich vorgesprochen werden.

Vertretung ist nicht möglich.

Zum Termin sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumsantrag in zwei Exemplaren
    ‘ Reisepass mit zwei Kopien
  • drei Passbilder
  • Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage mit zwei Kopien
  • Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher mit zwei Kopien
  • Vorabzustimmung der Arbeitsagentur zur Arbeitsaufnahme
  • Krankenversicherung zur Einreise

Die Visumsbearbeitung dauert derzeit bei der deutschen Botschaft in Kiew etwa zwei bis acht Wochen.

Wenn das Visum erteilt ist, handelt es sich in der Regel um ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. Damit wird dann nach Deutschland eingereist.

Anschließend muss die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen.

Danach kann dann der Arbeitgeber die Anmeldung zur Sozialversicherung veranlassen.

Ebenfalls erforderlich ist eine Krankenversicherung.

Ist dies geschehen, wird bei der zuständigen Ausländerbehörde der Daueraufenthaltstitel beantragt.

Dies kann derzeit unterschiedlich lange dauern, die Ausländerbehörden haben aber die Möglichkeit vorläufige Aufenthaltsgenehmigungen – sogenannte Fiktionsbescheinigungen – sofort auszustellen.

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