Personen, welche gegen Ausländerrecht oder aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen haben, erhalten oftmals ein zeitlich unbefristetes Einreiseverbot in Deutschland und alle Schengener Vertragsstaaten. Es erfolgt eine Eintragung im Schengen Informationssystem (SIS).
Wir können für Sie die Löschung von Eintragungen beim Bundesverwaltungsamt, beim Bundeskriminalamt, sowie bei den Ausländerbehörden, Staatsanwaltschaften, und der Bundespolizei veranlassen. Nach der Zurücknahme des Einreiseverbotes oder der Eintragungen, ist eine Visaerteilung und Einreise in die Schengener Vertragsstaaten wieder möglich.
Sollten gegen Sie ein Einreiseverbot, eine Zurückweisung an der Grenze, oder am Flughafen, oder gar eine Abschiebung von deutschen Behörden erlassen worden sein, besteht dennoch die Möglichkeit mit rechtlichen Mitteln die Aufhebung, Zurücknahme oder nachträgliche Befristung derartiger Verfügungen zu erwirken. Danach wäre eine völlig legale Einreise in die Schengener Vertragsstaaten wieder möglich.
Wir sind auf derartige Problemstellungen spezialisiert und können Ihnen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten in diesem Verfahren juristische Hilfestellung leisten.
Mithilfe einer anwaltlichen Vollmacht, welche Sie in unserem Büro unterschreiben können, können wir für Sie bei jeder Behörde in Deutschland tätig werden.