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Kindernachzug nach Deutschland

выдача немецкого загранпаспорта для детей / видача німецького закордонного паспорта для дітей / deutscher Reisepass für Kinder

Der häufigste Fall des Kindernachzuges liegt vor, wenn im Rahmen einer Eheschließung und Wohnsitznahme in Deutschland ausländische Kinder mit nach Deutschland zur ständigen Wohnsitznahme ausreisen sollen. Der Kindernachzug ist in § 32 Aufenthaltsgesetz geregelt. Wichtig sind beim Kindernachzug insbesondere das Alter, die Sorgerechtslage und die Sicherstellung des Lebensunterhalts.

Um ein Familienzusammenführungsverfahren positiv abzuschließen, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

Der andere Elternteil (in der Regel der in der Ukraine verbleibende Vater) muss der Ausreise zur ständigen Wohnsitznahme zustimmen.

Dazu ist es nötig, dass er dies mit einer notariellen Erklärung bestätigt.

oder

Es muss das alleinige Sorgerecht des ausreisenden Elternteils vorliegen, und zwar:

aufgrund eines Gerichtsbeschlusses eines ukrainischen Gerichtes

oder

aufgrund der Tatsache, dass der Vater unbekannt ist,

oder

der andere Elternteil verstorben ist.

Schwierigkeiten ergeben sich, wenn der sorgeberechtigte Vater der Ausreise nicht zustimmt.

Eine Ausreise und Visumantragstellung ist ohne notarielle Erklärung des Vaters nicht möglich.

In diesem Fall kann versucht werden eine gütliche Einigung herbeizuführen oder das Sorgerecht kann versucht entzogen zu werden. Hierzu muss eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden. Hierzu berücksichtigt das Gericht eine Stellungnahme des zuständigen Jugendamtes, sowie Zeugenaussagen etc. Dies erschwert das Verfahren natürlich ungemein.

Wir können sie hierbei vor Gericht und anderen zuständigen Behörden vertreten.

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