Rechtsgrundlage ist § 17 Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Beschäftigungsverordnung.
Hierbei handelt es sich in der Regel um eine duale Berufsausbildung.
Die Aufnahme einer beruflichen Ausbildung in Deutschland ist nur möglich, wenn die Arbeitsagentur bzw. ZAV, der Arbeitsaufnahme zugestimmt hat. Hier findet eine Vorrangprüfung statt. Das heißt, es muss dem Arbeitgeber nicht möglich sein, bevorrechtigte Auszubildende auf dem Arbeitsmarkt zu finden. Das heißt, es dürfen keine deutschen Interessenten vorhanden sein.
Dazu beantragt der Arbeitgeber am besten eine Vorabzustimmung der Arbeitsagentur zur Arbeitsaufnahme.
Weiter muss ein Ausbildungsvertrag zu ortsüblichen Konditionen vorliegen.
Außerdem muss der Lebensunterhalt gesichert sein.
Nebentätigkeiten bis zu zehn Stunden pro Woche sind gestattet.
Ablauf der Beantragung und Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Ausbildung für Ukrainer
Zunächst muss ein Termin bei der deutschen Botschaft in Kiew zur Beantragung des Visums gebucht werden.
Es handelt sich hier um ein nationales Visum der Kategorie zum Daueraufenthalt.
Bei der Visumsantragsstellung muss persönlich vorgesprochen werden.
Vertretung ist nicht möglich.
Zum Termin sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumsantrag in zwei Exemplaren
- Reisepass mit zwei Kopien
- drei Passbilder
- Ausbildungsvertrag oder Einstellungszusage mit zwei Kopien
- Attestat mit Anhang, Diplome mit Anhang, Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher mit zwei Kopien
- Vorabzustimmung der Arbeitsagentur (ZAV) zur Arbeitsaufnahme
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Krankenversicherung zur Einreise
Die Visumsbearbeitung dauert derzeit bei der deutschen Botschaft in Kiew etwa zwei bis acht Wochen.
Wenn das Visum erteilt ist, handelt es sich in der Regel um ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. Damit wird dann nach Deutschland eingereist.
Anschließend muss die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen.
Danach kann dann der Arbeitgeber die Anmeldung zur Sozialversicherung veranlassen.
Ebenfalls erforderlich ist eine Krankenversicherung.
Ist dies geschehen, wird bei der zuständigen Ausländerbehörde der Daueraufenthaltstitel beantragt.
Dies kann derzeit unterschiedlich lange dauern, die Ausländerbehörden haben aber die Möglichkeit vorläufige Aufenthaltsgenehmigungen – sogenannte Fiktionsbescheinigungen – sofort auszustellen.