Deutsches Zentrum Ahrens & Schwarz

Rechtshilfe in allen Belangen

+380 97 947 0991

Kriegsrecht in der Ukraine

Am 24. Februar 2022 verhängte der Präsidenten der Ukraine per Dekret Nr. 64/2022 im Zusammenhang mit der militärischen Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine das Kriegsrecht. Es gilt seit 05:30 Uhr, 24. Februar 2022 für einen Zeitraum von 30 Tagen.

Durch das Dekret des Präsidenten der Ukraine vom 14. März 2022 № 133/2022 wurde das Kriegsrecht in der Ukraine am 26. März 2022, 5.30 Uhr für den Zeitraum von 30 Tagen verlängert.

Militärverwaltung

Gemäß Artikel 4 des Gesetzes der Ukraine „Über die rechtliche Regelung des Kriegsrechts“, wurde das Kriegsrecht über die gesamte Ukraine verhängt.

In den Gebieten, in denen das Kriegsrecht verhängt wird, können die Verfassung und die Gesetze der Ukraine zusammen mit dem Militärkommando um die Umsetzung von Maßnahmen des Kriegsrechts zu gewährleisten , Verteidigung, Zivilschutz, öffentliche Ordnung und Sicherheit, Schutz der Rechte, Freiheiten und legitimen Interessen der Bürger, zeitweilige staatliche Organe – Militärverwaltungen – gebildet werden.

Die Entscheidung über die Einrichtung von Militärverwaltungen trifft der Präsident der Ukraine auf Vorschlag der regionalen staatlichen Verwaltungen oder des Militärkommandos.

Die Militärverwaltung wird von einem Verantwortlichen geleitet, der vom Präsidenten der Ukraine auf Vorschlag des Generalstabs der Streitkräfte der Ukraine oder der zuständigen regionalen staatlichen Verwaltung ernannt und entlassen wird.

Die Struktur und die Personalliste der Militärverwaltung werden vom Generalstabschef – Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Ukraine auf Vorschlag des Chefs der zuständigen Militärverwaltung genehmigt.

Verbote und Beschränkungen der Verhängung des Kriegsrechts im Land

Gemäß Art. 8 des Gesetzes der Ukraine „Über die rechtliche Regelung des Kriegsrechts“ in der Ukraine oder in einigen ihrer Orte, wo das Kriegsrecht verhängt wird, kann das Militärkommando zusammen mit den Militärverwaltungen (im Falle ihrer Bildung) Folgendes durchführen. Maßnahmen des Kriegsrechts umfassen:

1. den Schutz von Objekten von staatlicher Bedeutung, von Objekten von staatlicher Bedeutung des nationalen Verkehrssystems der Ukraine und von Objekten, die den Lebensunterhalt der Bevölkerung sichern, zu etablieren und eine besondere Regelung für ihre Arbeit einzuführen. Das Verfahren zur Festlegung des Schutzes solcher Einrichtungen und ihrer Liste, die dem Schutz durch die Verhängung des Kriegsrechts unterliegen, sowie das Verfahren für die besondere Regelung ihrer Arbeit werden vom Ministerrat der Ukraine genehmigt;

2. für die Zeit des Kriegsrechts können arbeitsfähige Personen, die nicht im Bereich der Verteidigung und in Lebenswichtigen Bereichen tätig sind und nicht deren Betrieben, Anstalten und Organisationen angehören, Zwangsdienst eingeführt werden, um Arbeiten mit Verteidigungscharakter zu verrichten und deren Folgen zu beseitigen, von Notsituationen, die während des Kriegsrechts entstanden sind, und ihre Einbeziehung in das Kriegsrecht in sozial nützliche Arbeit, die durchgeführt wird, um die Bedürfnisse der Streitkräfte der Ukraine, anderer Militärverbände, Strafverfolgungsbehörden und Zivilschutzkräfte zu erfüllen das Funktionieren der Volkswirtschaft und des Lebensunterhaltssystems gewährleisten und bedürfen in der Regel keiner besonderen Ausbildung bedürfen. Bei Arbeitnehmern, die an der Erbringung sozial nützlicher Arbeiten beteiligt sind, bleibt der bisherige Arbeitsort für die Zeit dieser Tätigkeit erhalten. Das Verfahren für die Einbindung von arbeitsfähigen Personen im Kriegsrecht in sozial nützliche Arbeit und Fragen ihres sozialen Schutzes unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen wird vom Ministerrat der Ukraine festgelegt;

3. die Kapazitäten und Arbeitsressourcen von Unternehmen, Institutionen und Organisationen aller Eigentumsformen für Verteidigungszwecke zu nutzen, ihre Arbeitsweise zu ändern, andere Änderungen an Produktionstätigkeiten und Arbeitsbedingungen in Übereinstimmung mit dem Arbeitsrecht vorzunehmen;

4. Vermögen in privatem oder kommunalem Eigentum zwangsweise zu veräußern, Vermögen von Staatsbetrieben, staatlichen Wirtschaftsvereinigungen für den Bedarf des Staates unter dem Standrecht in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise zu beschlagnahmen und entsprechende Urkunden in der vorgeschriebenen Form auszustellen;

5. eine Ausgangssperre in der vom Ministerrat der Ukraine vorgeschriebenen Weise einzuführen (Aufenthaltsverbot auf der Straße und an anderen öffentlichen Orten während einer bestimmten Tageszeit ohne speziell ausgestellte Genehmigungen und Bescheinigungen), sowie die Einführung spezieller Vorschriften der Beleuchtung/Verdunkelung;

6. in der vom Ministerrat der Ukraine vorgeschriebenen Weise ein besonderes Ein- und Ausreiseregime einzuführen, die Freizügigkeit von Bürgern, Ausländern und Staatenlosen sowie den Verkehr von Fahrzeugen einzuschränken;

7. die Dokumente von Personen in der vom Ministerrat der Ukraine vorgeschriebenen Weise zu überprüfen und, falls erforderlich, Dinge, Fahrzeuge, Gepäck und Fracht, Büroräume und Wohnungen von Bürgern zu inspizieren, mit Ausnahme der durch die Verfassung der Ukraine festgelegten Beschränkungen;

8. die Abhaltung friedlicher Versammlungen, Kundgebungen, Märsche und Demonstrationen sowie anderer Massenveranstaltungen zu verbieten;

9. in der von der Verfassung und den Gesetzen der Ukraine vorgeschriebenen Weise die Frage des Verbots der Aktivitäten politischer Parteien und öffentlicher Vereinigungen auzusprechen, wenn sie darauf abzielen, die Unabhängigkeit der Ukraine zu beseitigen, die verfassungsmäßige Ordnung gewaltsam zu ändern, die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine zu verletzen der Staat, Untergrabung seiner Sicherheit, illegale Eroberung der Staatsmacht, Kriegspropaganda, Gewalt, Aufstachelung zu interethnischem, rassischem, religiösem Hass, Eingriff in Menschenrechte und Freiheiten, öffentliche Gesundheit, entgegen wirken;

10. Laut dem Ministerrat der Ukraine hat die Werchowna Rada der Republik Ukraine im Fall des Unabhängigkeitskrieges einen Bericht oder einen Bericht über die Auszeichnung und Ehrungen von Personen zu verfassen;

11. In der vom Ministerkabinett der Ukraine vorgeschriebenen Weise die Arbeit von Anbietern elektronischer Kommunikationsnetze und/oder -dienste, Druckereien, Verlagen, Rundfunkveranstaltern, Sendeanstalten und anderen Unternehmen, Institutionen, Organisationen und kulturellen Einrichtungen sowie den Medien zu regeln, und lokale Radiosender, Fernsehzentren und Druckereien für militärische Zwecke zu nutzen und Öffentlichkeitsarbeit bei der Truppe und der Bevölkerung zu leisten; den Betrieb von Funkgeräten für den persönlichen und kollektiven Gebrauch und die Übertragung von Informationen über Computernetze zu Regeln und zu verbieten;

12. bei Verstoß gegen die Auflagen oder Nichteinhaltung der Maßnahmen des Kriegsrechtsregimes durch Unternehmen, Institutionen und Organisationen aller Eigentumsformen, einzelnen Bürgern elektronische Kommunikationsgeräte, Fernseh-, Video- und Audiogeräte, Computer und zu beschlagnahmen , ggf. andere technische Mittel einzuziehen;

13. gemäß dem vom Ministerkabinett der Ukraine festgelegten Verfahren den Handel mit Waffen, starken chemischen und giftigen Substanzen sowie mit alkoholischen Getränken und auf Alkoholbasis hergestellten Substanzen zu verbieten;

14. eine Sonderregelung auf dem Gebiet der Herstellung und des Verkaufs von Arzneimitteln zu erlassen, die Suchtstoffe, psychotrope Substanzen und Vorläuferstoffe sowie andere starke Substanzen enthalten, deren Liste vom Ministerkabinett der Ukraine festgelegt wird;

15. Ausbildungs- und Kampfausrüstung, Sprengstoffe, radioaktive Stoffe und Materialien, starke Chemikalien und giftige Stoffe von Unternehmen, Institutionen und Organisationen zu beschlagnahmen;

16. Bürgern, die im Militär- oder Sonderregister des Verteidigungsministeriums der Ukraine, des Sicherheitsdienstes der Ukraine oder des Auslandsgeheimdienstes der Ukraine eingetragen sind, ihren Wohnort (Standort) ohne Erlaubnis des Militärkommissars oder Leiters zu ändern, oder zu verlassen. Zugunsten des Sicherheitsdienstes der Ukraine oder des Auslandsgeheimdienstes der Ukraine; den Zugang der nicht militärischeDienste einzuschränken;

17. Wehrpflicht für natürliche und juristische Personen, Unterbringung von Militärangehörigen, Angehörigen der Strafverfolgungsbehörden, Personal des Zivilschutzdienstes, evakuierter Bevölkerung und des Standorts von Militäreinheiten, Unterabteilungen und Institutionen festzulegen;

18. das Verfahren zur Nutzung des Fonds für Schutzbauten des Zivilschutzes festzulegen;

19. die Bevölkerung zu evakuieren, wenn ihr Leben oder ihre Gesundheit sowie ihre materiellen und kulturellen Werte bedroht sind, wenn sie beschädigt oder zerstört werden, gemäß der vom Ministerrat der Ukraine genehmigten Liste;

20. erforderlichenfalls in der vom Ministerkabinett der Ukraine vorgeschriebenen Weise eine standardisierte Versorgung der Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln und anderen Waren einzuführen;

21. zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um den Schutz von Staatsgeheimnissen zu gewährleisten;

22. die Internierung (Zwangsniederlassung) von Bürgern eines ausländischen Staates, der mit einem Angriff oder einer Aggression gegen die Ukraine droht;

23. Durchführung der obligatorischen Evakuierung von Häftlingen in vorübergehenden Haftanstalten gemäß dem vom Ministerrat der Ukraine festgelegten Verfahren; Verdächtige, Beschuldigte mit Sicherungsmaßnahmen – Unterbringung in Untersuchungshaftanstalten; Überstellung von Verurteilten, die Strafen wie Festnahme, Freiheitsbeschränkung, zeitweilige Freiheitsstrafe und Freiheitsstrafe verbüßen, aus Strafvollzugsanstalten, die sich in Gebieten in der Nähe der Feindseligkeiten befinden, in die entsprechenden Institutionen, die sich in einem sicheren Bereich befinden.

Während des Kriegsrechtsregimes dürfen die Befugnisse des Präsidenten der Ukraine nicht beendet werden.

Läuft die Amtszeit des Staatsoberhauptes während des Kriegsrechts ab, setzt es seine Arbeit bis zum Ende des Kriegsrechts fort. Darüber hinaus können die Befugnisse der Werchowna Rada der Ukraine, des Ministerkabinetts der Ukraine, des Präsidialkommissars für Menschenrechte, der Richter, der Staatsanwälte sowie der Spionageabwehr und der Ermittler nicht beendet werden.

Einschränkungen ab 24.02.2022

Es sei darauf hingewiesen, dass eine erschöpfende Liste der verfassungsmäßigen Rechte und Freiheiten von Menschen und Bürgern, die im Zusammenhang mit der Verhängung des Kriegsrechts vorübergehend eingeschränkt werden, unter Angabe der Dauer dieser Einschränkungen sowie vorübergehender Einschränkungen der Rechte und legitimen Interessen von juristische Personen im Dekret des Präsidenten der Ukraine über die Verhängung des Kriegsrechts geregelt sind.

Im Zusammenhang mit der Verhängung des Kriegsrechts in der Ukraine können ab dem 24. Februar 2022 vorübergehend für die Dauer des Kriegsrechts die verfassungsmäßigen Rechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers eingeschränkt werden, die in der Verfassung der Ukraine vorgesehen sind, und zwar:

  • Artikel 30 (Unverletzlichkeit der Wohnung);
  • Artikel 31 (Brief-, Telefon-, Telegrafen- und sonstige Schriftgeheimnis);
  • Artikel 32 (Unversehrtheit der Privat und Familiensphäre);
  • Artikel 33 (Freizügigkeit, freie Wahl des Wohnsitzes, das Recht, das Hoheitsgebiet der Ukraine frei zu verlassen);
  • Artikel 34 (Gedanken- und Redefreiheit sowie freie Meinungsäußerung);
  • Artikel 38 ( Beteiligung an gesamtukrainischen und lokalen Referenden, aktives und passives Wahlrecht)
  • Artikel 39 (Versammlungsfreiheit);
  • Artikel 41 (Recht auf Privateigentum);
  • Artikel 42 (Privatautonomie, Wirtschaftl. Betätigung);
  • Artikel 43 (Recht auf Arbeit);
  • Artikel 44 (Streikrecht);
    *• Artikel 53 (Recht auf Bildung).

Vorübergehende Beschränkungen der Rechte und berechtigten Interessen juristischer Personen können auch innerhalb der Grenzen und in dem Umfang eingeführt werden, der erforderlich ist, um die Möglichkeit der Einführung und Durchführung von Maßnahmen des Kriegsrechts zu gewährleisten, die in Teil 1 des Artikels 8 des Gesetzes der Ukraine bestimmt sind.

Rechtsgarantien im Kriegsrecht

Im Kriegsrecht ist folgendes verboten:

  • Änderung der Verfassung der Ukraine;
  • Änderung der Verfassung der Autonomen Republik Krim;
  • Durchführung von Wahlen zum Präsidenten der Ukraine sowie Wahlen zur Werchowna Rada der Ukraine, zur Werchowna Rada der Autonomen Republik Krim und zu lokalen Selbstverwaltungsorganen;
  • Durchführung gesamtukrainischer und lokaler Referenden;
  • Streiks, Massenkundgebungen und Aktionen abzuhalten.

Die Werchowna Rada der Ukraine beschließt spätestens neunzig Tage nach Beendigung oder Abschaffung des Kriegsrechts über die Einberufung von Wahlen der Abgeordneten der Werchowna Rada, Kommunalwahlen usw., wenn im entsprechenden Zeitraum Wahlen abgehalten werden sollten.

(6 Leute, durchschnittlich: 2.67/5)

^