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Au-Pair in Deutschland

Rechtsgrundlage ist § 18 Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit § 12 Beschäftigungsverordnung.

Au-Pairs werden gegen Verpflegung, Unterkunft und Taschengeld bei einer Gastfamilie im Ausland tätig, um im Gegenzug Sprache und Kultur des Gastlandes kennenzulernen.

Die Aufgaben eines Au-pairs sind unterschiedlich. Sie hängen von der Eigenart und dem Lebensstil der Gastfamilie ab, die das Au-pair bei sich aufgenommen hat. Zum Alltag eines Au-pairs gehört im Allgemeinen:

  • Leichte Hausarbeiten, also mitzuhelfen, die Wohnung sauber zu halten sowie Wäsche zu waschen und zu bügeln;
  • Frühstück und einfache Mahlzeiten zuzubereiten;
  • Kinder zu betreuen und zu beaufsichtigen und auf dem Weg in den Kindergarten oder in die Schule zu begleiten und mit ihnen spazieren zu gehen oder zu spielen;
  • Haustiere zu betreuen.

Nicht zu den Aufgaben eines Au-pairs gehören die Kranken- und Altenpflege.

Es darf kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Au-pair und Gasteltern bestehen.

In der Gastfamilie muss Deutsch als Muttersprache gesprochen werden. Wird in der Familie Deutsch als Familiensprache gesprochen kann das Visum erteilt werden, wenn das Au-pair nicht aus einem Heimatland der Gasteltern stammt.

Das Au Pair muss unter 27 Jahre und unverheiratet sein.

Aufenthaltsdauer ist maximal ein Jahr.

260 Euro Taschengeld pro Monat, eine Kranken- und Unfallversicherung, kostenlose Unterbringung in einem eigenen Zimmer und alle Mahlzeiten.

Jedes Au-pair bekommt die Möglichkeit, in seiner Freizeit an einem Deutsch-Sprachkurs teilzunehmen sowie kulturelle und geistig anregende Veranstaltungen zu besuchen. Die Gastfamilien beteiligen sich in Höhe von 50 Euro/monatlich an den Sprachkurskosten.

Das Au-pair hat Anspruch auf einen freien Nachmittag und einen ganzen freien Tag pro Woche und auf Urlaub, der für ein volles Jahr vier Wochen beträgt bzw. auf dieser Basis anteilig zu berechnen ist.

Exkurs: Au-Pair Vertrag

Der Vertrag muss die Mindestbedingungen für Au-pair-Verhältnisse enthalten:

  • die genaue Bezeichnung der Vertragsparteien
  • Zahl und Alter der zu betreuenden Kinder (in der Familie muss mindestens ein minderjähriges Kind leben)
  • Beginn und Dauer des Vertrages (mindestens sechs Monate, maximal ein Jahr)
  • allgemeine Pflichten der Gasteltern
  • allgemeine Pflichten des Au-pairs
  • Verpflichtung der Gasteltern über den Abschluss einer Versicherung, die Krankheit, Schwangerschaft, Geburt und Unfall umfasst
  • Vereinbarung über Taschengeld (monatlich mindestens 260 €)
  • Vereinbarung über die Arbeitszeit (maximal sechs Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich
  • Vereinbarung über den Erholungsurlaub (mindestens zwei Arbeitstage pro Monat)

Ablauf der Beantragung und Erteilung eines Aufenthaltstitels als Au-Pair für Ukrainer

Zunächst muss ein Termin bei der deutschen Botschaft in Kiew zur Beantragung des Visums gebucht werden.

Es handelt sich hier um ein nationales Visum der Kategorie zum Daueraufenthalt.

Bei der Visumsantragsstellung muss persönlich vorgesprochen werden.

Vertretung ist nicht möglich.

Zum Termin sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumsantrag in zwei Exemplaren
  • Reisepass mit zwei Kopien
  • drei Passbilder
  • Au-Pair Vertrag mit zwei Kopien
  • Meldebescheinigung der Gastfamilie aus welcher hervorgeht, dass dort minderährige Kinder im Haushalt leben.
  • A1 Sprachtest
  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • Nachweis von Sprachkenntnissen A1, oder Bestätigung des Trägers, dass darauf verzichtet wird.
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
  • Krankenversicherung zur Einreise

Die Visumsbearbeitung dauert derzeit bei der deutschen Botschaft in Kiew etwa zwei bis acht Wochen.

Wenn das Visum erteilt ist, handelt es sich in der Regel um ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. Damit wird dann nach Deutschland eingereist.

Anschließend muss die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen.

Danach kann dann der Arbeitgeber die Anmeldung zur Sozialversicherung veranlassen.

Ebenfalls erforderlich ist eine Krankenversicherung.

Ist dies geschehen, wird bei der zuständigen Ausländerbehörde der Daueraufenthaltstitel beantragt.

Dies kann derzeit unterschiedlich lange dauern, die Ausländerbehörden haben aber die Möglichkeit vorläufige Aufenthaltsgenehmigungen – sogenannte Fiktionsbescheinigungen – sofort auszustellen.

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