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Autokauf / Autoexport während des Kriegsrechts in der Ukraine

Das ukrainische Recht verbietet den Kauf und Verkauf von Autos im Kriegsrechts nicht.

Gemäß Artikel 328 zweiter Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches der Ukraine gilt das Eigentum als rechtmäßig erworben, es sei denn, das Gesetz sieht ausdrücklich etwas anderes vor, oder die Rechtswidrigkeit des Erwerbs von Eigentumsrechten wird gerichtlich festgestellt.

Mit Beschluss des Ministerrates der Ukraine vom 4. März 2022 № 190 wurde der Beschluss des Ministerrates der Ukraine „Über Änderungen der Verfahren, die durch die Beschlüsse des Ministerrates der Ukraine vom 7. September 1998 № 1388 und November genehmigt wurden 11, 2009 № 1200» über die Registrierung , Registrierung und den Verkauf von Autos während des Kriegsrechts, geändert.

Der Absatz 7 wurde dabei um folgende Absätze ergänzt:

„Im Falle des Kriegsrechts in der Ukraine oder in einigen ihrer Orte wird die Eingabe von Informationen in das elektronische Register der Wirtschaftssubjekte über den Empfang, die Übertragung und den Verkauf von Fahrzeugen und ihren Komponenten mit Identifikationsnummern vorübergehend ausgesetzt.

Ab dem Datum der Beendigung oder Abschaffung des Kriegsrechts in der gesamten Ukraine oder in einigen ihrer Orte sind Unternehmen und Behörden verpflichtet, innerhalb von neunzig Tagen Informationen über den Erhalt, die Übergabe, den Verkauf von Fahrzeugen und deren Komponenten mit Identifikationsnummern in das elektronische Register einzugeben.

Absatz 8 wird um die folgenden Absätze ergänzt: „Im Falle des Kriegsrechts in der Ukraine oder in bestimmten Orten wird die Eingabe von Informationen in das elektronische Register am Standort von Handelsräumen durch Unternehmen und Behörden eingestellt. Insbesondere wird der Abschluss von Kaufverträgen über Fahrzeuge, vorübergehend ausgesetzt.

Ab dem Datum der Beendigung oder Abschaffung des Kriegsrechts in der gesamten Ukraine oder in bestimmten Orten müssen Wirtschaftssubjekte, die Fahrzeuge verkauft haben, insbesondere durch Abschluss von Kaufverträgen für Fahrzeuge, innerhalb von neunzig Tagen die entsprechenden Informationen in das elektronische Register gemäß der örtlichen Zuständigkeit eingetragen werden.”

So ist erstens der Verkauf von Autos während des Kriegsrechts in der Ukraine erlaubt und zweitens können Fahrzeuge, die während des Kriegsrechts in die Ukraine gekauft oder importiert wurden, innerhalb von 90 Tagen (statt 10 im Standardverfahren) nach Kriegsende registriert werden.

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