Die folgende Übersicht soll einen Überblick über gängige Möglichkeiten zur Arbeitsaufnahme, Beschäftigungs- bzw. Arbeitserlaubnis und Berufsanerkennung für Ukrainer und andere Nicht-EU-Bürger in Deutschland verschaffen.
Derzeit sind folgende Modelle für eine Arbeitsaufnahme und Beschäftigung von Personen aus nicht EU-Ländern, (sogenannter Drittstaaten, wozu auch die Ukraine gehört) möglich.
Zur Arbeitsaufnahme in Deutschland ist grundsätzlich immer ein entsprechender Aufenthaltstitel mit Berechtigung zur Arbeits- bzw. Beschäftigungsaufnahme erforderlich.
Wir begleiten Sie in allen Bereichen von der Berufsanerkennung, Zustimmung der Arbeitserlaubnis durch die Arbeitsagentur, über die Visabeantragung bis hin zur Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung zur Arbeitsaufnahme.